I.
Beschlussvorschlag
Der
Jugendhilfeausschuss der Stadt Eisenach beschließt:
Die Förderung von zusätzlicher
Schulsozialarbeit in Eisenach.
Die vom Land zusätzlich zur Verfügung
gestellten Mittel sollen wie folgt eingesetzt werden:
1.
Aufstockung der Stelle fachliche Koordination der Schulsozialarbeit in
Trägerschaft der Stadt Eisenach von derzeitig 0,5 VZÄ um 0,25 VZÄ auf insgesamt
0,75 VZÄ. Die derzeitig mit der Schulsozialarbeit an der Grundschule
Georgenschule gekoppelte Stelle soll zukünftig nicht mehr kombiniert werden.
2.
Aufstockung der Stelle Sozialarbeit an der Grundschule Georgenschule in
Trägerschaft der Stadtverwaltung Eisenach von derzeitig 0,5 VZÄ um 0,25 VZÄ auf
insgesamt 0,75 VZÄ. Die derzeitig mit der fachlichen Koordination gekoppelte
Stelle soll zukünftig nicht mehr kombiniert werden.
3.
Aufstockung der Stelle Sozialarbeit an der Grundschule Jakobschule in
Trägerschaft der Stadtverwaltung Eisenach von derzeitig 0,75 VZÄ um 0,25 VZÄ
auf insgesamt 1,00 VZÄ. Die Erweiterung erfolgt mit einem Stellenanteil von
0,25 VZÄ durch eine Schulsozialarbeiterin, die derzeitig Schulsozialarbeit an
einer anderen Grundschule macht.
4.
Aufstockung der Schulsozialarbeit in Eisenach Nord (Staatliches
Förderzentrum und GS Mosewaldschule) in Trägerschaft des
Caritasverbandes-Region Südthüringen- von derzeitig 1,5 VZÄ um 0,50 VZÄ auf
insgesamt 2,00 VZÄ, alternativ zwei bzw. 3 Mitarbeiter*innen.
5.
Aufstockung der Schulsozialarbeit an der Regelschule Wartburgschule in
Trägerschaft der Diako Thüringen gem. GmbH von derzeitig 0,75 VZÄ um 0,75 VZÄ
auf insgesamt 1,50 VZÄ (2 Mitarbeiter*innen).
6.
Aufstockung der Schulsozialarbeit am Staatlichen Berufsschulzentrum
„Heinrich Ehrhardt“ in Trägerschaft des Bildungswerkes der Thüringer Wirtschaft
e.V. von derzeitig 0,75 VZÄ um 0,75 VZÄ auf insgesamt 1,50 VZÄ (2
Mitarbeiter*innen).
7.
Neueinrichtung einer Stelle von Schulsozialarbeit mit 0,75 VZÄ am
Elisabeth- Gymnasium in Trägerschaft der Stadt Eisenach (1 Mitarbeiter*in).
8.
Neueinrichtung einer Stelle von Schulsozialarbeit mit 0,75 VZÄ am Ernst-
Abbe- Gymnasium in Trägerschaft der Stadt Eisenach (1 Mitarbeiter*in).
9.
Wegen der Entflechtung der bisherigen Stelle fachliche Koordination/
Schulsozialarbeit an der Georgenschule soll ein eigenes Sachkostenbudget für
die Anschaffung von Kommunikationstechnik (Laptop, Beamer und Smartphone) sowie
deren Betriebskosten in Höhe von 2.000,00 € eingesetzt werden.
10.
Der im Rahmenkonzept festgelegte Sachkostenrahmen pro Schule in Höhe von
4.000,00 € soll für die Regelschule Wartburgschule, für das Staatliche
Berufsschulzentrum „Heinrich Ehrhardt“ und in Eisenach Nord um 2.000,00 €
(Staatliches Förderzentrum und GS Mosewaldschule) erhöht und insbesondere für
die Anschaffung von Kommunikationstechnik und deren Betriebskosten,
Erstausstattung, Arbeitsmaterialien für die neuen Mitarbeiter*innen und die
Durchführung von zusätzlichen Veranstaltungen und Projekten eingesetzt werden.
11.
Die Verwaltung wird optional ermächtigt, nicht ausgeschöpfte Landesmittel
im Rahmen des bestehenden Leistungsvertrages mit dem Bildungswerk der Thüringer
Wirtschaft e.V. zur befristeten Aufstockung der bestehenden Stellen (je 0,75
VZÄ) an der Regelschule „Goetheschule“ und „Geschwister-Scholl-Schule“ oder in
der TGS „Oststadtschule“ (städtisch) einzusetzen.
Das beschlossene Rahmenkonzept für die Schulsozialarbeit in Eisenach vom 12.12.2018 wird mit dieser Beschlusslage entsprechend ergänzt. Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung, alle notwendigen Maßnahmen zu treffen, um den Beschluss weitestgehend und schnellstmöglich umzusetzen.
II.
Begründung
Die Entscheidung zur
Leistungserbringung für die Schulsozialarbeit trifft entsprechend der
„Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen an örtliche Träger der
öffentlichen Jugendhilfe für Vorhaben der Schulsozialarbeit“, Punkt 3.1 und in
Verbindung mit § 74 SGB VIII (Förderung der freien Jugendhilfe) der örtliche
Jugendhilfeausschuss im Rahmen der Jugendhilfeplanung.
