Betreff
Anfrage der SPD-Stadtratsfraktion - Stand der Umsetzung des Museumskonzeptes Teil 1
Vorlage
AF-0029/2019
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

1.      Wurde ein museumspädagogisches Konzept erarbeitet?

(Wenn ja, wie ist der Bearbeitungsstand. Wenn Nein, warum nicht und wieso wurde der Stadtrat bzw. der AWKT darüber nicht informiert?)

 

2.      Gibt es im Stellenplan eine für Museumspädagogik vorgesehene Stelle und wurde diese im Falle des Ruhestandes gleichwertig wiederbesetzt?

 

3.      Wurde eine Depotanalyse erstellt?

(Wenn ja, wie ist der Bearbeitungsstand. Wenn Nein, warum nicht und wieso wurde der Stadtrat bzw. der AWKT darüber nicht informiert.)

 

4.      Inwieweit fanden die Empfehlungen des Kulturbeirates bisher Niederschlag in der Fortschreibung und Umsetzung des Museumskonzeptes?

(Bitte für jeden der 15 Punkte einzeln beantworten. Wenn ja, in welcher Form, wenn Nein warum nicht.)

 

5.       Entsprechen das Sicherheitskonzept und das Brandschutzkonzept den VdS-Sicherungsrichtlinien für Museen und Ausstellungshäuser (VdS 3511) und wurden diese, wenn nötig, behördlich geprüft und genehmigt?


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

zu 1: Die notwendigen personellen und finanziellen Mittel zur Erarbeitung eines museumspädagogischen Konzepts sind zurzeit nicht vorhanden. Bereits mit dem Museumskonzept wurde auf diesen Mangel hingewiesen und auch der Kulturbeitrat der Stadt Eisenach hatte in seinen Empfehlungen zum Museumskonzept die Notwendigkeit benannt, zunächst die notwenige personellen und finanziellen Rahmenbedingungen zu schaffen.

Im Rahmen der vorhandenen Möglichkeiten ist es dem Museum dennoch gelungen, museumspädagogische Projekte zu Sonder- und Dauerausstellungen anzubieten (bspw. Projekt „Form und Tiefe“ 2017/2018; begleitenden Veranstaltungen zu den Sonderausstellungen „Atmung-ReForm-Wasser“ 2017/2018, „Christian Butter“ 2018/2019, „Landschaften“ 2019, „Colette Deblé‘“ 2019 etc.) und regelmäßige Führungen zu etablieren.

 

zu 2.

Im Stellenplan 2019 sind bei zwei Mitarbeitern lediglich prozentuale Bruchteile (15%, 13%) ihrer gesamten Tätigkeit für Museumspädagogik vorgesehen. Auf dieser schmalen Basis kann keine vergleichbare museumspädagogische Arbeit konzipiert und geleistet werden.

 

zu 3: Der Zustand der Depots wird im Rahmen der Museumsroutinen regelmäßig überwacht und entspricht den Anforderungen. Hierzu wurde bereits im WKT informiert.

Maßnahmen zur besseren Ausstattung der Depots wie die Verbesserung der Aufbewahrungssituation im Gemäldedepot sind zudem bereits in den Haushaltsplänen verankert.

In der aktuellen angespannten Personalsituation ist es jedoch nicht möglich, eine umfassende Depotanalyse zu erstellen. Die Bereitstellung finanzielle Mittel für externe Gutachter wird derzeit geprüft.

 

zu 4: Die 15 Empfehlungen des Kulturbeirates der Stadt Eisenach wurden bereits in das dem Stadtrat für den Beschluss des Museumskonzeptes vorgelegtem Konzept eingearbeitet und an den Stellen, an denen es zusätzlicher Erläuterung bedurfte, kommentiert worden (vgl. a. Museumskonzept S. 5):

 

Zu 1. Dank

Zu 2. Dank

Zu 3. Die Empfehlung zum Erhalt aller vier Standorte entspricht dem im Konzept benannten Ziel.

