Betreff
Neufassung der Betriebssatzung für den optimierten Regiebetrieb der Stadt Eisenach "Amt für Infrastruktur"
hier: Einbringung
Vorlage
0066-StR/2019
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

Der Stadtrat nimmt den Entwurf der Betriebssatzung für den optimierten Regiebetrieb der Stadt Eisenach „Amt für Infrastruktur“ zur Kenntnis und verweist ihn zur weiteren Beratung in den Haupt- und Finanzausschuss.


II. Begründung:

 

Anlassgebend für die erforderliche Neufassung der Betriebssatzung des optimierten Regiebetriebes sind die beabsichtigte Änderung der Geschäftsordnung des Stadtrates und die damit verbundenen Umstrukturierungen der städtischen Ausschüsse. Darüber hinaus sind gegenüber der bisherigen Betriebssatzung Anpassungen vorgesehen, die maßgeblich der Klarstellung bzw. Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe dienen.

 

Beginnend im § 1 Absatz 2 der Satzung soll der Name des optimierten Regiebetriebs in „Amt für Infrastruktur“ geändert werden. Die bisherige Namensgebung „Amt für Tiefbau und Grünflächen“ stellte lediglich auf einen Anteil des Aufgabenbereiches ab, der die Breite des Aufgabenumfangs nur bedingt widerspiegelte. Mithin wurde nunmehr mit der Aufnahme des Begriffs Infrastruktur ein Name gewählt, der mit dem Gegenstand des Betriebes – im Wesentlichen der Neubau, die Unterhaltung und der Betrieb städtischer Infrastruktur – zutreffender einhergeht.

 

Zudem wurden in § 2 der Satzung die Aufgabenbereiche des Betriebes im Vergleich zur aktuellen Satzung weiter ausformuliert bzw. Teilfunktionen wie der Hochbau sowie das Fuhrparkmanagement nachrichtlich ergänzt.

 

In § 3 wurden die bestehenden Regelungen zur Wirtschaftsführung und zum Rechnungswesen durch einen Absatz 2 ergänzt, sodass zur Klarstellung die doppelte kaufmännische Buchführung als Verfahren der Buchführung aufgenommen wurde. Zudem werden durch § 3 Absatz 3 der Betriebssatzung die in § 14 Absatz 3 ThürEBV verwendeten unbestimmten Rechtsbegriffe „erfolgsgefährdende Mindererträge“ bzw. „erfolgsgefährdende Mehraufwendungen“ legal definiert.

 

Mit § 4 der Betriebssatzung wird der beabsichtigten Bildung eines Werkausschusses des Amtes für Infrastruktur Rechnung getragen, der sodann den Haupt- und Finanzausschuss als bisherigen Werkausschuss ablöst.

 

Gemäß § 5 tritt diese Satzung – vorbehaltlich einer entsprechenden Beschlussfassung zur Geschäftsordnung – rückwirkend zum 01.10.2019 in Kraft. Gleichzeitig würde die Betriebssatzung für den Regiebetrieb der Stadt Eisenach „Amt für Tiefbau und Grünflächen“ vom 18.12.2007 außer Kraft treten.

 

Nach § 26 Absatz 2 Nummer 2 Thüringer Kommunalordnung beschließt der Stadtrat über den Erlass von Satzungen.


Anlagenverzeichnis:

 

Entwurf der Betriebssatzung für den optimierten Regiebetrieb der Stadt Eisenach „Amt für Infrastruktur“