Betreff
Zuschüsse an kulturelle Vereine der Stadt Eisenach für das Jahr 2019
Vorlage
0174-StR/2019
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

Die Auszahlung der Zuschüsse entsprechend der Kulturförderrichtlinie an kulturelle Vereine der Stadt Eisenach für das Jahr 2019 entsprechend der Anlage 1.


II. Begründung:

 

Die Richtlinie zur allgemeinen Kunst- und Kulturförderung in der Wartburgstadt Eisenach regelt im Punkt 4.4, …“ die Entscheidung über die Höhe der finanziellen Zuwendung trifft der für Kultur zuständige Ausschuss, nachdem zuvor der Kulturbeirat eine Empfehlung abgegeben hat.“ Die Entscheidung, die Vorlage in diesem Jahr dem Stadtrat vorzulegen, begründen wir mit der Tatsache, dass der vorberatende und eine Empfehlung aussprechende Kulturbeirat erst mit der Stadtratssitzung im Dezember berufen wird. Daher wird der Ausschuss für Wirtschaft, Kultur und Tourismus entgegen den Regelungen in der Förderrichtlinie das vorberatende Gremium sein und für den Stadtrat eine Empfehlung abgeben.

 

Für das Jahr 2019 lagen dem Kulturamt 24 Projektanträge von Vereinen vor, 21 davon wurden fristgerecht eingereicht.

 

Der Antrag der Projektgruppe „Jüdische Grabsteine Eisenach“ wurde verspätet am 13.12.2018 eingereicht. Hier konnte aber ausreichend dargelegt werden, dass ein begründeter Ausnahmefall vorliegt.

Die Evangelisch-Lutherische Kirchgemeinde führte in den Herbstferien 2019 ein Camp mit 70 Teenagern durch. Der Gemeindekirchenrat hatte erst im Mai 2019 von diesem Projekt erfahren und hat deshalb erst am 3.7.2019 den Antrag gestellt.

Unter dem Aspekt eines noch in der Förderrichtlinie zu beschließenden „Feuerwehrtopfs“, wird der Antrag in das reguläre Prozedere aufgenommen, da entsprechende Fördermittel vorhanden sind.

Gleichermaßen soll mit dem Förderantrag von Herrn Thomas Bauer (Gebäudeschild zum Baustil Haus Lutherstr. 2-4) verfahren werden. Dieser Antrag wurde im Zusammenhang mit dem Tag des offenen Denkmals 2019 kurzfristig eingereicht.

 

Gemäß Kulturförderrichtlinie können maximal 50% der Gesamtausgabe gefördert werden, mit Begrenzung auf 3000,00 € pro Antrag.

Die vorgeschlagene Gesamtförderung beträgt 25.708,04 €.

 

Eine Übersicht der Anträge finden Sie in der Anlage.

 


Anlagenverzeichnis:

 

Anlage 1: Liste Zuschüsse an Vereine 2019