hier: 1. Zustimmung zum Entwurf und Billigung der Begründung mit Umweltbericht
2. Beteiligung der Öffentlichkeit
I.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:
1. Dem
4. Entwurf des Bebauungsplanes der Stadt Eisenach Nr. 6 „Bahnhofsvorstadt“, bestehend aus der
Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen (Anlage 1) – wird zugestimmt;
Die Begründung mit dem Umweltbericht (Anlage 2) und der Anlage zur Begründung
(Bestands- und Konfliktplan – Anlage 3) werden gebilligt.
2. Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 des Baugesetzbuches (BauGB) sowie der Behörden gemäß § 4 Absatz 2 BauGB i. V. mit § 4a Abs. 2 BauGB soll durchgeführt werden; die öffentliche Bekanntmachung der Auslegung des Entwurfes und die Mitteilung, welche umweltbezogenen Informationen für das Verfahren vorliegen, ist vorzunehmen.
II.
Begründung:
Das
Bebauungsplanverfahren Nr. 6 „Bahnhofsvorstadt“ wurde im Jahre 1990
eingeleitet, mehrfach in seinem Geltungsbereich verändert und zeitweilig bei
selbständiger Bearbeitung des Teilbebauungsplanes Nr. 6.1 „Tor zur Stadt”
geführt. Beide Bauleitplanverfahren wurden 2011 wieder verschmolzen.
Die Entwürfe der
Bebauungspläne Nr. 6 „Bahnhofsvorstadt“ und Nr. 6.1 „Tor zur Stadt” lagen
bereits mehrfach zum Zwecke der Beteiligung der Öffentlichkeit
und der Behörden sowie der Träger öffentlicher Belange öffentlich aus, zudem
erfolgte 2011 wiederholt ein Vorentwurfsverfahren zum Gesamtbebauungsplan Nr.
6.
Dem
letzten 3. Entwurf wurde durch den Stadtrat am 25.01.2016 zugestimmt und zur
Auslegung (Beteiligungen der Öffentlichkeit und der Behörden) bestimmt
(StR/0332/2016). Die Offenlegung wurde am 30.01.2016 ortsüblich bekannt gemacht
und erfolgte vom 08.02.2016 bis 11.03.2016. Die Abwägung zu diesem
Beteiligungsverfahren (Vorlage Nr. 0506-StR/2016) wurde am 10.05.2016 vom Stadtrat
beschlossen.
Die
Abwägung der eingegangenen relevanten Anregungen zum Gesamtplan hat eine Überarbeitung des
Bebauungsplanes in einzelnen Teilen (Verkehr und Immissionsschutz, Arten- und
Bodenschutz ergeben).
In dem Zusammenhang
wurde durch das Straßenbauamt Südwestthüringen ein Planfeststellungsverfahren
für einen wesentlichen Teil der Bahnhofstraße sowie für die Erschließung der
Sondergebiete „Tor zur Stadt“ für notwendig erachtet und von Mai 2017 bis März
2018 durchgeführt.
Die Ergebnisse der
Planfeststellung (Planfeststellungsbeschluss vom 12.03.2018 mit AZ:
540.10-4348-05/17 - Anlage 4)
mussten nachrichtlich in den 4. Entwurf übernommen und Zusammenhänge an den
entsprechenden Stellen im Plan sowie in den schriftlichen Teilen eingefügt und
erläutert werden. Das Plangebiet zur Planfeststellung ist im Bebauungsplan
zeichnerisch dargestellt, innerhalb dessen keine Änderungen durch Festsetzungen
des Bebauungsplanes vorgenommen werden dürfen. An den jeweiligen Schnittstellen
zum Verkehrsnetz und zu Immissionsbelangen des übrigen Bebauungsplangebietes
mussten jedoch Überarbeitungen und einige Änderungen der Festsetzungen erfolgen
sowie Anpassungen und Ergänzungen sowie Aktualisierungen an der Begründung und
im Umweltbericht vorgenommen werden. Dazu waren vor allem erneute
Überarbeitungen der ingenieurtechnischen Gutachten in den Bereichen
Verkehrsplanung, Verkehrs- und Anlagenlärm erforderlich, die einige Zeit in
Anspruch nahmen.
Auch eine
artenschutzrechtliche Aktualisierung wurde notwendig, da die geforderten
Ersatzmaßnahmen aus dem Artenschutzgutachten 2017 bereits umgesetzt wurden.
Bodenschutzfachliche Maßnahmen auf den Altlastenflächen (ehemalige
Farbenfabrik) wurden aufgrund des Baufortschrittes des Investors und der
laufenden Überwachung ebenfalls fortgeschrieben und aktualisiert.
