Betreff
Überplanmäßige Ausgabe in der HH-Stelle 61500.960050 "Sanierung Marienstraße" in Höhe von 282.000,00 €
Vorlage
0170-StR/2019
Aktenzeichen
66 11 01 162-12-18
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

Die überplanmäßige Ausgabe in der HH-Stelle 61500.960050 „Sanierung Marienstraße“ in Höhe von 282.000,00 €, gedeckt aus Mehreinnahmen Landeszuweisung in der HH-Stelle 61500.361500 in Höhe von 147.200 €, aus sanierungsbedingten Einnahmen zur Förderung in der HH-Stelle 61500.367500 in Höhe von 98.200 €, aus der HH-Stelle 63000.960250 „Wiesenstraße“ in Höhe von 35.580 € sowie aus der HH-Stelle 61500.940080 „Sanierung Stadtschloss“ in Höhe von 1.020 €.

 


II. Begründung:

 

Die Marienstraße ist in baulich sehr schlechtem Zustand. Der TAV Trink und AbwasserVerband Eisenach-Erbstromtal hat dringenden Sanierungsbedarf seiner Anlagen. Eine Gemeinschaftsmaßnahme ist erforderlich. Das Vorhaben soll in 2 Bauabschnitten (BA) durchgeführt werden. Die Umsetzung der Sanierung Marienstraße ist Ziel des Sanierungsgebietes „Innenstadt“, dass nach Vorgabe des BauGB zügig durchzuführen und 2021 abzuschließen ist. Die Finanzierung der Maßnahme soll über Programme der Städtebauförderung (1. BA – Programm „Städtebaulicher Denkmalschutz“; 2. BA Stadtumbau Ost) erfolgen.

Um die Förderung der Maßnahme noch in Anspruch nehmen zu können, ist der Fördermittelantrag zu stellen. Im Fördermittelantrag ist die Sicherstellung der Maßnahmenfinanzierung nachzuweisen.

Mit nunmehr vorliegender Kostenberechnung in Höhe von 872.000,00 € für die Realisierung des 1. Bauabschnitts „Sanierung Marienstraße“ ergibt sich ein Fehlbetrag in Höhe von 282.000 €. Unter Berücksichtigung der Mehreinnahmen durch Fördermittel in Höhe von 147.200 € aus der HH-Stelle 61500.361500, sanierungsbedingten Einnahmen zur Förderung in Höhe von 98.200 € aus der HH-Stelle 61500.367500, HH-Mitteln in Höhe von 35.580,00 € aus der HH-Stelle 63000.960250 „Wiesenstraße“ sowie HH-Mitteln in Höhe von 1.020 € aus der HH-Stelle 61500.940080 „Sanierung Stadtschloss“ kann der Fehlbetrag mit insgesamt 282.000,00 € vollständig gedeckt werden.

Die in der HH-Stelle 63000.960250 „Wiesenstraße“ vorgesehenen Mittel sind in diesem HH-Jahr nicht erforderlich, da die Ausführung der Maßnahme aufgrund einer Prioritätenverschiebung beim Trink- und AbwasserVerband zurückgestellt wurde, weil die Straßenbaumaßnahme Wiesenstraße nur im Zusammenhang mit der Erneuerung der Trinkwasser- und Abwasseranlagen in der Wiesenstraße erfolgen kann. Die in der HH-Stelle 61500.940080 „Sanierung Stadtschloss“ vorgesehenen Mittel sind hier nicht erforderlich, da die Maßnahme in diesem Jahr nicht zur Ausführung kommt.

Fördermittel stehen über das Kontingent für die Finanzierung im Programm BL/SD - Städtebaulicher Denkmalschutz zur Verfügung. Ein Bescheid für die Einzelmaßnahme liegt noch nicht vor. Die beantragte Mittelfreigabe dient zur Darstellung der Finanzierung im Rahmen der Beantragung der Fördermittel.  Zudem ist bei der Einzelantragstellung die Kommunalaufsichtsrechtliche Würdigung mit vorzulegen. Die überplanmäßige Ausgabe ist notwendig, um die Mittel laut Kostenberechnung auch haushaltsseitig abzubilden. Sie ist also Grundlage für den Antrag auf Städtebaufördermittel. D.h. im Umkehrschluss, dass ohne die gesicherte Finanzierung, also die Abbildung im Haushaltsplan, kein Zuwendungsbescheid erlassen wird.

Aufgrund des baulichen Zustandes und der abzuschließenden Sanierungssatzung kann die Maßnahme Sanierung Marienstraße nicht verschoben werden.