hier: Einbringung
I.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:
Der Stadtrat nimmt den Entwurf der Betriebssatzung für den optimierten Regiebetrieb der Stadt Eisenach „Amt für Infrastruktur“ zur Kenntnis und verweist ihn zur weiteren Beratung in den Haupt- und Finanzausschuss.
II.
Begründung:
Anlassgebend für die erforderliche Neufassung der Betriebssatzung des
optimierten Regiebetriebes sind die beabsichtigte Änderung der Geschäftsordnung
des Stadtrates und die damit verbundenen Umstrukturierungen der städtischen
Ausschüsse. Darüber hinaus sind gegenüber der bisherigen Betriebssatzung
Anpassungen vorgesehen, die maßgeblich der Klarstellung bzw. Auslegung unbestimmter
Rechtsbegriffe dienen.
Beginnend im § 1 Absatz 2 der Satzung soll der Name des optimierten
Regiebetriebs in „Amt für Infrastruktur“ geändert werden. Die bisherige
Namensgebung „Amt für Tiefbau und Grünflächen“ stellte lediglich auf einen
Anteil des Aufgabenbereiches ab, der die Breite des Aufgabenumfangs nur bedingt
widerspiegelte. Mithin wurde nunmehr mit der Aufnahme des Begriffs
Infrastruktur ein Name gewählt, der mit dem Gegenstand des Betriebes – im
Wesentlichen der Neubau, die Unterhaltung und der Betrieb städtischer
Infrastruktur – zutreffender einhergeht.
Zudem wurden in § 2 der Satzung die Aufgabenbereiche des Betriebes im
Vergleich zur aktuellen Satzung weiter ausformuliert bzw. Teilfunktionen wie
der Hochbau sowie das Fuhrparkmanagement nachrichtlich ergänzt.
In § 3 wurden die bestehenden Regelungen zur Wirtschaftsführung und zum
Rechnungswesen durch einen Absatz 2 ergänzt, sodass zur Klarstellung die
doppelte kaufmännische Buchführung als Verfahren der Buchführung aufgenommen
wurde. Zudem werden durch § 3 Absatz 3 der Betriebssatzung die in § 14 Absatz 3
ThürEBV verwendeten unbestimmten Rechtsbegriffe „erfolgsgefährdende
Mindererträge“ bzw. „erfolgsgefährdende Mehraufwendungen“ legal definiert.
Mit § 4 der Betriebssatzung wird der beabsichtigten Bildung eines
Werkausschusses des Amtes für Infrastruktur Rechnung getragen, der sodann den
Haupt- und Finanzausschuss als bisherigen Werkausschuss ablöst.
Gemäß § 5 tritt diese Satzung – vorbehaltlich einer entsprechenden
Beschlussfassung zur Geschäftsordnung – rückwirkend zum 01.10.2019 in Kraft.
Gleichzeitig würde die Betriebssatzung für den Regiebetrieb der Stadt Eisenach
„Amt für Tiefbau und Grünflächen“ vom 18.12.2007 außer Kraft treten.
Nach § 26 Absatz 2 Nummer 2 Thüringer Kommunalordnung beschließt der Stadtrat über den Erlass von Satzungen.
Anlagenverzeichnis:
Entwurf der Betriebssatzung für den optimierten Regiebetrieb der Stadt Eisenach „Amt für Infrastruktur“