Betreff
Antrag der SPD-Stadtratsfraktion - Änderungen Spiel- und Sportstättenleitplanung
Vorlage
0098-AT/2019
Art
Antrag

I. Beschlussvorschlag

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

1.       Der Stadtrat hebt den Beschluss vom 14. Juni 2016 (Beschlussvorlage 0544-StR/2016) zur Standortauswahl und dem Bau einer bundesligatauglichen Wettkampf-, Vereins- und Schulsporthalle am Standort „O1“ auf. Das Projekt am Standort „O1“ wird nicht weiterverfolgt.

2.       Der Stadtrat beschließt abweichend zum Beschluss vom 13. März 2018 zur Fortschreibung der Spiel- und Sportstättenleitplanung  (Beschlussvorlage 1026-StR/2018) die bisherige Maßnahme unter Priorität 1 (Bau einer Wettkampf-, Vereins- und Schulsporthalle im Bestandsgebäude O1) durch den Neubau einer Dreifachhalle am Standort Petersberg (oder einem anderen geeigneten Standort) zur vorrangigen Nutzung für Ballsportarten (Basketball, Volleyball, Handball) zu ersetzen. Zugleich hebt er das Projekt „Sanierung/Umbau Werner-Aßmann-Halle“ in der Prioritätenliste der Einzelmaßnahmen auf die Stufe Priorität 2 und erweitert die Werner-Aßmann-Halle in der Form, dass sie die Vorgaben zur Erstligatauglichkeit der DKB Handball Bundesliga erfüllt. Dabei ist auf die bereits vorhandenen Planungen zurückzugreifen und eine  Mindestkapazität von 3.000 Zuschauern zu gewährleisten.

3.       Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt, umgehend mit dem Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft in Verhandlungen einzutreten, damit der Förderbescheid des Freistaats Thüringen zur Übernahme einer sogenannten Schuldendiensthilfe dahingehend aufgehoben und neu gefasst wird, dass die zugesagten Gelder ebenso für die Sanierung und Erweiterung der Werner-Aßmann-Halle nutzbar und bis zum Jahresende 2019 abrufbar sind. Im Erfolgsfalle ist dem Stadtrat in der Novembersitzung ein Nachtragshaushalt für das Jahr 2019 vorzulegen und in der Dezembersitzung des Stadtrates zu beschließen.

4.       Die Oberbürgermeisterin wird aufgefordert, die mit der Fortschreibung der Spiel- und Sportstättenleitplanung beauftragte Erstellung eines städtischen Förder- und Finanzierungskonzepts zur Umsetzung der Einzelmaßnahmen aus der Prioritätenliste der fortgeschriebenen Spiel- und Sportstättenleitplanung bis zur letzten Stadtratssitzung im Jahr 2019 vorzulegen.

5.       Die Oberbürgermeisterin wird außerdem aufgefordert, dem Stadtrat bis zum Juni 2020 eine zeitlich verbindliche Investitionsplanung für alle in der Prioritätenliste vorgesehenen und noch offenen Bauprojekte der fortgeschriebenen Spiel- und Sportstättenleitplanung vorzulegen.