Betreff
Flugplatzgesellschaft Eisenach-Kindel mbH (FPG)
hier: Feststellung des Jahresabschlusses 2018
Vorlage
0037-StR/2019
Aktenzeichen
20.1 / 8113 04
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

Der Vertreter der Stadt Eisenach in der Gesellschafterversammlung der Flugplatzgesellschaft Eisenach – Kindel (FPG) wird angewiesen,

  1. der Feststellung des Jahresabschlusses 2018 und
  2. dem Vortrag des Jahresfehlbetrages in Höhe von 76.049,11 Euro auf neue Rechnung

zuzustimmen.

 


II. Begründung:

 

Nachfolgend werden die wesentlichen Änderungen der Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage des Geschäftsjahres 2018 dargestellt:

 

Vermögenslage

Das Gesamtvermögen der Gesellschaft hat sich im Geschäftsjahr um 56 TEUR auf 574 TEUR verringert.

 

Diese Entwicklung wird auf der Aktivseite im Wesentlichen durch die Verringerung des Anlagevermögens (- 26 TEUR) und des Umlaufvermögens (- 29 TEUR) hervorgerufen. Beim Anlagevermögen waren die Positionen Grundstücke… - 25 TEUR sowie Technische Anlagen u. Maschinen - 6 TEUR rückläufig. Der Posten Andere Anlagen, BGA erhöhte sich um 5 TEUR. Beim Umlaufvermögen war folgende Entwicklung zu verzeichnen: Vorräte - 5 TEUR; Forderungen u. sonstige Vermögensgegenstände + 7 TEUR; Kassenbestand - 32 TEUR.

 

Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten entsprechen etwa dem Vorjahreswert.

 

Die Passivseite hat sich wie folgt entwickelt:

Das Eigenkapital der Gesellschaft ist ggü. dem Vorjahr marginal um 3 TEUR bzw. 1,4 % auf 223,2 TEUR gesunken. Ursächlich waren hierfür der Jahresfehlbetrag (- 76 TEUR) und die Einlagen der Gesellschafter (73 TEUR).

 

Die Eigenkapitalquote hat sich bei verringerter Bilanzsumme von 35,9 % auf 38,9 % erhöht. Finanzierungsprobleme aufgrund der Eigenkapitalausstattung bestanden vor dem Hintergrund der bestehenden Nachschussverpflichtung nicht.

 

Die sonstigen Rückstellungen haben sich um rd. 1 TEUR auf 27,6 TEUR verringert. So wurden überwiegend Rückstellungen für Reparaturen und Instandhaltung (9 TEUR), für Prozesskosten und Rechtstreitigkeiten (6 TEUR), Archivierungsrückstellungen (5 TEUR), Rückstellungen für Jahresabschluss und Prüfung (6 TEUR) und Urlaubsrückstellungen (2 TEUR) gebildet.

 

Der Rückgang der Verbindlichkeiten um rd. 50 TEUR auf 282,2 TEUR beruht vorrangig auf der Reduzierung der Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten infolge planmäßiger Tilgungen (- 46 TEUR). Verbindlichkeiten ggü. verbundenen Unternehmen sind marginal um 0,1 TEUR auf 2,1 TEUR gestiegen. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind ggü. dem Vorjahr um 3,9 TEUR auf 9,4 TEUR rückläufig, ebenfalls die sonstigen Verbindlichkeiten um 0,4 TEUR auf 5,6 TEUR.

 

Die passiven Rechnungsabgrenzungsposten liegen mit 41,2 TEUR um 1,9 TEUR unter dem Vorjahr.

 

Ertragslage

Die Umsatzerlöse verringerten sich im Geschäftsjahr im Vergleich zum Vorjahr um 16,6 TEUR auf 392 TEUR. Ursächlich hierfür waren geringere Umsätze aus Vermietung und Verpachtung    (- 41,6 TEUR) sowie geringere sonstige Erlöse (- 14 TEUR). Die Umsätze aus Lande- und Parkgebühren erhöhten sich um 2 TEUR, die Umsätze aus Kraftstoffverbrauch um 37 TEUR.

 

Die sonstigen betrieblichen Erträge sind ggü. dem Vorjahr um 7,4 TEUR auf 58,5 TEUR gestiegen.

 

Der Materialaufwand ist um 20 TEUR bzw. 11 % auf 173,6 TEUR gestiegen.

 

Der Personalaufwand ist ggü. 2017 marginal um rd. 1,6 TEUR auf 172,8 TEUR gestiegen. Die FPG beschäftigte im Jahr 2018 durchschnittlich 5 Mitarbeiter incl. Geschäftsführer.

