Betreff
Eisenach-Wartburgregion Touristik GmbH (EWT),
hier: Gesellschaftereinlage 2020
Vorlage
0155-StR/2019
Aktenzeichen
20.1 / 8110 04
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

Der städtische Vertreter in der Gesellschafterversammlung der Eisenach – Wartburgregion Touristik GmbH (EWT) wird angewiesen, dem Ausgleich des sich aus der Trennungsrechnung für das Geschäftsjahr 2020 ergebenden Fehlbetrages aus DAWI-Leistungen gemäß § 4 des Betrauungsaktes in Höhe von 392.908,50 EUR zuzustimmen.

Der Ausgleich erfolgt in Höhe von 300.000 EUR als Nachschuss gemäß § 16 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages und restlich mit 92.908,50 EUR als Einlage in die Kapitalrücklage der EWT.


II. Begründung:

 

Die Aufgabe der Tourismusförderung und -information wurde aufgrund seiner herausragenden Bedeutung für die Stadt Eisenach durch Beschluss des Stadtrates vom 27.08.2010 (Beschluss Nr. StR/0218/2010) dem Kernbereich der politischen Gestaltungsentscheidungen der Stadt Eisenach zugeordnet. Die Finanzierung des Betriebs der Gesellschaft soll in dem Maße erfolgen, dass irreparable politische oder wirtschaftliche Schäden, wie zum Beispiel die Schließung der Einrichtung, vermieden werden.

 

Im Zuge der Umsetzung des europäischen Beihilferechts wurde die EWT mit gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen der Wirtschafts- und Tourismusförderung sowie dem Betrieb der hierfür erforderlichen Infrastruktur im Gebiet der Stadt Eisenach auf der Grundlage eines Betrauungsaktes per Stadtratsbeschluss vom 8.12.2015 (StR/0300/2015) betraut.

 

Gemäß Punkt 4 Abs. 1 des Betrauungsaktes bemessen sich die ausgleichsfähigen Aufwendungen für die Erbringung von DAWI anhand der geltenden Rechnungslegungsvorschriften der EWT. Auf die ausgleichsfähigen Aufwendungen sind bezogen auf die EWT alle Einnahmen anzurechnen, die im Zusammenhang mit der Erbringung der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtung erzielt werden.

 

Gemäß Punkt 4 Abs. 2 des Betrauungsaktes ist die Stadt Eisenach verpflichtet, der EWT den durch die Erfüllung der Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse („DAWI-Leistungen“) entstehenden Fehlbetrag auszugleichen.

 

Der notwendige Finanzbedarf zum Ausgleich der DAWI ergibt sich dabei explizit aus Anlage 1 zum Wirtschaftsplan der EWT (s. Anlage) für das Jahr 2020. Danach werden keine Einnahmen aus DAWI-Leistungen erzielt; die Gesamtkosten belaufen sich auf 392.908,50 EUR.

 

Der in der Anlage beigefügte Erfolgsplan schließt unter Berücksichtigung des Nachschusses i. H. v. 300.000 EUR und der Einlage in die Kapitalrücklage i. H. v. 92.908,50 EUR mit einer Überdeckung von 6.734,50 EUR ab. Die Abweichung resultiert aus den Festlegungen des Betrauungsaktes. Die Entwicklung des Finanzbedarfes wird ggü. 2019 geprägt durch höhere Umsatzerlöse (+ 33 TEUR), Personalkosten (+ 25 TEUR - aufgrund einer zusätzlichen Stelle im Bereich Verkauf/Marketing und moderater Gehaltsanpassungen) sowie Aufwendungen für Fremdleistungen (+ 12 TEUR).

 

Gemäß Finanz- bzw. Liquiditätsplan 2020 kann die Liquidität unter Berücksichtigung der städtischen Zahlung im Wirtschaftsjahr 2020 durchgängig abgesichert werden.

 

Der Wirtschaftsplan 2020 sowie der notwendige Ausgleich durch die Gesellschaftereinlage wurden durch die Gesellschafterversammlung am 20.11.2019 beschlossen. Die Beschlussfassung erfolgte dabei unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Stadtrates.

 

Mit dem Beschluss des Stadtrates wird der Organvorbehalt des Gesellschafterbeschlusses aufgehoben.


Anlagenverzeichnis:

 

Wirtschaftsplan 2020