Betreff
Aufhebung der erlassenen haushaltswirtschaftlichen Sperre
hier: 32100.935070 - Umsetzung Museumskonzept - in Höhe von 200.000 € und
63000.960030 - Mühlhäuser Straße, Erneuerung Fahrbahn und Gehwege - in Höhe von 109.700 €
Vorlage
0161-HFA/2019
Art
Beschlussvorlagen HFA

I. Beschlussvorschlag

 

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Eisenach beschließt:

Die Aufhebung der am 22.10.2019 beschlossenen haushaltswirtschaftlichen Sperre für folgende Maßnahmen

a)      Haushaltsstelle 32100.935070 – Umsetzung Museumskonzept in Höhe von 200.000 €

b)      Haushaltsstelle 63000.960030 – Mühlhäuser Straße, Erneuerung Fahrbahn und Gehwege in Höhe von 109.700 €

 


II. Begründung

 

Am 22.10.2019 wurde durch den Haupt- und Finanzausschuss eine haushaltswirtschaftliche Sperre in Höhe von 4.061.409 € gem. § 28 ThürGemHV beschlossen.

 

Die Erforderlichkeit ergab sich insbesondere durch Mindereinnahmen bei der Bedarfszuweisung. Bei der Berechnung der erforderlichen Sperre wurden ebenso bereits bekannte Mehreinnahmen, aber auch Mindereinnahmen, u.a. bei der Gewerbesteuer, einkalkuliert.

 

Mit dem am 22.10.2019 gefassten Beschluss wurden auch Haushaltsmittel der nachfolgenden Investitionsmaßnahmen gesperrt:

 

a)      Haushaltsstelle 32100.935070 – Umsetzung Museumskonzept in Höhe von 200.000 €

b)      Haushaltsstelle 63000.960030 – Mühlhäuser Straße, Erneuerung Fahrbahn und Gehwege in Höhe von 109.700 €

 

Im Rahmen der weiteren Haushaltsausführung 2019 stellte sich die tatsächliche Einnahmeentwicklung deutlich besser dar, als noch im Oktober 2019 erwartet. Konkret belaufen sich die Soll-Einnahmen bei der Gewerbesteuer aktuell auf einen Betrag von rd. 16,4 Mio. € bei einem Planansatz von 15,5 Mio. €. Bis dato waren hier Mindereinnahmen in Höhe von rd. 0,9 Mio. € kalkuliert.

Diese Entwicklung war im Oktober so nicht absehbar. Die weiteren berechtigten Sollstellungen in 2019 bei der Gewerbesteuer (Nachzahlungen aus Vorjahren) sind Ergebnis  einer Betriebsprüfung.

 

Im Zuge der vorstehenden Ausführungen ergibt sich bei Betrachtung des Gesamthaushaltes nunmehr der finanzielle Handlungsspielraum, um die haushaltswirtschaftlichen Sperren bei den eingangs genannten Maßnahmen aufzuheben und damit die Umsetzung der Maßnahmen zu ermöglichen.

 

Die Zuständigkeit für die Aufhebung der haushaltswirtschaftlichen liegt gemäß Nr. 3 des Beschlusses vom 22.10.2019 beim Haupt- und Finanzausschuss.