Betreff
ABS Wartburg - Werraland mbH (ABS), hier: Veräußerung und Abtretung der Gesellschaftsanteile
Vorlage
0145-StR/2019
Aktenzeichen
20.1/81 05 01
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

Die Aufhebung der Beteiligung an der ABS Wartburg – Werraland GmbH (ABS) und die Veräußerung des 45%igen Stammkapitalanteils an den Mitgesellschafter Wartburgkreis zu einem Kaufpreis von 50.000,00 EUR.

 


II. Begründung:

 

Mit Beschluss des Stadtrates StR/0392/2016 vom 14.6.2016 wurde der Austritt aus der ABS einstimmig (bei 5 Enthaltungen) beschlossen (s. Anlage)

 

Zu klären waren die Austrittsmodalitäten. Im September 2019 haben sich die Gesellschafter Stadt Eisenach und Wartburgkreis abschließend dazu verständigt, die Trägerschaft und damit die Beteiligung allein in die Hände des Wartburgkreises zu verlagern. Dies nicht zuletzt, um den im Rahmen der Einkreisung der Stadt Eisenach in den Wartburgkreis übergehenden Aufgaben gerecht zu werden und eine sich aufgrund der dauerhaften Verluste abzeichnende Liquidation der Gesellschaft zu vermeiden.

 

Dabei soll die künftig kreisangehörige Stadt Eisenach enger Partner und Auftraggeber der ABS bleiben, um die gemeinsamen Projekte in der Wartburgregion auch weiterhin optimal gestalten zu können. Zu diesem Zweck soll ein Beirat eingerichtet werden, der die Arbeitsmarktprojekte unterstützt und mehr Transparenz in die Aufgabenerfüllung bringen soll.

 

Der Kaufpreis der Anteile wurde auf Basis der im Falle einer Liquidation verbleibenden Vermögenswerte ermittelt (Restvermögen). Das so ermittelte Restvermögen wird dann nach dem Beteiligungsanteil (55% Wartburgkreis, 45% Stadt Eisenach) jedem Gesellschafter zugerechnet.

 

Der daraus resultierende Restvermögensanteil der Stadt Eisenach wurde i.S. der laufenden und künftigen Projektumsetzung

-           in einen Kaufpreis für die Anteile in Höhe von 50.000,- Euro und

-           in Projektmittel der Stadt Eisenach in Höhe von 45.528,- Euro aufgeteilt.

 

Die Projektmittel werden als Komplementärmittel für Projekte zugunsten der Bürger der Stadt Eisenach in der Gesellschaft verbleiben. Damit wird die Finanzierung dieser Projekte und die weitere Zusammenarbeit mit der Stadt Eisenach in der Übergangszeit bis zur Rückkreisung zum 01.01.2022 sichergestellt.

 

Die Beschlussfassung des Stadtrates resultiert aus § 26 Abs. 2 Nr. 11 ThürKO. Der Beschluss zum Erwerb der städtischen Anteile durch den Mitgesellschafter Wartburgkreis steht dabei kommunalrechtlich unter Genehmigungsvorbehalt.


Anlagenverzeichnis:

 

Beschlussvorlage 0537-StR/2016