Betreff
Stadtsanierung Eisenach: Sanierungsgebiet "Innenstadt"- Fortschreibung Sanierungsziele und Festsetzung einer Durchführungsfrist
Vorlage
0201-StR/2019
Aktenzeichen
61.1.17 SG Innenstadt
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

für das förmlich festgelegte Sanierungsgebiet „Innenstadt“ und das Ersatz- und Ergänzungsgebiet „Wandelhalle“

1.       die Fortschreibung der Sanierungsziele gemäß der beiliegenden Begründung zur Fortschreibung der Sanierungsziele vom Dezember 2019 (Anlage)

2.       die Festsetzung der Frist zur Durchführung der (in der Anlage festgelegten) Sanierungsmaßnahme bis zum 31.12.2028 gem. § 142 Abs. 3 Baugesetzbuch in Verbindung mit § 235 Abs. 4 Baugesetzbuch (in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634)).


II. Begründung:

 

Aufgrund der Überleitungsvorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) entsprechend einer Neufassung durch den Gesetzesgeber wurde vorgegeben, dass Sanierungsgebiete, die vor dem 01.01.2007 bekannt gemacht worden sind, spätestens bis zum 31.12.2021 aufzuheben sind, es sei denn, es ist entsprechend § 142 Abs. 3 Satz 3 oder 4 BauGB eine andere Frist für die Durchführung der Sanierung festgelegt worden (vgl. § 235 Abs. 4 BauGB).

 

Die Abteilung Stadtplanung hat daher gemeinsam mit dem Sanierungsbetreuer, der Kommunalentwicklung Mitteldeutschland GmbH, das Sanierungsgebiet „Innenstadt“ hinsichtlich der Erreichung der Sanierungsziele geprüft, um abschätzen zu können, ob das Sanierungsgebiet zum 31.12.2021 abgeschlossen werden kann.

Dazu fanden eine Begehung des Gebietes und die Analyse in Bezug auf die Sanierungsziele zum Sanierungsgebiet „Innenstadt“ statt. Ermittelt wurden die bisher erreichten Ziele und die noch nicht erreichten Ziele. In der Anlage zum Beschluss ist das Ergebnis der Untersuchung als „Begründung zur Fortschreibung der Sanierungsziele“ im Sanierungsgebiet Innenstadt vom Dezember 2019 zusammengefasst.

 

Aufgrund der Tatsache, dass noch nicht alle Sanierungsziele erreicht sind, wurde eine durch den Stadtrat unter Nr. 1 zu beschließende Empfehlung nötiger Maßnahmen vorgenommen (siehe Anlage) sowie eine Abschätzung des dafür erforderlichen Zeitraums wie auch des Finanzierungsbedarfs der einzelnen Maßnahmen erarbeitet.

 

Dies betrifft im Wesentlichen die folgenden Bau- und Ordnungsmaßnahmen:

  • Neugestaltung Karlsplatz
  • Neugestaltung Marienstraße
  • Neugestaltung Georgenstraße Ost bis schwarzer Brunnen
  • Kreuzungsbereich schwarzer Brunnen
  • Neugestaltung Alexanderstraße
  • Sanierung Stadtmauer
  • Neugestaltung Charlottenstraße
  • Neugestaltung nördlicher Teilbereich Querstraße
  • Sicherung Wartburgallee 12
  • Neugestaltung Löberstraße
  • Neugestaltung Lauchergasse
  • Unterstützung sonstiger privater Baumaßnahmen

 

 

Im Hinblick auf den Durchführungszeitraum ergibt sich die Erforderlichkeit einer Fristsetzung zur Durchführung der Sanierungsmaßnahmen, da die Ziele nicht bis zum 31.12.2021 umgesetzt werden können. Es wird eingeschätzt, dass die in der Anlage aufgeführten Maßnahmen bei einer zügigen Durchführung und Bereitstellung finanzieller Mittel bis zum Jahresende 2028 erreicht werden können. Die Beendigung der Sanierungsmaßnahme zum 31.12.2028 ist daher unter Nr. 2 Gegenstand des vorliegenden Beschlusses. Die Maßnahmen sollen dabei unter Verwendung von Mitteln der Städtebauförderung durchgeführt werden.

 


Anlagenverzeichnis:

 

Bericht Fortschreibung Sanierungsgebiet „Innenstadt“ mit Plänen

 

 

Die Anlage können Sie im Internet unter www.eisenach.de à Rathaus à Stadtrat und Gremien à Ratsinfosystem unter dem Tagesordnungspunkt der Stadtratssitzung und im Büro des Stadtrates einsehen.