I.
Beschlussvorschlag
Der Haupt- und
Finanzausschuss der Stadt Eisenach beschließt:
die
überplanmäßige Ausgabe in der Haushaltsstelle 23000.940001 - Einbau einer
Erdgasheizungsanlage inklusive des Erdgasanschlusses im Ernst-Abbe-Gymnasium,
Haus I, Wartburgallee 60 - in Höhe von 25.000,00 €. Die Deckung in Höhe von 22.500,00 € - ist über die
Einnahmehaushaltsstelle 20010.361001 - finanzielle Mittel aus dem
Kommunalinvestitionsförderungsgesetz – sowie über die Haushaltstelle
23.000.940000 Ernst- Abbe-Gymnasium Hochbaumaßnahme in Höhe von 2.500,00 €
möglich. Im Haushalt 2019 sind in der Haushaltsstelle 250.000,00 € veranschlagt
und stehen noch Haushaltsreste in Höhe von 268.000,00 € zur Verfügung.
II. Begründung
Entsprechend des Kommunalinvestitionsgesetzes - Kapitel 1, Bescheid vom 01.10.2015 sowie des Änderungsbescheides vom 10.04.2018, stehen für die Stadt Eisenach finanzielle Mittel in Höhe von 1.728.435,19 € davon Finanzhilfen aus Bundesmitteln in Höhe von 1.555.591,67 € und 172.843,52 € Finanzhilfen zur Kofinanzierung aus Landesmitteln für energetische Sanierungen zur Verfügung. Bisher sind 1.441.602,83 € für energetische Maßnahmen vorgesehen. Für weitere energetische Maßnahmen stehen aktuell noch finanzielle Mittel in Höhe von 286.832,36 € zur Verfügung. Hinsichtlich der Verwendung dieser finanziellen Mittel erfolgte zwischen dem Amt für Bildung, Abteilung Schulverwaltung und dem Amt für Tiefbau und Grünflächen, Abteilung Gebäudemanagement eine Abstimmung. Im Ergebnis der Beratung werden seitens der Verwaltung folgende Maßnahmen zur Finanzierung der finanziellen Mittel aus dem Kommunalinvestitionsgesetz – Kapitel 1 vorgeschlagen.
Für den Einbau der
Erdgasheizung inklusive des Erdgasanschlusses wurde auf Grundlage der
Kostenschätzung 70.000,00 € vorgesehen Nach Durchführung einer Beschränkten
Ausschreibung liegt das Kostengebot zur Ausführung der
Heizungsinstallationsarbeiten bei 86.818,04 €. Das Angebot der EVB zur
Herstellung des Erdgasanschlusses beläuft sich auf 5.302,28 €. Es wird daher
gebeten der Überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 25.000,00 € zuzustimmen.