Zu 4. Die Begrüßung einer Ausweitung der Museumspädagogik entspricht dem im Konzept benannten Ziel – gleichzeitig erfolgte eine Empfehlung an den Stadtrat, hierzu die nötigen finanziellen und personellen Rahmenbedingungen zu schaffen, die noch nicht bestehen.

Zu 5. Die Aussage zur schrittweisen Neugestaltung entspricht dem im Konzept benannten Vorgehen.

Zu 6. Die Aussage, dass die Präsentation der Sammlung Ausgangspunkt für die Präsentation im Stadtschloss sein soll, stimmt mit dem im Konzept benannten Vorgehen überein.

Zu 7. Die Empfehlung, den vorgeschlagenen wissenschaftlichen Beirat einzuberufen, konnte aufgrund interner Abstimmungen noch nicht umgesetzt werden.

Zu 8. Die Empfehlung, externe und renommierte Museumsgestalter beratend hinzuzuziehen, entspricht dem im Konzept gemachten Vorgehen; ein Gestaltungswettbewerb wird derzeit vorbereitet.

Zu 9. Die Empfehlung, zusätzliches wissenschaftliches Personal für die Planung und Realisierung einzustellen, entspricht den im Konzept benannten Forderungen (vgl. a. Museumskonzept V.2, ergänzender Kommentar, S. 36f.; die Möglichkeit, ein wissenschaftliches Volontariat am Museum einzurichten, wird derzeit intern geprüft.

Zu 10. Die Empfehlung, die jetzige Betriebsform des Museum zu verändern, wird derzeit intern geprüft.

Zu 11. Für Kommentare zu diesem Punkt vgl. Museumskonzept IV.1.1.A, S. 20, IV.3, S. 33 u. IV.4, S. 34; in Hinblick auf eine mögliche Verlagerung der Bildtapeten wird derzeit intern die Beauftragung eines externen restauratorischen Gutachtens geprüft.

Zu 12. Für einen Kommentar zu diesem Punkt vgl. Museumskonzept IV.2, S. 31.

Zu 13. Für einen Kommentar zu diesem Punkt vgl. Museumskonzept VI.3, S. 40.

Zu 14. Für einen Kommentare zu diesem Punkt vgl. Museumskonzept IV.1.1.B, S. 20f.

Zu 15. Der Empfehlung zur Fortentwicklung des Konzepts unter Berücksichtigung der Anregungen durch den Kulturbeirat wird aktuell mit den Vorbereitungen zur Einrichtung der Gemäldesäle im Nordflügel gefolgt.

 

zu 5.

Bekanntermaßen wurde im Zusammenhang mit der Erarbeitung und dem Beschluss des Museumskonzeptes ein Sicherheitskonzept gefordert. Hier wurde im Ausschuss für Wirtschaft, Kultur und Tourismus am 26.03.2019 der Sachstand zu diesem Thema ausführlich erläutert. Dabei wurde umfassend dargestellt, dass es kein allumfassendes Sicherheitskonzept gibt, das Museum im Rahmen der Sanierung jedoch bauseits sicherheitstechnisch auf aktuellen Stand der Technik gebracht wurde. Die brandschutztechnische Ertüchtigung erfolgte auf Grundlage eines geprüften Brandschutzgutachtens. Dazu gehörte der Einbau sowohl einer Brandmelde-, als auch einer Einbruchmeldeanlage. Die Anlagen entsprechen selbstverständlich den VDS-Richtlinien, wobei auf Grund der baulichen Gegebenheiten (Einzeldenkmal, historischer Gebäudebestand) Abweichungen erforderlich waren. Diese Abweichungen wurden begründet und entsprechende zusätzliche Maßnahmen kompensiert. Die brandschutztechnische Ertüchtigung erfolgte auf Grundlage eines geprüften Brandschutzgutachtens. Weiterhin wurden alle sicherheitsrelevanten Maßnahmen, insbesondere hinsichtlich des Einbruchschutzes, mit der Versicherung kommuniziert und abgestimmt.

Beide Anlagen werden vierteljährlich von einer Fachfirma gewartet und eventuelle Mängel umgehend abgestellt.