Betreff
Zuschuss zum Ausbau der Kindertagesstätte "Pusteblume", OT Stregda - Vorgriff auf die Infrastrukturpauschale
Vorlage
0109-StR/2019
Aktenzeichen
51.3.902
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

Die finanzielle Förderung der Erweiterung der Kindertagesstätte „Pusteblume“, Kanalstraße 19-21, 99817 Eisenach, OT Stregda in Trägerschaft des Arbeitersamariterbundes Regionalverband Südwestthüringen (ASB) e.V. in Höhe von 400.000,00€ in vier Jahresscheiben, beginnend im Jahr 2020.

Der Zuschuss an den Träger erfolgt unter dem Vorbehalt der Zahlung der Infrastrukturpauschale gem. § 31 Abs. 1 Thüringer Kindertagesbetreuungsgesetz (ThürKitaG) in den Förderjahren 2020 bis 2023.

Der Träger verpflichtet sich, Mittel aus dem Landesinvestitionsprogramm „Kindertageseinrichtungen“ 2020 zu beantragen. Die Förderung aus der Infrastrukturpauschale mindert sich um den aus dem Landesprogramm bewilligten Betrag.

 

 


II. Begründung:

 

Im Rahmen der Fortschreibung der Bedarfsplanung Kindertageseinrichtungen/ Tagespflege 2019/2020 wurde festgestellt, dass das derzeitige Platzangebot an Betreuungsplätzen in Eisenach nicht ausreicht. In der Kindertagesstätte „Pusteblume“ Stregda, die den größten Teil des Betreuungsangebotes für die Ortsteile Stregda, Neukirchen, Madelungen und Berteroda sichert, stehen derzeit 60 Plätze für Kinder von einem Jahr bis zum Schuleintritt zur Verfügung. Durch veränderte Raumanforderungen ist hier perspektivisch noch mit einer Reduzierung der Plätze durch die Aufsichtsbehörde zu rechnen. Die Anzahl der anspruchsberechtigten Kinder der Altersgruppe von einem Jahr bis Schuleintritt mit Hauptwohnsitz in o.g. Ortsteilen beträgt 116 Kinder (Stichtag 01.03.2019) Das entspricht einem Versorgungsgrad von 51,7%. Es besteht also insbesondere in diesem Ortsteil dringender Handlungsbedarf bei der Schaffung von weiteren Plätzen um den Rechtsanspruch auf Kindertagesbetreuung gem. § 2 Abs. 1 ThürKitaG zu sichern.

Der ASB als Träger der Kindertagesstätte errichtet derzeit einen Anbau an das im selben Gebäude befindliche Alten- und Pflegeheim. Im Erdgeschoss dieses Anbaus sollen ca. 43 weitere Plätze für Kindertagesbetreuung geschaffen werden. Dazu würde der Träger die ursprünglichen Planungen zur Errichtung einer Tagespflegestelle für Senioren ändern und stattdessen das Erdgeschoss entsprechend den Anforderungen an Räumlichkeiten zur Kindertagesbetreuung herrichten. Insgesamt könnte damit die Kapazität von 60 auf ca. 90 Plätze erweitert werden (bei im Bestand wegfallenden 13 Plätzen).

Die anteiligen Baukosten für den Kindergarten betragen ca. 736.000€. Der Träger beantragte eine Förderung in Höhe von 400.000€ aus der Infrastrukturpauschale gem. § 31 Abs.1 ThürKitaG. Hiernach erhält die Stadt Eisenach jährlich eine Förderung vom Land Thüringen für Investitionen in Kindertageseinrichtungen von 1000€ für jedes Kind, das am Stichtag 31.12. des jeweils vorletzten Jahres nach dem vom Landesamt für Statistik fortgeschriebenen Bevölkerungsstand seinen Hauptwohnsitz in Eisenach und das erste Lebensjahr nicht vollendet hatte. Im Jahr 2020 erwarten wir 385.000€. Die Erwartungen für die Folgejahre bewegen sich auf dem gleichen Niveau. Die Fördersumme soll aus diesen Mitteln refinanziert werden. Die Förderung ist an die Zahlung des Landes gebunden.

Der Vorgriff auf das Jahr 2020 und die Folgejahre macht sich erforderlich, um dem Träger Planungssicherheit zu gewähren, insbesondere da die ersten Arbeiten bereits begonnen haben und die Planungen entsprechend der Nutzung als Kindertageseinrichtung noch modifiziert werden müssen. Die Fertigstellung ist bereits für Ende 2020 geplant

Sollte im weiteren Verlauf des Jahres 2019 die Förderrichtlinie für das Landesinvestitionsprogramm „Kindertageseinrichtungen“ 2020 verabschiedet werden, wird der Träger entsprechende Mittel beantragen. Ein Entwurf der Richtlinie liegt bereits vor. Der Stadt Eisenach sollen insgesamt 96.577,00€ Fördermittel zur Verfügung stehen. Mit einer Bewilligung ist jedoch erst Mitte 2020 zu rechnen. Die ggfs. für das Projekt bewilligten Mittel werden in Absprache mit dem ASB vom Zuschuss aus der Infrastrukturpauschale abgezogen.

Die Haushaltsmittel werden in entsprechender Höhe für den Haushaltsplan 2020 angemeldet.