Betreff
Überplanmäßige Ausgabe in der HH-Stelle 63000.960050 "Instandsetzung Wartburgauffahrt" in Höhe von 40.000 €
Vorlage
0131-HFA/2019
Art
Beschlussvorlagen HFA

I. Beschlussvorschlag

 

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Eisenach beschließt:

Die überplanmäßige Ausgabe in der HH-Stelle 63000.960050 – Wartburgauffahrt – in Höhe von 40.000 €, gedeckt aus der HH-Stelle 88000.932100 – Entschädigung zur Herstellung der Baufreiheit –.


II. Begründung

 

Die Instandsetzung der Wartburgauffahrt ist für zwei Schadstellen, die als separate Bauabschnitt betrachtet werden, vorgesehen. Für den Bauabschnitt mit den deutlich größeren Schäden wurden in diesem Jahr die Planungs- und Ausschreibungsunterlagen (erster Bauabschnitt) erstellt. Die Ausschreibung für diesen Bauabschnitt wird noch in diesem Jahr veröffentlicht, so dass ein Baubeginn im nächsten Frühjahr möglich ist. Die Planung des zweiten Bauabschnitts war für das nächste Jahr vorgesehen.

 

Beide Abschnitte der Baumaßnahme wurden im März 2019 zur Förderung durch den Kommunalen Straßenbau (KSB) angemeldet. Durch das Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr wurde, nach der Ablehnung im August 2019, nun doch eine Förderung (75 %) der Instandsetzung Wartburgauffahrt 1. und 2. Bauabschnitt in Aussicht gestellt. Hierfür müssen bis 31.10.2019 für beide Bauabschnitte der Antrag inkl. Entwurfsplanung eingereicht werden. Für den 1. Bauabschnitt liegen alle Unterlagen vor und der Antrag kann fristgerecht eingereicht werden. Der 2. Bauabschnitt war erst für nächstes Jahr vorgesehen, so dass jetzt schnellstmöglich die Planungsunterlagen erstellt werden müssen. Dafür sind zusätzliche, finanzielle Mittel in diesem Jahr in Höhe von 40.000 € erforderlich. Die noch zur Verfügung stehenden Mittel in Höhe von 486.258,79 € sind für die Planung, Baukosten und Nebenkosten des 1. Bauabschnitts vorgemerkt.

 

Die Deckung der zusätzlichen Mittel in Höhe von 40.000 € kann aus der HH-Stelle 88000.932100 „Entschädigung zur Herstellung der Baufreiheit“ erfolgen.

 

Der Fördermittelgeber hat erst in der letzten Woche mitgeteilt, dass die Förderung für beide Abschnitte der Wartburgauffahrt über KSB-Richtlinie möglich ist. Die Fördermittelanträge müssen umgehend beim Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr eingereicht werden. Ansonsten besteht die Gefahr, dass der 2. Bauabschnitt nicht in das Förderprogramm aufgenommen wird. Die Mittel werden dringend für die Entwurfsplanung 2. Bauabschnitt benötigt, deshalb ist die Entscheidung sofort notwendig. Eine Verschiebung würde zu finanziellen Nachteilen für die Stadt führen.