I.
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat der
Stadt Eisenach beschließt:
Die Oberbürgermeisterin veranlasst die Erstellung einer
Handlungsanweisung in Form eines Gestaltungshandbuches für die öffentlichen
Erschließungsanlagen (Erschließungsanlagen gemäß § 33 Kommunalabgabengesetz) in
den Flächendenkmalen der Südstadt. In dem Handbuch ist der Bestand der Anlagen
zu erfassen und zu beschreiben. Darauf aufbauend soll ein (erstes) Konzept in
enger Zusammenarbeit mit den zuständigen Denkmalbehörden erstellt werden, das
in Form einer Bürgeranhörung mit den Anliegern und Bürgern erörtert werden soll.
Über den Fortschritt der Umsetzung soll dem Stadtrat zweimal jährlich Bericht erstellt werden. Für die Bestandserfassung und für das Konzept sind für das Haushaltsjahr 2020 zunächst 5000 € bereitzustellen. Es ist zu prüfen, ob hierfür Fördermittel eingeworben werden können.