I.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:
Die Auszahlung der Zuschüsse entsprechend der Kulturförderrichtlinie an kulturelle Vereine der Stadt Eisenach für das Jahr 2019 entsprechend der Anlage 1.
II.
Begründung:
Die Richtlinie zur allgemeinen Kunst- und
Kulturförderung in der Wartburgstadt Eisenach regelt im Punkt 4.4, …“ die
Entscheidung über die Höhe der finanziellen Zuwendung trifft der für Kultur
zuständige Ausschuss, nachdem zuvor der Kulturbeirat eine Empfehlung abgegeben
hat.“ Die Entscheidung, die Vorlage in diesem Jahr dem Stadtrat vorzulegen,
begründen wir mit der Tatsache, dass der vorberatende und eine Empfehlung
aussprechende Kulturbeirat erst mit der Stadtratssitzung im Dezember berufen
wird. Daher wird der Ausschuss für Wirtschaft, Kultur und Tourismus entgegen
den Regelungen in der Förderrichtlinie das vorberatende Gremium sein und für den
Stadtrat eine Empfehlung abgeben.
Für das Jahr 2019 lagen dem Kulturamt 24
Projektanträge von Vereinen vor, 21 davon wurden fristgerecht eingereicht.
Der Antrag der Projektgruppe „Jüdische
Grabsteine Eisenach“ wurde verspätet am 13.12.2018 eingereicht. Hier konnte
aber ausreichend dargelegt werden, dass ein begründeter Ausnahmefall vorliegt.
Die Evangelisch-Lutherische Kirchgemeinde
führte in den Herbstferien 2019 ein Camp mit 70 Teenagern durch. Der
Gemeindekirchenrat hatte erst im Mai 2019 von diesem Projekt erfahren und hat
deshalb erst am 3.7.2019 den Antrag gestellt.
Unter dem Aspekt
eines noch in der Förderrichtlinie zu beschließenden „Feuerwehrtopfs“, wird der
Antrag in das reguläre Prozedere aufgenommen, da entsprechende Fördermittel
vorhanden sind.
Gleichermaßen soll
mit dem Förderantrag von Herrn Thomas Bauer (Gebäudeschild zum Baustil Haus
Lutherstr. 2-4) verfahren werden. Dieser Antrag wurde im Zusammenhang mit dem
Tag des offenen Denkmals 2019 kurzfristig eingereicht.
Gemäß Kulturförderrichtlinie können maximal
50% der Gesamtausgabe gefördert werden, mit Begrenzung auf 3000,00 € pro
Antrag.
Die vorgeschlagene
Gesamtförderung beträgt 25.708,04 €.
Eine Übersicht der Anträge finden Sie in der
Anlage.
Anlagenverzeichnis:
Anlage 1: Liste Zuschüsse an Vereine 2019