I.
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat der
Stadt Eisenach beschließt:
1.
Der Stadtrat
hebt den Beschluss vom 14. Juni 2016 (Beschlussvorlage 0544-StR/2016) zur
Standortauswahl und dem Bau einer bundesligatauglichen Wettkampf-, Vereins- und
Schulsporthalle am Standort „O1“ auf. Das Projekt am Standort „O1“ wird nicht
weiterverfolgt.
2.
Der Stadtrat
beschließt abweichend zum Beschluss vom 13. März 2018 zur Fortschreibung der
Spiel- und Sportstättenleitplanung
(Beschlussvorlage 1026-StR/2018) die bisherige Maßnahme unter Priorität
1 (Bau einer Wettkampf-, Vereins- und
Schulsporthalle im Bestandsgebäude O1) durch den Neubau einer Dreifachhalle
am Standort Petersberg (oder einem anderen geeigneten Standort) zur
vorrangigen Nutzung für Ballsportarten (Basketball, Volleyball, Handball) zu
ersetzen. Zugleich hebt er das Projekt „Sanierung/Umbau Werner-Aßmann-Halle“
in der Prioritätenliste der Einzelmaßnahmen auf die Stufe Priorität 2 und
erweitert die Werner-Aßmann-Halle in der Form, dass sie die Vorgaben zur Erstligatauglichkeit
der DKB Handball Bundesliga erfüllt. Dabei ist auf die bereits vorhandenen
Planungen zurückzugreifen und eine
Mindestkapazität von 3.000 Zuschauern zu gewährleisten.
3.
Die
Oberbürgermeisterin wird beauftragt, umgehend mit dem Thüringer Ministerium für
Infrastruktur und Landwirtschaft in Verhandlungen einzutreten, damit der
Förderbescheid des Freistaats Thüringen zur Übernahme einer sogenannten
Schuldendiensthilfe dahingehend aufgehoben und neu gefasst wird, dass die
zugesagten Gelder ebenso für die Sanierung und Erweiterung der
Werner-Aßmann-Halle nutzbar und bis zum Jahresende 2019 abrufbar sind. Im
Erfolgsfalle ist dem Stadtrat in der Novembersitzung ein Nachtragshaushalt für
das Jahr 2019 vorzulegen und in der Dezembersitzung des Stadtrates zu
beschließen.
4.
Die
Oberbürgermeisterin wird aufgefordert, die mit der Fortschreibung der Spiel-
und Sportstättenleitplanung beauftragte Erstellung eines städtischen Förder-
und Finanzierungskonzepts zur Umsetzung der Einzelmaßnahmen aus der
Prioritätenliste der fortgeschriebenen Spiel- und Sportstättenleitplanung bis zur
letzten Stadtratssitzung im Jahr 2019 vorzulegen.
5. Die Oberbürgermeisterin wird außerdem aufgefordert, dem Stadtrat bis zum Juni 2020 eine zeitlich verbindliche Investitionsplanung für alle in der Prioritätenliste vorgesehenen und noch offenen Bauprojekte der fortgeschriebenen Spiel- und Sportstättenleitplanung vorzulegen.