Betreff
Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens der Stadt Eisenach für das Grundstück Flur 29, Flurstücksnummer 1623/3, Gothaer Straße
Vorlage
0132-StR/2019
Aktenzeichen
61.1.22
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

für den im Lageplan dargestellten Bereich (Anlage 2) wird nach § 12 Absatz 2 Satz 1 Baugesetzbuch der antragsgemäßen Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens zugestimmt.


II. Begründung:

 

Der Vorhabenträger KomSolar Service GmbH stellte am 04.Juli 2019 den Antrag auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes auf dem Flurstück  1623/ 3, Flur 29 der Gemarkung Eisenach, Gothaer Straße (Anlage 1).

Der Vorhabenträger beabsichtigt auf dem Gelände des ehemaligen Umspannwerkes Ost am Ortsausgang Gothaer Straße die Errichtung einer Photovoltaikfreiflächenanlage. Als Tochterunternehmen der TEAG Thüringer Energie AG ist die KomSolar Service GmbH Eigentümerin der Fläche des ehemaligen Umspannwerkes Ost.

Der Vorhabenträger ist bereit, für das Bauvorhaben und die erforderlichen Erschließungsmaßnahmen einen mit der Stadt Eisenach abgestimmten Vorhaben- und Erschließungsplan auf eigene Kosten zu erarbeiten, sich zur Planung und Durchführung von notwenigen Erschließungsmaßnahmen und zur Realisierung des Bauvorhabens innerhalb einer bestimmten Frist sowie zur Tragung der Planungs- und Erschließungskosten in einem Durchführungsvertrag zu verpflichten.

Mit dem Bebauungsplan sollen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die langfristige Sicherung und die zukünftige Nutzung der brachliegenden Fläche ermöglicht werden.

 

Gemäß BauGB § 12 Absatz 2 Satz 1 ist vom Stadtrat über die antragsgemäße Einleitung des Bebauungsplans nach pflichtmäßigem Ermessen zu befinden.

 

Bebauungspläne sind gemäß § 8 Absatz 2 Satz 1 BauGB aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Im Flächennutzungsplan der Stadt Eisenach ist der Standort für das geplante Vorhaben als Gewerbegebiet „F13“ gemäß § 8 BauNVO ausgewiesen. Die Begründung des Flächennutzungsplans beschreibt das ausgewiesene Gebiet als Möglichkeit, die bereits gut erschlossene Fläche am Stadtrand für Gewerbezwecke nachzunutzen.

 


Anlagenverzeichnis:

 

Anlage 1 – Antrag Vorhabenträger

Anlage 2 – Karte des Geltungsbereichs