Betreff
Eisenacher Versorgungs-Betriebe GmbH (EVB)
hier: Bestellung der städtischen Mitglieder des Aufsichtsrates
Vorlage
0036-StR/2019
Aktenzeichen
20.1 / 8107 04
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

1.       Herr/Frau …………………,

2.       Herr/Frau ………………… und

3.       Herr/Frau …………………

werden zu weiteren Vertretern der Stadt Eisenach im Aufsichtsrat der Eisenacher Versorgungs-Betriebe GmbH (EVB) für die Dauer der laufenden kommunalen Wahlperiode bestellt


II. Begründung:

 

Die Bildung und Zusammensetzung des Aufsichtsrates der Eisenacher Versorgungs-Betriebe GmbH (EVB) bestimmt sich nach § 10 des Gesellschaftsvertrages.

 

Der Aufsichtsrat der EVB besteht gemäß § 10 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages aus insgesamt acht Mitgliedern. Entsprechend des Anteils der Sportbad Eisenach GmbH am Stammkapital der Gesellschaft sind durch den alleinigen Gesellschafter der Sportbad Eisenach GmbH, die Stadt Eisenach, vier Vertreter, darunter der Aufsichtsratsvorsitzende, zu entsenden.

 

Gemäß § 13 Abs. 2 Satz 2 und 3 des Gesellschaftsvertrages der Sportbad Eisenach GmbH benennt die Gesellschafterversammlung drei vom Stadtrat benannte Mitglieder für den Aufsichtsrat der EVB. Das weitere der Sportbad Eisenach GmbH zustehende Aufsichtsratsmandat benennt der Oberbürgermeister der Stadt Eisenach oder er benennt sich selbst. Er nimmt zugleich den Vorsitz des Aufsichtsrates wahr oder das von ihm benannte Mitglied.

 

Weitere Festlegungen zum Verfahren der Bestellung bzw. Entsendung der  Aufsichtsratsmitglieder treffen die Gesellschaftsverträge nicht. Aus diesem Grund erfolgt die Bestellung gemäß § 9 Abs. 2 – 4 der Hauptsatzung der Stadt Eisenach.

 

Demnach sind

 

1 Sitz durch die Fraktion DIE LINKE,

1 Sitz durch die CDU-Fraktion und

1 Sitz durch die SPD-Fraktion

 

zu besetzen.