Betreff
Satzung der Stadt Eisenach über die Werbung für politische Zwecke auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen während der Wahlkampfzeit (Wahlwerbesatzung)
hier: Beratung und Beschlussfassung
Vorlage
0183-StR/2019
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

Die Satzung der Stadt Eisenach über die Werbung für politische Zwecke auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen während der Wahlkampfzeit (Wahlwerbesatzung) entsprechend der Anlage 1.


II. Begründung:

 

Gemäß des am 10. September 2019 beschlossenen Antrages der SPD-Stadtratsfraktion – Wahlwerbesatzung – wird der Entwurf der Wahlwerbesatzung (Anlage 1) zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

Die bisher in der Stadt Eisenach angewandte Verfahrensweise bei der Wahlkampfplakatierung hat in der Zusammenarbeit zwischen Parteien und Verwaltung noch Regelungs-/ Optimierungsbedarf.

 

Dieses greift der Entwurf der SPD zur Wahlwerbesatzung teilweise auf. Daneben wird auch die Anzahl der Plakate (§ 3 Abs. 6) reglementiert und ein Verteilerschlüssel (§ 5) festgelegt.

 

Als Anlage 2 liegt ein Änderungsantrag vor, der sich auf eine geänderten Entwurf der Wahlwerbesatzung (Anlage 3) bezieht. Neben anderen, in der Synopse (Anlage 4) ersichtlichen Änderungen, wurde die Reglementierung (Höchstzahl) sowie der Verteilerschlüssel auf Grund des erheblichen Verwaltungs- und Kontrollaufwand im Verwaltungsentwurf verzichtet.

 

Da bereits bundes-, landes- und kommunalrechtliche Regelungen, den Ordnungsbehörden die zur Abwehr der von unzulässigen Plakatierungen ausgehenden Gefahren notwendigen Eingriffs- und Regelungs- und Sanktionsbefugnisse geben, könnte aber generell auf den Erlass einer Wahlwerbesatzung verzichtet werden. Ebenso bestünde auch die Möglichkeit weitergehende Regelung im Rahmen einer Allgemeinverfügung vor der jeweiligen Wahl zu erlassen.

 

 


Anlagenverzeichnis:

 

Anlage 1 – Entwurf der Wahlwerbesatzung

Anlage 2 – Änderungsantrag der Oberbürgermeisterin

Anlage 3 – Entwurf der Wahlwerbesatzung entspr. des Änderungsantrages der                                                    Oberbürgermeisterin

Anlage 4 – Synopse der Anlagen 1 und 3