hier:
1. Aufstellungsbeschluss vorhabenbezogener Bebauungsplan
2. Beschluss über den Vorentwurf des Bebauungsplanes und dieDurchführung der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
I.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der
Stadt Eisenach beschließt:
1.
die Aufstellung des vorhabenbezogenen
Teilbebauungsplans B 51.1 „Photovoltaik-Freiflächenanlage – Ehemaliges
Umspannwerk Ost“ gemäß
§ 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) für den nachfolgenden beschriebenen und
dargestellten Geltungsbereich:
Gemarkung
Eisenach, Flur 29, Flurstück Nr. 1623/3 (siehe Anlage 1).
2.
Der Vorentwurf des Teilbebauungsplanes,
bestehend aus der Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen und dem Vorhaben-
und Erschließungsplan (Anlage 2) sowie der Begründung (Anlage 3) wird gebilligt
und als Grundlage der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (gemäß § 3
Abs. 1 Satz 1 BauGB) sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB) bestimmt.
II.
Begründung:
Mit dem Einleitungsbeschluss
StR/0074/2019 vom 12.11.2019 stimmte der Stadtrat dem Antrag der KomSolar
Service GmbH zu, ein Vorhaben- und Erschließungsplanverfahren zur Errichtung
einer Photovoltaik-Freiflächenanlage einzuleiten.
Das förmliche Verfahren beginnt
mit dem Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan.
Bei dem Grundstück handelt
es sich um eine unbebaute Brachfläche des ehemaligen Umspannwerkes Ost in
folgender Begrenzung:
-
Im
Norden durch die Gothaer Straße,
-
Im Osten
durch den Kleingartenverein e.V. Eisenach Ost,
-
Im Süden
durch die Flurstücke 1623/2, 1622/1, 1621/2 und 1619/1 sowie der angrenzenden
Bahnlinie,
-
Im
Westen durch den Kfz-Meisterbetrieb, LF Automobile – Fahrzeuge mit Qualität.
Der Geltungsbereich des
vorhabenbezogenen Teilbebauungsplans stimmt mit den Grundstücksgrenzen vom
Flurstück Nr. 1623/ 3 und dem aus dem Bebauungsplan zu entwickelnden Vorhaben-
und Erschließungsplan überein und umfasst eine Fläche von 0,83 ha (Anlage 1).
Der Vorhabenträger ist eine Tochtergesellschaft des Eigentümers des
Grundstückes (Anlage 4). Anhand eines Pachtvertrages wurde die Durchführung des
Vorhabens auf dem Flurstück 1623/3 abgesichert (Anlage 5).
Bebauungspläne sind gemäß §
8 Absatz 2 Satz 1 BauGB aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Im
Flächennutzungsplan der Stadt Eisenach ist der Standort für das geplante
Vorhaben als Teil einer gewerblichen Entwicklungsfläche (Gewerbebaufläche
„F13“) ausgewiesen (Anlage 6). Die Begründung des Flächennutzungsplanes
beschreibt das ausgewiesene Gebiet als Möglichkeit, die bereits gut
erschlossene Fläche am Stadtrand für Gewerbezwecke nachzunutzen.
Für die Belange des
Umweltschutzes ist nach § 1 Absatz 6 Nr. 7 und § 1 a BauGB sowie gemäß § 2
Absatz 4 BauGB eine Umweltprüfung durchzuführen und gemäß § 2a Satz 2 Nr. 2
BauGB in einem gesonderten Umweltbericht dazulegen. In diesem Umweltbericht
sind ggf. Anforderungen, die sich aus dem Gesetz über die
Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ergeben, zu integrieren.
Die frühzeitige Beteiligung
der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 Satz 1 BauGB sowie der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 BauGB erfolgt durch
öffentliche Auslegung des Vorentwurfes des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes B
51 „Photovoltaik-Freiflächenanlage – Ehemaliges Umspannwerk Ost“. Die Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die
Planung berührt werden kann, sind entsprechend § 4 Absatz 1 Satz 1 Halbsatz 1
zu unterrichten und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang
und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 aufzufordern.
Nach § 12 Absatz 1 Satz 1
BauGB ist mit dem Vorhabenträger vor dem Satzungsbeschluss nach § 10 Absatz 1
BauGB ein Durchführungsvertrag abzuschließen, der u. a. die Kostenübernahme für
die Ausarbeitung des vorhabenbezogenen Teilbebauungsplanes und sämtlicher damit
im Zusammenhang stehender Planungen (einschließlich Umweltbericht), die
Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten nach §§ 2a bis 4a BauGB
sowie erforderlichenfalls die Übernahme sämtlicher Kosten für die Erschließung
förmlich regelt. Der Vorhabenträger KomSolar Service GmbH hat die Übernahme der
Planungskosten im eingereichten Antrag auf Einleitung eines
Bebauungsplanverfahrens gemäß § 12 Absatz 2 BauGB vom 04.06.2019 (Anlage 7)
bereits schriftlich bestätigt.
Mit der Erarbeitung des
vorhabenbezogenen Teilbebauungsplanes sowie der Vorbereitung und Durchführung
von Verfahrensschritten nach den §§ 2a bis 4a BauGB wurde durch den
Vorhabenträger in Abstimmung mit der Stadt Eisenach die Thüringer
Landgesellschaft mbH, geschäftsansässig Weimarische Straße 29b, 99099 Erfurt,
beauftragt. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan, dessen Aufstellung nunmehr zur Beschlussfassung
vorliegt und dessen Vorentwurf im Zuge der frühzeitigen Öffentlichkeits- und
Behördenbeteiligung ausgelegt werden soll, besteht aus der Planzeichnung (Teil
A), den textlichen Festsetzungen (Teil B) und dem Vorhaben- und
Erschließungsplan (Teil C).
Der Aufstellungsbeschluss
sowie die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung sind
ortsüblich bekannt zu machen.
Anlagenverzeichnis:
Anlage 1 – Karte des Geltungsbereichs
Anlage 2 – Planzeichnung mit textlichen
Festsetzungen und Vorhaben- und Erschließungsplan
Anlage 3 – Begründung
Anlage 4 – Bestätigung der
Zusammengehörigkeit (TEAG und KomSolar)
Anlage 5 – Pachtvertrag
Anlage 6 – Auszug aus dem Flächennutzungsplan
Anlage 7 – Antrag auf Einleitung eines
Bebauungsplanverfahren gemäß § 12 Absatz 2 BauGB
(Kostenübernahmeerklärung)
Die Anlagen 2 und 3 können Sie im Internet unter www.eisenach.de
à Rathaus à Stadtrat und
Gremien à Ratsinfosystem
unter dem Tagesordnungspunkt der Stadtratssitzung und im Büro des Stadtrates
einsehen.