Betreff
Anfrage der FDP-Stadtratsfraktion - Stellungnahme der Stadt zum Kauf der Immissionsrechte durch Opel
Vorlage
AF-0023/2019
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

1.      Ist es richtig, dass die Oberbürgermeisterin diesem Vorhaben ihre Zustimmung gab und aus diesem Grund die Beschlussvorlage von der TO nahm?

(Wenn ja, mit welcher Begründung?)

 

2.      Warum informierte die Oberbürgermeisterin den Stadtrat in diesem wichtigen Fall nicht, dass die Stadt in der Sache zu einer Stellungnahme aufgefordert wurde und welche Stellungnahme die Oberbürgermeisterin im „Namen der Stadt“ abgab/abgibt?

 

3.      Wie lautet die Stellungnahme der Oberbürgermeisterin, die sie im „Namen der Stadt“ gegenüber der Landesregierung abgab bzw. abgeben wird und welche Position nimmt die Oberbürgermeisterin zu diesem Vorhaben ein?

 

4.      Wenn es Opel gelingt, dieses Vorhaben mittels des Kaufes der Immissionsrechte mit Hilfe der Landesregierung umzusetzen (sich „frei zu kaufen vom Klima- und Umweltschutz“), wie wird dann mit dem rechtskräftigen B-Plan „Auf dem Werth“ verfahren, dessen festgesetzte Lärmwerte damit „ausgehebelt“ werden ?

 

5.      In welcher Form wurde der Ortsteil/Ortsteilrat Stedtfeld, der in besonderer Weise von diesem Vorhaben betroffen sein wird, einbezogen?


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

zu 1.

Ja, es ist richtig, dass die  Zustimmung zum Vorhaben gegeben wurde. Mit Nachdruck wurde  auch gefordert, für Transportleistungen die Schiene zu nutzen und so wenig wie möglich Verkehr auf die Straße zu bringen. Hier gibt es von Opel ein eindeutiges Signal.

 

Zu 2.

Da es sich um einen Antrag nach dem Bundesimmissionsschutzrecht und damit eine Angelegenheit des übertragenen Wirkungskreises handelt, kann keine Beantwortung der Anfrage erfolgen.

 

Zu 3.:

Es erging aus der Erklärung zu 2. keine Stellungnahme der Oberbürgermeisterin im Namen der Stadt an die Genehmigungsbehörde.

 

Zu 4.:

Es gibt keinen Handel mit Lärmkontingenten, d.h. keine rechtliche Grundlage. Ein solcher Handel ist damit nicht existent.

Vorliegend sind die Anforderungen an den Lärmschutz in den B-Plänen „Auf dem Gries“ und „Auf dem Werth“ festgeschrieben. Die Einhaltung dieser Anforderungen ist für das jeweilige Vorhaben (hier Änderung Logistikkonzept) durch den Antragsteller (Fa. Opel/PSA) i.R. des Antrages nachzuweisen. Dies ist mit der vorgelegten Schallimmissionsprognose erfolgt.

 

 

Zu 5.:

Im Zuge der Beteiligung zum Antragsverfahren nach Bundesimmissionsschutzrecht war der  Ortschaftsrat nicht zu beteiligen.