 

Die Abschreibungen liegen mit 39,2 TEUR um 1,5 TEUR unter Vorjahresniveau.

 

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind ggü. dem Vorjahr um rd. 8 TEUR auf 130 TEUR gestiegen. Die Erhöhung resultiert im Wesentlichen aus gestiegenen Instandhaltungskosten (+ 6 TEUR) sowie Fahrzeugkosten (+ 8 TEUR). Rückläufig waren u. a. Werbe- und Reisekosten (- 2 TEUR) und Rechts- u. Beratungskosten (- 1 TEUR).

 

Das Finanzergebnis hat sich bedingt durch die reduzierten Zinsaufwendungen aus Finanzkrediten im Vergleich zum Vorjahr um 2,6 TEUR auf - 7,4 TEUR verbessert.

 

Die sonstigen Steuern liegen mit 3,5 TEUR auf Vorjahresniveau.

 

Es ergibt sich im Vergleich zum Vorjahr ein um 34 TEUR höherer Jahresfehlbetrag i. H. v. 76.049,11 Euro (Vj.: - 41,9 TEUR). Gegenüber dem Ansatz des Wirtschaftsplanes 2018 (geplanter Fehlbetrag 96 TEUR) ergibt sich eine Verbesserung um 20 TEUR.

 

Finanzlage

Der Kassenbestand hat sich um 31,7 TEUR auf 18,8 TEUR reduziert.

 

Im Berichtsjahr wurden negative Cashflows aus laufender Geschäftstätigkeit i. H. v. - 39 TEUR (Vj.: + 11 TEUR) und Investitionstätigkeit i. H. v. - 13 TEUR (Vj.: - 15 TEUR) erzielt. Demgegenüber steht ein positiver Cashflow aus Finanzierungstätigkeit i. H. v. 20 TEUR (Vj.: - 17 TEUR). Im Ergebnis verringerte sich der Finanzmittelbestand im Vergleich zum Vorjahr auf 18,8 TEUR.

 

Lagebericht

Die Zahl der Flugbewegungen nahm im Vergleich zu den Vorjahren weiter zu. Im Geschäftsjahr 2018 wurden insgesamt 14.778 Flugbewegungen gegenüber 12.638 im Vorjahr realisiert. Dies entspricht einem Anstieg um rd. 17 % und hat seine Ursache im weiteren Anstieg der Ultraleicht (UL)-Flugbewegungen. Der Anteil gewerblicher Flüge lag bei 27 %.

 

Gegen den am 12.07.2010 durch das Thür. Ministerium für Bau, Landesentwicklung und Verkehr (TMBLV) erteilten 1. Nachtrag zur Flugplatzgenehmigung vom 29.09.2009 haben zwei Privatpersonen aus den umliegenden Ortschaften Klage mit der Begründung eingereicht, dieser erste Nachtrag wäre nicht rechtmäßig erteilt worden. Die FPG wurde dem streitgegenständlichen Verfahren beigeladen, da sie nach Auffassung des Gerichts derart am streitigen Rechtsverhältnis beteiligt ist, dass eine Entscheidung nur einheitlich ergehen könnte. Die FPG wird anwaltlich vertreten. Da das Verfahren immer noch nicht abgeschlossen ist, wurde hierfür eine Rückstellung i. H. v. 6,2 TEUR gebildet.

 

Zur Verbesserung des wirtschaftlichen Ergebnisses der FPG und der damit verbundenen Reduzierung der Gesellschafternachschüsse sind die ausgeprägten Geschäftsfelder zu erhalten bzw. weiter zu optimieren, neue Geschäftsfelder sind möglichst zu akquirieren. Die Etablierung zusätzlicher Veranstaltungen (Messen, Open-Air…) ist auch weiterhin auf ihre Realisierbarkeit im Einklang mit dem genehmigten Flugbetrieb und unter Rücksichtnahme auf die angesiedelten Luftfahrtbetriebe zu prüfen.

 

Zur Verbesserung des Ergebnisses sind auch die Betriebsentwicklungen bereits ansässiger und die weitere Ansiedlung von Luftfahrtgewerbe mit hoher Ausstrahlungskraft auf den Geschäftsbetrieb der FPG von maßgeblichem Interesse.

 

Durch die weitere Entwicklung des Geschäftsbetriebes und die Gesellschaftereinlagen ist die Zahlungsfähigkeit der FPG als gesichert anzusehen. Sich langfristig abzeichnende Vermögensverluste sind nicht erkennbar.

