Betreff
Außerplanmäßige Ausgabe in der Haushaltsstelle 61500.981000 - Rückzahlung von Fördermitteln ans Land - in Höhe von 60.000 €
Vorlage
0104-HFA/2019
Aktenzeichen
61.1.15
Art
Beschlussvorlagen HFA

I. Beschlussvorschlag

 

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Eisenach beschließt:

die außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 60.000 € in der HH-Stelle 61500.981000 „Rückzahlung von Fördermitteln ans Land“. Die Deckung erfolgt über die eingenommenen Mitteln der HH-Stelle 61500.367000 „Einnahmen aus Rückzahlung Stadtsanierung“ in Höhe von 60.000 €.

 


II. Begründung

 

Für die Sicherung des Gebäudes „Frauenberg 25“ liegt ein Zuwendungsbescheid in Höhe von 120.000 € aus dem Städtebauförderprogramm Stadtumbau-Sicherung vor. Der Bauherr begann, wie vertraglich vereinbart, mit der Gebäudesicherung des Objektes. Im Zuge dessen wurden im Februar 2019 60.000 € aufgrund nachgewiesener bezahlter Rechnungen - nach Fördermitteleingang vom Zuwendungseber an die Stadt im Dezember 2018 - aus Haushaltsresten der Haushaltsstelle 61500.987900 „Privatmaßnahmen Stadtsanierung“ an den Bauherren ausgezahlt. Die Zuwendung erfolgte aus Bundes- und Landesmitteln zu 100%. Ein Eigenanteil der Stadt ist in dem Förderprogramm nicht erforderlich.

 

Im Verlaufe der Baumaßnahmen stellte der Bauherr fest, dass die Sicherungsmaßnahmen umfangreicher erfolgen müssen als geplant war. Die zusätzlichen Maßnahmen konnten nicht durch weitere Fördermittel gedeckt werden, da eine Förderobergrenze beschieden wurde.

 

Die Kostensteigerung überstieg eine wirtschaftliche Sicherung und Sanierung des Gebäudes seitens des Bauherrn. Zudem traten im Zuge der Freilegungsarbeiten erhebliche statische und brandschutztechnische Mängel auf, die eine Sicherung in Hinblick auf eine Gebäudenachnutzung wesentlich erschwerten, so dass der Bauherr den Abbruch des Gebäudes beantragte. Aufgrund der Nachweisführung wurde dem Antrag gefolgt.

 

Mit dem Abbruch konnte der Förderzweck der Gebäudesicherung gemäß Zuwendungsbescheid nicht mehr erfüllt werden. In Abstimmung mit dem Bauherrn erbat die Stadt Eisenach als Zuwendungsempfänger die Teilanerkennung der bereits erbrachten und ausgezahlten Leistungen im Zusammenhang mit der begonnen Sicherung. Nach Prüfung im Thüringer Landesverwaltungsamt als Zuwendungsgeber erfolgte die Mitteilung, dass der Nachfrage nicht gefolgt werden könne, da das Förderziel – die bauliche Sicherung und der Erhalt des Gebäudes - nicht erreicht wird, so dass nunmehr die Rückzahlung der bereits ausgezahlten Fördermittel an das Land zu veranlassen ist.

 

Die Vertragskündigung einschließlich einer Rückforderung der bereits ausgezahlten Fördermittel in Höhe von 60.000 € wurde an den Bauherrn versandt. Mit der Einnahme erfolgt die Deckung in der Haushaltsstelle 61500.367000 „Einnahme aus Rückzahlung Stadtsanierung“.

 

Da die Fördermittel vom Land bereits im Dezember 2018 bei der Stadt Eisenach eingegangen waren, ist eine zügige Rückzahlung aus der Haushaltsstelle 61500.981000 „Rückzahlung von Fördermitteln ans Land“ erforderlich, um etwaige Zinsforderungen so gering als möglich zu halten. Die Bereitstellung und Freigabe der HH-Mittel wird beantragt.

 

Nach Rückzahlung der Fördermittel an das Thüringer Landesverwaltungsamt erfolgt die Verwendungsnachweisführung seitens der Stadt gegenüber dem Land und damit abschließend die Aufhebung des Zuwendungsbescheides.

 


Anlagenverzeichnis:

Städtebauförderung ZB-Nr. 8161-0543_14 SUSI Frauenberg 25