Betreff
Einwohneranfrage - Kartausgarten
Vorlage
EAF-0011/2019
Art
Einwohneranfrage

II. Fragestellung

 

1.      Wofür brauchen wir eine Parksatzung, wenn deren Einhaltung bzgl. der Freizeitnutzung und Öffnungszeiten sowieso nicht regelmäßig kontrolliert wird?

 

2.      Warum werden die Mitmenschen, die immer wieder den Kartausgarten verunstalten und die bekannt sind, nicht zur Reinigung ihrer Hinterlassenschaften herangezogen?


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

Zu 1.

Seitens des Ordnungsamtes wurden und werden regelmäßig durch den Außendienst Kontrollen vor Ort durchgeführt. In den Sommermonaten erfolgten diese verstärkt, speziell in der Zeit bis 22:00 Uhr. Dabei wurden lediglich wenige, verhältnismäßig geringe Verstöße festgestellt. Diese wurden entsprechend unverzüglich unterbunden. Zusätzlich wurden Zivilkontrollen, u.a. unter Hinzuziehung der Polizei durchgeführt.

Der Kartausgarten ist an mehreren Stellen der Öffentlichkeit zugänglich. Nicht alle Zuwegungen sind verschließbar.

 

Zu 2.

Insofern Verstöße durch die Außendienstmitarbeiter festgestellt wurden, wurden die Verursacher zur sofortigen Mitnahme bzw. Entfernung ihrer Hinterlassenschaften aufgefordert.