Betreff
Richtlinie zur Verwendung der Fraktionsgelder durch die Fraktionen des Stadtrates
Vorlage
0171-StR/2019
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

die Richtlinie zur Verwendung der Fraktionsgelder durch die Fraktionen des Stadtrates der Stadt Eisenach entsprechend der Anlage.

 


II. Begründung

 

Die Zuständigkeit für die Prüfung der Fraktionsgeldverwendung lag bislang beim Rechnungsprüfungsausschuss. Dieser bediente sich bei seiner Prüfung des Rechnungsprüfungsamtes.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hatte sich zur Beurteilung der Fraktionsgeldverwendung eine Richtlinie gegeben, um zulässige und unzulässige Ausgaben möglichst klar zu benennen und abzugrenzen und damit im Rahmen der Prüfung die Sachverhalte gleich zu behandeln. Die Richtlinie enthält Regelungen zur Abrechnung und Verwendungsnachweisführung.

 

Nach Änderung der Geschäftsordnung des Stadtrates mit Beschluss vom 12.11.2019 ist nunmehr der Ausschuss für Infrastruktur, Beteiligungen und Rechnungsprüfung für die Prüfung der Verwendungsnachweise zuständig. Nähere Regelungen dazu trifft die Rechnungsprüfungsordnung. Es ergibt sich die Notwendigkeit, die geänderte Zuständigkeit für die Prüfung der Fraktionsgelder auch in die Richtlinie aufzunehmen.

 

Eine weitere Anpassung ist bezüglich der Wertgrenze für die Anschaffung höherwertiger Ausstattung vorzunehmen. Infolge der Änderung der einkommensteuerrechtlichen Regeln zur steuerrechtlichen Abschreibungsgrenze für geringwertige Anlagegüter von 410 Euro auf derzeit 800 Euro (ohne Umsatzsteuer) wurden auch die gemeindehaushaltsrechtlichen Verwaltungsvorschriften geändert. Auch für den kommunalen Haushalt sind Anschaffungen unter 800 Euro (mit Umsatzsteuer 952 Euro) den laufenden Ausgaben im Verwaltungshaushalt zuzuordnen.

Dementsprechend wird empfohlen, auch in der Richtlinie zur Verwendung der Fraktions-gelder die Wertgrenze für höherwertige Anschaffungen auf diese Höhe anzuheben. Die Änderung erfolgt in Punkt IV. Nr. 2 in den Verfahrensregelungen zur Mittelverwendung. 

 

Die Gesamthöhe der Fraktionsgelder wird durch die Geschäftsordnung festgelegt. Aus der Änderung der Verwendungsrichtlinie ergeben sich keine höheren Ausgaben.

 

 


Anlagenverzeichnis

 

Richtlinie zur Verwendung der Fraktionsgelder durch die Fraktionen des Stadtrates der Stadt Eisenach