In den 4. Entwurf
sind alle planungsrelevanten Anregungen aus dem Beteiligungsverfahren
zum 3. Entwurf eingeflossen, soweit sie mit den beschlossenen Zielen des
Bebauungsplanes vereinbar waren (siehe hierzu o.g. Abwägungsbeschluss nebst
Protokoll) sowie aktuelle Rechtsprechung berücksichtigen. Dazu gehören auch die
gestalterischen Aspekte, die durch Beratungen der Projektgruppe
„Tor zur Stadt“ erarbeitet wurden.
Der nun vorliegende
4. Entwurf des Bebauungsplanes der Stadt Eisenach Nr. 6 „Bahnhofsvorstadt”
beinhaltet:
- die aktuelle
Gesetzgebung und Rechtsprechung zum Bauleitplanverfahren und der
Fachrechtsgebiete
- eine Anpassung
des Bebauungsplanes hinsichtlich des Planfeststellungsbeschlusses (AZ-Nr.
540.10-4348-05/17)
- das
Abwägungsergebnis zum Entwurf des Bebauungsplanes der Stadt Eisenach Nr. 6
„Bahnhofsvorstadt“ aus 2016/17,
- die ohne
förmliche Abwägung des Stadtrates aus dem Beteiligungsprozess zum
Bebauungsplanentwurf gewonnenen fachlichen Erkenntnisse,
- die Regelungen
des vom Stadtrat beschlossenen Zentrenkonzepts zur Steuerung des
Einzelhandels (Ladengrößen, Branchenverteilung) sowie
- die zum
Zeitpunkt der aktuellen Beschlussfassung verfügbaren Kenntnisse über die
Projektentwicklung und den Baufortschritt des Vorhabenträgers beim „Tor
zur Stadt“.
Als wesentliche
Schwerpunktziele des Bebauungsplanes sind zu nennen:
·
die abschließende Einordnung eines Sondergebietes
für Einzelhandel mit Parkhaus sowie eines Hotels mit Tagungshalle
·
Erschließungs- und Verkehrslösungen – außer die
planfestgestellten Verkehrsflächen – inklusive vorhandener und zukünftiger
Mobilitätsschnittstellen
·
die Ordnung und Neuordnung der baulichen Nutzungen
und Strukturen in den angrenzenden Stadtquartieren
·
die Bewältigung der immissionsschutzfachlichen
Nutzungsbelange im Geltungsbereich des Bebauungsplanes
·
die räumlich-funktionelle Anbindung der Vorstadt an
den Altstadtbereich sowie die grünordnerische Verknüpfung mit dem Stadtpark
- Der Stadtrat
der Stadt Eisenach soll den nun vorliegenden 4. Entwurf des
Bebauungsplanes Nr. 6 „Bahnhofsvorstadt” mit integriertem Grünordnungsplan
(Anlage 1) zustimmen und die
Begründung mit dem Umweltbericht (Anlage
2) sowie die Anlage zur Begründung (Anlage 3) billigen.
- Die Unterlagen
zum Bebauungsplanentwurf sollen zum Zwecke der Öffentlichkeits-beteiligung
für die Dauer eines Monates öffentlich ausgelegt werden (§ 3 Abs. 2
BauGB). Die öffentliche Auslegung und die Mitteilung, welche
umweltbezogenen Informationen für das Verfahren vorliegen, sind eine Woche
vorher ortsüblich bekannt zu machen.
Die Bürger, die
sich im Auslegungsverfahren zum letzten Entwurf durch schriftliche Anregungen
beteiligt haben, werden – soweit die Adressen bekannt sind – zusätzlich
angeschrieben und über den neuerlichen Planentwurf und dessen öffentliche
Auslegung informiert, sodass sie sich erneut zur Planung äußern können.
Gleichzeitig soll die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, nach § 4 Abs. 2 BauGB i. V. mit § 4 a Abs. 2 BauGB erfolgen.
Anlagenverzeichnis:
Anlage 1: Bebauungsplan – Planzeichnung und Textteil
Anlage 2: Begründung mit Umweltbericht
Anlage 3: Anlage zur Begründung (Bestands- und Konfliktplan)
Anlage 4: Planfeststellungsbeschluss (AZ 540.10-4348-05/17)
Die Anlagen können Sie im Internet unter www.eisenach.de à Rathaus à Stadtrat und Gremien à Ratsinfosystem unter dem Tagesordnungspunkt der Stadtratssitzung und im Büro des Stadtrates einsehen.