I.
Beschlussvorschlag
Der Haupt- und
Finanzausschuss der Stadt Eisenach beschließt:
Die
überplanmäßige Ausgabe im Deckungskreis 0020 in Höhe von 80.000 €.
Die Deckung der
Mehrausgabe in Höhe von 80.000 € erfolgt mit Mehreinnahmen in der
HH-Stelle
90000.003000 in Höhe von 80.000 €.
II. Begründung
Bei den Leistungen im Deckungskreis 0020 – Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung – handelt es sich um Pflichtaufgaben nach dem SGB XII.
In der Stadtratssitzung am 10.12.2019 wurde bereits eine Erhöhung von 100.000 € beschlossen.
Durch eine erneute Hochrechnung und Prüfung im Rahmen einer Gesetzesänderung – Gewährung eines Zuschusses im Umstellungsmonat Januar 2020, da Rentenzahlung erst zum Ende des Monats Januar erfolgt – macht sich eine nochmalige überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 80.000 € erforderlich.
Im Deckungskreis 0020 stehen noch 235.242,57 € zur Verfügung.
Nach aktueller Berechnung werden im Dezember 2019 für Zahlung Monat Januar 2020 insgesamt 315.000 € benötigt.
Der überplanmäßige Bedarf besteht in den Haushaltsstellen 41500.735000; 41500.735100.
Die Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung werden zu 100% vom Bund getragen. Die Abrechnung und Erstattung erfolgt quartalsweise.
Die Erstattung erfolgt im I. Quartal im Haushaltsjahr 2020.
Die Deckung der Mehrausgabe erfolgt über die HH-Stelle 90000.003000 in Höhe von 80.000 €.