Betreff
Einziehung von Teilflächen der Wartburgallee im Kreuzungsbereich zur Barfüßerstraße
Vorlage
0147-StR/2019
Aktenzeichen
61-61.2-Einziehung /2019
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

Die Einziehung von Teilflächen der Wartburgallee, Gemarkung Eisenach, Flur 74, Flurstück 6548/1, im Kreuzungsbereich zur Barfüßerstraße.


II. Begründung:

 

Die Wartburgallee in ihrer gesamten Ausdehnung ist eine öffentliche Straße im Sinne des § 2 Thüringer Straßengesetz (ThürStrG).

 

Im Jahr 2014 beschloss die Verwaltung, den Bereich der Wartburgallee, Gemarkung Eisenach, Flur 74, Flurstück 6548/1, in den die Barfüßerstraße mündet (siehe Anlage 1 –Lageplan), zu entwickeln und die dort bestehenden städtebaulichen Missstände zu beseitigen (siehe Anlage 2 – Beschlussausfertigung StR/0098/2014 aus Vorlagen Nr. 0051-StR/2014). Es soll eine Umgestaltung des Kreuzungsbereiches erfolgen und dafür ist die Neuordnung der Grundstücksverhältnisse vorgesehen. Zwei Teilflächen des genannten städtischen Grundstückes (siehe Anlage 3 –einzuziehende Bereiche) sollen dafür der öffentlichen Nutzung entzogen werden.

 

Zu diesem Zweck ist ein Einziehungsverfahren notwendig. Die Einziehung gem. § 8 ThürStrG ist die Allgemeinverfügung, durch die eine gewidmete Straße, oder Teile davon, die Eigenschaft der öffentlichen Straße verliert.

 

Im vorliegenden Fall handelt es sich bei der Wartburgallee um eine Bundesstraße. Baulastträger für die Fahrbahn ist nach Bundesfernstraßengesetz (FStrG) der Bund. Gem. § 43 Abs. 4 ThürStrG i.V. mit § 5 Abs. 3 FStrG sind jedoch für die Nebenanlagen (Gehwege, Parkplätze) der Ortsdurchfahrten die Gemeinden Baulastträger.

 

Somit ist hier die Stadt Eisenach für das Einziehungsverfahren gem. § 8 Abs. 2 ThürStrG zuständig. Es sollen die bisher als Stellpätze/Grünflächen genutzten Bereiche der Öffentlichkeit entzogen werden. Mit der Einziehung gem. § 8 Abs. 4 ThürStrG entfallen Gemeingebrauch und widerrufliche Sondernutzung an den gekennzeichneten Flächen.

 

Die Gehwege bleiben von dieser Einziehung unberührt.

 

Den an den einzuziehenden Flächen grenzenden Grundstücken sind die Zuwegungen zu sichern.

 

Beschreibung des einzuziehenden Bereiches:

 

Gemarkung Eisenach, Flur 74, Flurstück 6548/1, Wartburgallee, im Bereich der Einmündung Barfüßerstraße

 

nördlich der Barfüßerstraße – Ecke Wartburgallee 78a, 78, 76, 74                         ca. 600 m²

südlich der Barfüßerstraße – hinter „Süßer Ecke“                                                   ca. 500 m²


Anlagenverzeichnis:

 

Anlage 1:        Lageplan

Anlage 2:        Beschlussausfertigung Blockkonzept

Anlage 3:        einzuziehende Bereiche