Betreff
Überplanmäßige Ausgabe in der HH-Stelle 63000.960600 - Am Stadtweg, Treppe und Gehweg - in Höhe von 25.000 €
Vorlage
0064-HFA/2019
Aktenzeichen
66 11 01 137
Art
Beschlussvorlagen HFA

I. Beschlussvorschlag

 

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Eisenach beschließt:

die überplanmäßige Ausgabe in der HH-Stelle 63000.960600 – Am Stadtweg, Treppe und Gehweg – in Höhe von 25.000 €. Die Deckung erfolgt aus der HH-Stelle 63000.960030 – Planung und Ausführung Gehweg Mühlhäuser Straße.


II. Begründung

 

Derzeit erfolgt die Durchführung der Baumaßnahme „Errichtung Rampenanlage Eisenach Nord / Stregda“. Im Zuge der Baumaßnahme wurden aus Gründen, die nicht vorhersehbar waren, Mengenmehrungen beim Bodenaushub und Entsorgung erforderlich, die entsprechend VOB von der Baufirma angezeigt wurden. Weiterhin wurden zur Entwässerung der Rampe Leistungen erforderlich, die die Baufirma mit einem 1. Nachtrag angeboten hat. Dieses Nachtragsangebot wird derzeit vom Büro geprüft und ist dann zu beauftragen.

 

Die genannten Mengenmehrungen und zusätzlichen Leistungen sind für die Realisierung der Baumaßnahme unabdingbar. Die Kosten belaufen sich in der Summe auf 25.000 €.

 

Die Deckung ist aus folgender HH-Stelle möglich:

 

63000.960030 – Planung und Ausführung Gehweg Mühlhäuser Straße

 

Nach der Angebotseröffnung in den Vergabeverfahren Hörscheler Straße und Erneuerung Stützwand Fritz-Koch-Straße 11 wurde festgestellt, dass zur Beauftragung dieser Bauleistungen zusätzliche Haushaltsausgabemittel erforderlich werden. Weiterhin ergab die weitere Planung der Instandsetzung der Wartburgauffahrt höhere Baukosten, diese Maßnahme soll noch im Herbst 2019 ausgeschrieben werden. Auch für die laufende Bauausführung zur Rampenanlage Am Stadtweg in Stregda sind aufgrund unvorherzusehener Umstände zusätzliche Mittel zur Beauftragung eines Nachtrages und zur Abrechnung von Mehrmengen erforderlich.

 

Auf die Durchführung der o. g. Maßnahmen kann und soll nicht verzichtet werden, da sie bereits im Bau sind bzw. dringend umgesetzt werden müssen und in der Prioritätenreihung an vorderer Stelle stehen. Eine Deckung des finanziellen Mehrbedarfs kann aufgrund der Größenordnung nur aus der HH-Stelle 63000.960030, Mühlhäuser Straße (1. BA) erfolgen. Die Ausführung der Maßnahme Mühlhäuser Straße muss entsprechend für den Haushalt 2020 neu angemeldet und damit um ein Jahr verschoben werden.