II. Fragestellung
1. Ist es richtig, dass die Oberbürgermeisterin diesem Vorhaben ihre Zustimmung gab und aus diesem Grund die Beschlussvorlage von der TO nahm?
(Wenn ja, mit welcher Begründung?)
2. Warum informierte die Oberbürgermeisterin den Stadtrat in diesem wichtigen Fall nicht, dass die Stadt in der Sache zu einer Stellungnahme aufgefordert wurde und welche Stellungnahme die Oberbürgermeisterin im „Namen der Stadt“ abgab/abgibt?
3. Wie lautet die Stellungnahme der Oberbürgermeisterin, die sie im „Namen der Stadt“ gegenüber der Landesregierung abgab bzw. abgeben wird und welche Position nimmt die Oberbürgermeisterin zu diesem Vorhaben ein?
4. Wenn es Opel gelingt, dieses Vorhaben mittels des Kaufes der Immissionsrechte mit Hilfe der Landesregierung umzusetzen (sich „frei zu kaufen vom Klima- und Umweltschutz“), wie wird dann mit dem rechtskräftigen B-Plan „Auf dem Werth“ verfahren, dessen festgesetzte Lärmwerte damit „ausgehebelt“ werden ?
5. In welcher Form wurde der Ortsteil/Ortsteilrat Stedtfeld, der in besonderer Weise von diesem Vorhaben betroffen sein wird, einbezogen?
ich beantworte Ihre
Anfrage wie folgt:
zu 1.
Ja, es ist richtig,
dass die Zustimmung zum Vorhaben gegeben
wurde. Mit Nachdruck wurde auch
gefordert, für Transportleistungen die Schiene zu nutzen und so wenig wie
möglich Verkehr auf die Straße zu bringen. Hier gibt es von Opel ein
eindeutiges Signal.
Zu 2.
Da es sich um einen
Antrag nach dem Bundesimmissionsschutzrecht und damit eine Angelegenheit des übertragenen
Wirkungskreises handelt, kann keine Beantwortung der Anfrage erfolgen.
Zu 3.:
Es erging aus der
Erklärung zu 2. keine Stellungnahme der Oberbürgermeisterin im Namen der Stadt
an die Genehmigungsbehörde.
Zu 4.:
Es gibt keinen Handel mit Lärmkontingenten, d.h. keine rechtliche Grundlage. Ein solcher Handel ist damit nicht existent.
Vorliegend sind die Anforderungen an den Lärmschutz in den B-Plänen „Auf dem Gries“ und „Auf dem Werth“ festgeschrieben. Die Einhaltung dieser Anforderungen ist für das jeweilige Vorhaben (hier Änderung Logistikkonzept) durch den Antragsteller (Fa. Opel/PSA) i.R. des Antrages nachzuweisen. Dies ist mit der vorgelegten Schallimmissionsprognose erfolgt.
Zu 5.:
Im Zuge der
Beteiligung zum Antragsverfahren nach Bundesimmissionsschutzrecht war der Ortschaftsrat nicht zu beteiligen.