I.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:
1. Der Beschluss des Stadtrates StR/0072/2019
(Vorlagen-Nr. 0110-StR/2019) vom 12.11.2019 wird aufgehoben.
2.
Die Bestellung der Stadtratsmitglieder
Herr/Frau ..……………………….. (DIE
LINKE-Stadtratsfraktion),
Herr/Frau ………………………….
(CDU-Stadtratsfraktion) und
Herr/Frau ………………………….
(SPD-Stadtratsfraktion)
als Mitglieder des
Volkshochschulbeirates.
II.
Begründung:
Laut § 4 der Satzung der Volkshochschule der Stadt Eisenach gehören dem VHS-Beirat drei Vertreter des Stadtrates an. Das heißt, dass diese drei VHS-Beiratsmitglieder dem Stadtrat angehören müssen.
In § 4 der Satzung
der Volkshochschule der Stadt Eisenach ist die Bildung eines Beirates zur
Förderung und Beratung der Volkshochschularbeit begründet. Diesem gehören u. a.
drei Vertreter des Stadtrates an. Am 26. Mai 2019 wurde der Stadtrat der Stadt
Eisenach neu gewählt. Somit ist auch eine Neubestellung der drei Vertreter des
Stadtrates im Beirat erforderlich.
Festlegungen zum Verfahren der Bestellung trifft die Satzung nicht. Aus dem Grund erfolgt die Bestellung der Mitglieder des Volkshochschulbeirates gemäß § 9 Abs. 2 bis 4 der Hauptsatzung der Stadt Eisenach. Das Vorschlagsrecht für je einen Sitz steht demzufolge den Stadtratsfraktionen DIE LINKE, CDU und SPD zu.