Betreff
Überplanmäßige Ausgabe in der HH-Stelle 63000.960090 - Stützmauer Fritz-Koch-Straße 11 - in Höhe von 80.000 €
Vorlage
0065-HFA/2019
Art
Beschlussvorlagen HFA

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Eisenach beschließt:

die überplanmäßige Ausgabe in der HH-Stelle 63000.960090 – Stützmauer Fritz-Koch-Straße 11 – in Höhe von 80.000 €, gedeckt aus der HH-Stelle 63000.960030 – Planung und Ausführung Gehweg Mühlhäuser Straße.


II. Begründung:

 

Die Baumaßnahme „Stützmauer Fritz-Koch-Straße 11“ wurde öffentlich ausgeschrieben. Die Submission fand am 02.08.2019 statt. Derzeit läuft das Vergabeverfahren. Im Ergebnis des Verfahrens soll der Auftrag an den in der Summe wirtschaftlichsten Bieter erteilt werden. Die Vergabe der Bauleistung ist für die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 11.09.2019 vorgesehen.

 

Nach der Angebotseröffnung sowie Prüfung der Angebote werden zur Vergabe der Bauleistung zusätzliche HH-Mittel in Höhe von 80.000 € benötigt. Die überplanmäßige Ausgabe ist aufgrund der dringend notwendigen Erneuerung der Stützmauer sachlich und zeitlich unabweisbar. Der Straßenkörper ist bereits durch die nicht standsichere Stützmauer gefährdet und der private Unterlieger wird beeinträchtigt. Des Weiteren liegt kein Grund für eine Aufhebung des Vergabeverfahrens vor.

 

 

Die Deckung ist aus folgender HH-Stelle möglich:

 

63000.960030 – Planung und Ausführung Gehweg Mühlhäuser Straße

 

Nach der Angebotseröffnung in den Vergabeverfahren Hörscheler Straße und Erneuerung Stützwand Fritz-Koch-Straße 11 wurde festgestellt, dass zur Beauftragung dieser Bauleistungen zusätzliche Haushaltsausgabemittel erforderlich werden. Weiterhin ergab die weitere Planung der Instandsetzung der Wartburgauffahrt höhere Baukosten, diese Maßnahme soll noch im Herbst 2019 ausgeschrieben werden. Auch für die laufende Bauausführung zur Rampenanlage Am Stadtweg in Stregda sind aufgrund unvorherzusehener Umstände zusätzliche Mittel zur Beauftragung eines Nachtrages und zur Abrechnung von Mehrmengen erforderlich.

 

Auf die Durchführung der o. g. Maßnahmen kann und soll nicht verzichtet werden, da sie bereits im Bau sind bzw. dringend umgesetzt werden müssen und in der Prioritätenreihung an vorderer Stelle stehen. Eine Deckung des finanziellen Mehrbedarfs kann aufgrund der Größenordnung nur aus der HH-Stelle 63000.960030, Mühlhäuser Straße (1. BA) erfolgen. Die Ausführung der Maßnahme Mühlhäuser Straße muss entsprechend für den Haushalt 2020 neu angemeldet und damit um ein Jahr verschoben werden.