I.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:
Die Einziehung von Teilflächen der Wartburgallee, Gemarkung Eisenach, Flur 74, Flurstück 6548/1, im Kreuzungsbereich zur Barfüßerstraße.
II.
Begründung:
Die Wartburgallee in
ihrer gesamten Ausdehnung ist eine öffentliche Straße im Sinne des § 2
Thüringer Straßengesetz (ThürStrG).
Im Jahr 2014
beschloss die Verwaltung, den Bereich der Wartburgallee, Gemarkung Eisenach,
Flur 74, Flurstück 6548/1, in den die Barfüßerstraße mündet (siehe Anlage 1
–Lageplan), zu entwickeln und die dort bestehenden städtebaulichen Missstände
zu beseitigen (siehe Anlage 2 – Beschlussausfertigung StR/0098/2014 aus
Vorlagen Nr. 0051-StR/2014). Es soll eine Umgestaltung des Kreuzungsbereiches
erfolgen und dafür ist die Neuordnung der Grundstücksverhältnisse vorgesehen.
Zwei Teilflächen des genannten städtischen Grundstückes (siehe Anlage 3
–einzuziehende Bereiche) sollen dafür der öffentlichen Nutzung entzogen werden.
Zu diesem Zweck ist
ein Einziehungsverfahren notwendig. Die Einziehung gem. § 8 ThürStrG ist die
Allgemeinverfügung, durch die eine gewidmete Straße, oder Teile davon, die
Eigenschaft der öffentlichen Straße verliert.
Im vorliegenden Fall
handelt es sich bei der Wartburgallee um eine Bundesstraße. Baulastträger für
die Fahrbahn ist nach Bundesfernstraßengesetz (FStrG) der Bund. Gem. § 43 Abs.
4 ThürStrG i.V. mit § 5 Abs. 3 FStrG sind jedoch für die Nebenanlagen (Gehwege,
Parkplätze) der Ortsdurchfahrten die Gemeinden Baulastträger.
Somit ist hier die
Stadt Eisenach für das Einziehungsverfahren gem. § 8 Abs. 2 ThürStrG zuständig.
Es sollen die bisher als Stellpätze/Grünflächen genutzten Bereiche der
Öffentlichkeit entzogen werden. Mit der Einziehung gem. § 8 Abs. 4 ThürStrG
entfallen Gemeingebrauch und widerrufliche Sondernutzung an den
gekennzeichneten Flächen.
Die Gehwege bleiben
von dieser Einziehung unberührt.
Den an den
einzuziehenden Flächen grenzenden Grundstücken sind die Zuwegungen zu sichern.
Beschreibung des
einzuziehenden Bereiches:
Gemarkung Eisenach,
Flur 74, Flurstück 6548/1, Wartburgallee, im Bereich der Einmündung Barfüßerstraße
nördlich der
Barfüßerstraße – Ecke Wartburgallee 78a, 78, 76, 74 ca. 600 m²
südlich der Barfüßerstraße – hinter „Süßer Ecke“ ca. 500 m²
Anlagenverzeichnis:
Anlage 1: Lageplan
Anlage 2: Beschlussausfertigung Blockkonzept
Anlage 3: einzuziehende Bereiche