 

Unter der Annahme der weiteren positiven Entwicklung des Verkehrslandeplatzes Eisenach-Kindel, der Entwicklung vorhandener und weiterer Ansiedlungen von luftfahrt-affinen Unternehmen, der Fortsetzung einer vertretbaren Nutzung der Flugplatzteilflächen für Veranstaltungen sowie der Nutzung des Verkehrslandesplatzes durch den Luftverkehr im bisherigen Umfang kann für die Jahre 2019 und 2020 mindestens von einer mit 2018 vergleichbaren Umsatz- und Ergebnislage ausgegangen werden.

 

Weiterhin stellt die Geschäftsführung fest, dass auch in den kommenden Jahren mit negativen Ergebnissen zu rechnen ist, welche durch Gesellschaftereinlagen auszugleichen sind (S. 9).

 

Darstellung der Empfehlungen, Feststellungen und Hinweise des Wirtschaftsprüfers:

ü  Es wurde ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk (S. 2 ff.) erteilt.

ü  Unrichtigkeiten und Verstöße gegen Rechnungslegungsvorschriften wurden nicht festgestellt.

ü  Unrichtigkeiten und Verstöße gegen sonstige gesetzliche bzw. gesellschaftsvertragliche Pflichten wurden nicht festgestellt.

ü  Die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung ergab keine Beanstandungen.

ü  Es wurden keine sachverhaltsgestaltenden Maßnahmen festgestellt.

ü  Es wurden folgende berichtspflichtige, entwicklungsbeeinträchtigende Tatsachen (S. 6 f.) festgestellt:

-       Die im Rahmen des Flugplatzbetriebes vereinnahmten Erträge reichen nicht aus, die laufenden Aufwendungen der Gesellschaft zu decken. Aus diesem Grund finanzieren die Gesellschafter die jährlichen Unterdeckungen durch Barzuzahlungen in das Eigenkapital aufgrund der im Gesellschaftsvertrag verankerten Nachschusspflicht.

-       Gemäß § 4 Abs. 2 Gesellschaftsvertrag sind die Nachschüsse insgesamt auf einen jährlichen Wert von 127.822,97 Euro begrenzt.

-       Gem. § 5 Abs. 3 Gesellschaftsvertrag darf ein Gesellschafter erst nach der Tilgung eines bei der Wartburgsparkasse aufgenommenen Darlehens i. H. v. 1 Mio. Euro ausscheiden. Laut Wirtschaftsprüfer valutiert dieses Darlehen per 31.12.2018 mit 167.404,95 Euro.

-       Aus haushaltspolitischen Gründen können die kommunalen Gesellschafter über das Jahr 2019 hinaus keine rechtsverbindliche Zusicherung über die Höhe der Zuzahlung geben.

ü  Im Ergebnis der Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung nach § 53 HGrG
(Anl. III) kam es zu keinen wesentlichen Beanstandungen.

 

Der vollständige Prüfbericht zum Jahresabschluss 2018 der FPG kann im Büro der Beteiligungsverwaltung (Kämmerei) eingesehen werden.

 

Der Jahresfehlbetrag 2018 der FPG liegt gemäß Abschnitt II (4) der Richtlinie über den Umgang mit den Jahresabschlüssen der städtischen Beteiligungen über der festgelegten Wertgrenze. Somit ergibt sich die Zuständigkeit des Stadtrates.

 

Der Jahresabschluss des Geschäftsjahres 2018 wurde durch den Aufsichtsrat der FPG in der Sitzung am 14.06.2019 behandelt. Der Gesellschafterversammlung wurden die Feststellung des Jahresabschlusses, die Fortschreibung des Jahresfehlbetrages sowie die Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2018 einstimmig empfohlen.

 

Die Gesellschafterversammlung der FPG ist der Empfehlung des Aufsichtsrates gefolgt und hat die erforderlichen Beschlüsse ebenfalls am 14.06.2019 einstimmig gefasst. Der Vertreter der Stadt Eisenach hat dabei unter Organvorbehalt zugestimmt. Der Vorbehalt wird durch den Beschluss des Stadtrates ausgeräumt. Die Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates wird zur Kenntnis genommen.

 


Anlagenverzeichnis:

 

Anlage 1a – Bilanz zum 31.12.2018

Anlage 1b – Gewinn- und Verlustrechnung zum 31.12.2018

Anlage 2 – Lagebericht für das Geschäftsjahr 2018

Anlage 3 – Bestätigungsvermerk Wirtschaftsprüfer zum Jahresabschluss FPG zum 31.12.2018