hier: Einbringung
I.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:
Der Stadtrat nimmt den Entwurf der Satzung für den Gestaltungsbeirat „Friedhöfe in der Stadt Eisenach“ (Friedhofsbeiratssatzung) zur Kenntnis und verweist ihn zur weiteren Beratung in den Haupt- und Finanzausschuss.
II.
Begründung:
Der Stadtrat hat am 12.03.2019 die Berufung eines Gestaltungsbeirats
„Friedhöfe der Stadt Eisenach“ durch die Oberbürgermeisterin beschlossen.
Gemäß der Kommentierung zum § 26 ThürKO
(Uckl/Hauth/Hoffmann) kann der Stadtrat weitere Gremien bilden. Dabei ist der
Stadtrat frei in seiner Entscheidung über die Thematik, die Zusammensetzung,
den Geschäftsgang, usw.
Ein Beirat ist ein beratendes Gremium und
besitzt ausschließlich eine Beratungs- und Empfehlungsfunktion und keine
Entscheidungsbefugnisse. Beiräte sind zum einen gesetzlich bzw. in der
Hauptsatzung geregelt und zum anderen gibt es Beiräte auf freiwilliger Basis.
Die Stadt Eisenach hat auf freiwilliger Basis
bisher nur den Kulturbeirat. Die Regelungen zu den Aufgaben, Mitgliedern, usw.
sind durch Satzung geregelt. Diese Verfahrensweise soll auch für den
Gestaltungsbeirat „Friedhöfe der Stadt Eisenach“ Anwendung finden. Neben den
gesetzten Mitgliedern soll auch weiteren Berufs- und Interessengruppen die
Möglichkeit der Mitarbeit gegeben werden. Nach öffentlichem Aufruf können sich
Interessenten innerhalb von 4 Wochen bewerben. Die Entscheidung zur endgültigen
Besetzung trifft dann der Stadtrat.
Aufgrund des Beschlusses vom März gab es
bereits Interessenbekundungen einzelner Personen. Diese wurden über das
angestrebte Verfahren in Kenntnis gesetzt.
Anlagenverzeichnis:
Entwurf zur Satzung
für den Gestaltungsbeirat „Friedhöfe der Stadt Eisenach“
(Friedhofsbeiratssatzung)