hier: Bestellung der städtischen Mitglieder des Aufsichtsrates
I.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:
1.
Herr/Frau …………………,
2.
Herr/Frau ………………… und
3.
Herr/Frau …………………
werden zu weiteren Vertretern der Stadt Eisenach im Aufsichtsrat der Eisenacher Versorgungs-Betriebe GmbH (EVB) für die Dauer der laufenden kommunalen Wahlperiode bestellt
II.
Begründung:
Die
Bildung und Zusammensetzung des Aufsichtsrates der Eisenacher
Versorgungs-Betriebe GmbH (EVB) bestimmt sich nach § 10 des
Gesellschaftsvertrages.
Der
Aufsichtsrat der EVB besteht gemäß § 10 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages aus
insgesamt acht Mitgliedern. Entsprechend des Anteils der Sportbad Eisenach GmbH
am Stammkapital der Gesellschaft sind durch den alleinigen Gesellschafter der
Sportbad Eisenach GmbH, die Stadt Eisenach, vier Vertreter, darunter der
Aufsichtsratsvorsitzende, zu entsenden.
Gemäß § 13 Abs. 2 Satz 2 und 3 des
Gesellschaftsvertrages der Sportbad Eisenach GmbH benennt die
Gesellschafterversammlung drei vom Stadtrat benannte Mitglieder für den Aufsichtsrat der EVB. Das weitere der
Sportbad Eisenach GmbH zustehende Aufsichtsratsmandat benennt der
Oberbürgermeister der Stadt Eisenach oder er benennt sich selbst. Er nimmt
zugleich den Vorsitz des Aufsichtsrates wahr oder das von ihm benannte
Mitglied.
Weitere Festlegungen zum Verfahren der Bestellung
bzw. Entsendung der
Aufsichtsratsmitglieder treffen die Gesellschaftsverträge nicht. Aus
diesem Grund erfolgt die Bestellung gemäß § 9 Abs. 2 – 4 der Hauptsatzung der
Stadt Eisenach.
Demnach sind
1 Sitz durch die Fraktion DIE LINKE,
1 Sitz durch die CDU-Fraktion und
1 Sitz durch die SPD-Fraktion
zu besetzen.