Betreff
1. Änderung der Geschäftsordnung des Stadtrates der Stadt Eisenach
Vorlage
0220-StR/2020
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

die 1. Änderung der Geschäftsordnung des Stadtrates der Stadt Eisenach entsprechend der Anlage.


II. Begründung:

 

Der Ältestenrat hat in seiner Sitzung am 14.01.2020 unter anderem über die Thematik der Vorberatung von Anträgen in den Fachausschüssen beraten.

 

Derzeit werden Anträge der Fraktionen sowie des fraktionslosen Stadtratsmitgliedes und Beschlussvorlagen in der Vorberatung in den Fachausschüssen unterschiedlich behandelt. Anträge werden zunächst nur im Haupt- und Finanzausschuss und im Stadtrat beraten und dann gegebenenfalls in die Fachausschüsse verwiesen. Beschlussvorlagen der Oberbürgermeisterin hingegen werden gleich in den Fachausschüssen vorberaten. Aufgrund dieser Ungleichbehandlung von Anträgen und Beschlussvorlagen wurde verwaltungsseitig vorgeschlagen, zukünftig auch Anträge von Fraktionen direkt in den Fachausschüssen vorberaten zu lassen. Diese Änderung der Verfahrensweise hätte zur Folge, dass die Frist für die Einreichung von Anträgen verlängert werden müsste, da sonst eine fristgerechte Einladung und die öffentliche Bekanntmachung für einen Antrag, der im Ausschuss für Infrastruktur, Beteiligungen und Rechnungsprüfung vorberaten werden müsste, nicht mehr gewährleistet werden kann. Um die erforderlichen Abstimmungen (Abstimmungen mit den Ausschussvorsitzenden, verwaltungsinterne Abstimmungen) und die fristgerechte öffentliche Bekanntmachung gewährleisten zu können, müsste die Einreichungsfrist folglich auf 26 Tage verlängert werden, d. h. die Frist würde dann am Donnerstag um 24 Uhr enden.

 

Der Ältestenrat legte mit 8 Stimmen dafür und 1 Stimmenthaltung in seiner Sitzung am 14.01.2020 fest, dass Anträge zukünftig direkt in den Fachausschüssen vorberaten werden und die Antragsfrist in der Geschäftsordnung zur Gewährleistung der fristgerechten Einladung und Bekanntmachung von Ausschusssitzungen entsprechend verlängert wird.

 

Aufgrund dieser mehrheitlich getroffenen Festlegung des Ältestenrates wird dem Stadtrat die Verlängerung der Antragsfrist entsprechend der als Anlage beigefügten 1. Änderung der Geschäftsordnung des Stadtrates der Stadt Eisenach vorgelegt.


Anlagenverzeichnis:

 

Anlage 1 – Entwurf der 1. Änderung der Geschäftsordnung des Stadtrates der Stadt Eisenach

Anlage 2 – Fließtextversion