Betreff
Antrag der SPD-Stadtratsfraktion - Sanierungsgebiet Südstadt - Beschluss über den Beginn der Vorbereitenden Untersuchungen nach § 141 Abs. 3 BauGB
Vorlage
0134-AT/2019
Art
Antrag
I.
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat der
Stadt Eisenach beschließt:
den Beginn der Vorbereitenden Untersuchungen
gem. § 141 Abs. 3 Satz 1 des Baugesetzbuches (BauGB). Die Abgrenzung des
Untersuchungsgebietes ergibt sich aus dem Geltungsbereich der Erhaltungssatzung
der Stadt Eisenach für den Bereich „Südstadt“ einschließlich der
Zufahrtsstraße, Parkplatz und Wendeschleife der Wartburg. Zielstellung ist der
Antrag auf Aufnahme des Gebietes Südstadt in die Programme der
Städtebauförderung Thüringen nach der Thüringer Städtebauförderrichtlinie zum
31.10.2020.
III.
Deckungsvorschlag
Aufnahme in Vermögenshaushalt 61500 für das Jahr 2020 i. V. m.
Fördermitteln.