Betreff
Überplanmäßige Ausgabe in der HH-stelle 63000.960090 - Stützmauer Fritz-Koch-Str.11 - in Höhe von 30.000 €
Vorlage
0179-HFA/2019
Art
Beschlussvorlagen HFA

I. Beschlussvorschlag

 

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Eisenach beschließt:

Die überplanmäßige Ausgabe in der HH-Stelle 63000.960090 „Stützmauer Fritz-Koch-Str.11“ in Höhe von 30.000,00 €, gedeckt aus der HH-Stelle 63000.960250 „Wiesenstraße“.


II. Begründung

 

Die Stützmauer Fritz-Koch-Straße 11 befindet sich in der Bauausführung.

Allerdings konnte zum Zeitpunkt der Ausschreibung keine Aussage zur erforderlichen Absturzsicherung erfolgen. Eine Entscheidung dazu war nicht absehbar.

Da die Stützwand nicht in Betrieb gehen kann, wenn es keine Absturzsicherung gibt, wurde das Problem erneut mit der Denkmalschutzbehörde beraten und eine Festlegung vorbereitet. Es ist mit Kosten bis zu 25.000€ für die Absturzsicherung zu rechnen.

 

Desweiteren ging man davon aus, dass das bereits von der Denkmalpflege im Zuge der Erneuerung der Stützwand oberhalb Prinzenteich verwendete Betonrechteckpflaster in der Farbe Porphyr den denkmalschutzrechtlichen Anforderungen entspricht. Mit Einholung der Denkmalschutzrechtlichen Erlaubnis wurde dies jedoch abgelehnt. Nach derzeitigem Sachstand würde ein Granitpflasterbelag grau, gestockt den Vorstellungen zur Befestigung des Gehweges vor dem Einzeldenkmal der Villa Felseneck entsprechen. Die Kosten würden sich ca. verdoppeln; Mehrkosten etwa 7.000 €

 

Da die benötigten Mittel im Haushalt nicht mehr zur Verfügung stehen, macht sich die Überplanmäßige Ausgabe erforderlich um die Inbetriebnahme der Wand Anfang 2020 abzusichern. Andernfalls muss ein Bauzaun gesetzt und bis zur Erstellung einer Absturzsicherung weiter vorgehalten werden.

 

Die in der HH-Stelle 61500.960050 „Wiesenstraße“ vorgesehenen Mittel sind in diesem HH-Jahr nicht erforderlich, da die Ausführung der Maßnahme aufgrund einer Prioritätenverschiebung beim Trink- und Abwasserverband zurückgestellt wurde, weil die Straßenbaumaßnahme Wiesenstraße nur im Zusammenhang mit der Erneuerung der Trinkwasser- und Abwasseranlagen in der Wiesenstraße erfolgen kann. Daher stehen diese Mittel zur Verfügung und können zur Fertigstellung des o.g. Bauvorhabens genutzt werden.