Betreff
Antrag der SPD-Stadtratsfraktion - Sanierungsgebiet Südstadt - Beschluss über den Beginn der Vorbereitenden Untersuchungen nach § 141 Abs. 3 BauGB
Vorlage
0134-AT/2019
Art
Antrag

I. Beschlussvorschlag

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

den Beginn der Vorbereitenden Untersuchungen gem. § 141 Abs. 3 Satz 1 des Baugesetzbuches (BauGB). Die Abgrenzung des Untersuchungsgebietes ergibt sich aus dem Geltungsbereich der Erhaltungssatzung der Stadt Eisenach für den Bereich „Südstadt“ einschließlich der Zufahrtsstraße, Parkplatz und Wendeschleife der Wartburg. Zielstellung ist der Antrag auf Aufnahme des Gebietes Südstadt in die Programme der Städtebauförderung Thüringen nach der Thüringer Städtebauförderrichtlinie zum 31.10.2020.

 


III. Deckungsvorschlag

 

Aufnahme in Vermögenshaushalt 61500 für das Jahr 2020 i. V. m. Fördermitteln.