I.
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat der
Stadt Eisenach beschließt:
1.
die
Einführung eines Jugendbeirates als beratendes Gremium des Stadtrates. Der
Jugendrat setzt sich aus max. 11 jungen Menschen im Alter von ca. 14-20 Jahren
zusammen. Jede weiterführende Schule der Stadt Eisenach hat die Möglichkeit,
einen Vertreter/eine Vertreterin zu entsenden. Der Abstimmungsprozess innerhalb
der Schule wird in die Hände der jeweiligen Schülervertretung gelegt. Entsendet
eine Schule keine Vertretung, bleibt der Sitz leer. Ebenso gehört dem
Jugendbeirat ein Vertreter oder eine Vertreterin des Jugendforums an.
2.
Der
Jugendbeirat wird bei seiner Arbeit aktiv von zwei vom Stadtrat entsendeten
Stadtratsmitgliedern unterstützt. Diese erläutern den Jugendlichen die
Tagesordnung des Stadtrates (öffentlicher Teil) und können gegebenenfalls
Zusatzinformationen zu einzelnen Tagesordnungspunkten geben. Ebenso in
beratender Funktion nimmt ein Vertreter oder eine Vertreterin des
Stadtjugendrings an den Sitzungen teil.
3.
Der
Jugendbeirat gibt sich bei seinem ersten Zusammentreffen mit Hilfe der
zuständigen Stadtratsmitglieder und den Vertreter/innen des Stadtjugendrings
eine Satzung, die vom Stadtrat beschlossen werden muss. Diese schafft die
rechtliche Grundlage für die Beiratsarbeit.
4.
Der
Jugendbeirat hat keine beschließende Funktion. Er hat jedoch das Recht, über
die beiden vertretenden Stadtratsmitglieder in den Fachausschüssen oder in den
Stadtratssitzungen Stellungnahmen verlesen zu lassen.
5. Der Jugendbeirat nimmt seine Tätigkeit ab Februar 2020 (2. Schulhalbjahr) auf. Die Beiratsarbeit in der vorgeschlagenen Form wird ab Februar 2021 vom Stadtrat evaluiert.