Betreff
Satzung für den Gestaltungsbeirat „Friedhöfe der Stadt Eisenach“ (Friedhofsbeiratssatzung)
hier: Einbringung
Vorlage
0053-StR/2019
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

Der Stadtrat nimmt den Entwurf der Satzung für den Gestaltungsbeirat „Friedhöfe in der Stadt Eisenach“ (Friedhofsbeiratssatzung) zur Kenntnis und verweist ihn zur weiteren Beratung in den Haupt- und Finanzausschuss.


II. Begründung:

 

Der Stadtrat hat am 12.03.2019 die Berufung eines Gestaltungsbeirats „Friedhöfe der Stadt Eisenach“ durch die Oberbürgermeisterin beschlossen.

 

Gemäß der Kommentierung zum § 26 ThürKO (Uckl/Hauth/Hoffmann) kann der Stadtrat weitere Gremien bilden. Dabei ist der Stadtrat frei in seiner Entscheidung über die Thematik, die Zusammensetzung, den Geschäftsgang, usw.

 

Ein Beirat ist ein beratendes Gremium und besitzt ausschließlich eine Beratungs- und Empfehlungsfunktion und keine Entscheidungsbefugnisse. Beiräte sind zum einen gesetzlich bzw. in der Hauptsatzung geregelt und zum anderen gibt es Beiräte auf freiwilliger Basis.

 

Die Stadt Eisenach hat auf freiwilliger Basis bisher nur den Kulturbeirat. Die Regelungen zu den Aufgaben, Mitgliedern, usw. sind durch Satzung geregelt. Diese Verfahrensweise soll auch für den Gestaltungsbeirat „Friedhöfe der Stadt Eisenach“ Anwendung finden. Neben den gesetzten Mitgliedern soll auch weiteren Berufs- und Interessengruppen die Möglichkeit der Mitarbeit gegeben werden. Nach öffentlichem Aufruf können sich Interessenten innerhalb von 4 Wochen bewerben. Die Entscheidung zur endgültigen Besetzung trifft dann der Stadtrat.

 

Aufgrund des Beschlusses vom März gab es bereits Interessenbekundungen einzelner Personen. Diese wurden über das angestrebte Verfahren in Kenntnis gesetzt.

 

 


Anlagenverzeichnis:

 

Entwurf zur Satzung für den Gestaltungsbeirat „Friedhöfe der Stadt Eisenach“
(Friedhofsbeiratssatzung)