Die Sozialarbeit an
Schulen gehört insbesondere nach § 13 Absatz 1 SGB VIII (Jugendsozialarbeit) in
Verbindung mit § 79 SGB VIII (Gesamtverantwortung, Grundausstattung) zu den
Pflichtaufgaben der Stadt Eisenach als örtlicher, öffentlicher Träger der Kinder-
und Jugendhilfe. Sie ist unzweifelhaft von hohen Bedarfslagen geprägt und
deshalb eine zentrale Säule der Prävention an Schulen und im Bereich der
Kinder- und Jugendhilfe.
Das Land Thüringen reagierte auf diese Sachverhalte und legte auf der
Grundlage des § 13 Abs. 2 SGB VIII in Verbindung mit § 82 SGB VIII (Aufgaben
der Länder zur Unterstützung und Förderung der Jugendämter) eine „Richtlinie
über die Gewährung von Zuwendungen an örtliche Träger der öffentlichen
Jugendhilfe für Vorhaben der Schulsozialarbeit“ auf. Zur Finanzierung sind
dafür im § 19a Thüringer Kinder- und Jugendhilfe Ausführungsgesetz (ThürKJHAG)/
Landeshaushalt jährlich 11,3 Mio. € verankert.
Die Stadtverwaltung
partizipiert seit 2013 von diesen Landesmitteln und setzt mit einer kommunalen
Ko Finanzierung der Landesmittel aktuell Schulsozialarbeit an 10 Eisenacher
Schulen um. Das 2013 beschlossene Rahmenkonzept wurde 2018 evaluiert und am
12.12.2018 in überarbeiteter Form mit der Beschluss-
Nr. JHA/49/2018 einstimmig durch den Jugendhilfeausschuss beschlossen.
Mit Schreiben vom
06.11.2019 erhielt die Stadt für den Förderzeitraum 01.01.2020 - 31.12.2020
eine Zuwendung für die bestehende Schulsozialarbeit in Höhe von 310.881,21 € in
Aussicht gestellt, von denen für das erste Halbjahr 2020 bereits 177.861,46 €
bewilligt sind.
Mit dem
Förderbescheid vom 09.12.2019 wurden der Stadt Eisenach zusätzlich zu diesen
Mitteln weitere 268.240,00 € für den Förderzeitraum 01.01. – 31.12.2020
bewilligt.
In diesem Zusammenhang muss darauf hingewiesen
werden, dass das Land noch nicht zusichern konnte, dass die zusätzliche
Förderung auch über das Jahr 2020 hinaus Bestand hat. Lediglich im aktuellen
Koalitionsvertrag zwischen den Landesverbänden der Parteien DIE LINKE, SPD und
BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN ist folgendes festgeschrieben: „Die
Zahl der Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter werden wir um weitere
gesetzlich verankerte und vom Land geförderte Stellen erhöhen, um durch das
Landesprogramm Schulsozialarbeit ein flächendeckendes Angebot zu ermöglichen.“.
Das heißt, die
zusätzliche Förderung sollte zunächst befristet erfolgen. Die aktuelle
Fachkräftesituation im sozialen Bereich erschwert die Situation zusätzlich,
Fachkräfte zu gewinnen. Dazu kommt, dass die Aufgaben der Kinder- und
Jugendhilfe ab dem 01.01.2022 von der Stadt Eisenach auf den Wartburgkreis
übergehen und schon jetzt eine Abstimmung mit dem Wartburgkreis erfolgen muss.
In Anlehnung an § 80 Abs. 3 SGB VIII und § 12 Abs.1 ThürKJHAG
(Beteiligung anerkannter Träger der Jugendhilfe oder deren Zusammenschlüsse) wurden im November/ Dezember 2019 zur
Vorbereitung der Beschlussvorlage und der Bedarfsermittlung für diese
zusätzliche Schulsozialarbeit die Liga der Wohlfahrtsverbände des
Wartburgkreises und der Stadt Eisenach sowie die Träger der Schulsozialarbeit
am Berufsschulzentrum (Bildungswerk der Thüringer Wirtschaft e.V.), der
Wartburgschule (Diako Thüringen gGmbH) und der Schulsozialarbeit in Eisenach
Nord (Caritasverband, Region Südthüringen) befragt. Zusätzlich wurden die noch
nicht mit Schulsozialarbeit ausgestatteten Schulleitungen der drei Gymnasien
(Abbe-, Elisabeth- und Matin-Luther- Gymnasium), das Staatliche
Berufsschulzentrum, die Regelschule Wartburgschule, das Staatliche Schulamt
Westthüringen um Stellungnahme zu den Bedarfen gebeten. Darüber hinaus sind in
die Bedarfsermittlungen die Erkenntnisse und Erfahrungen des Allgemeinen
Sozialdienstes des Jugendamtes der Stadt Eisenach und der bestehenden Projekte
der Schulsozialarbeit eingeflossen. Der Wartburgkreis wurde über den
Beschlussvorschlag (Entwurf) informiert.
Aus diesen
Rückläufen, auf der Basis der Größe und Sozialindikatoren der Schulen sowie
unter Beachtung der Tatsache, dass die Fördermittel befristet sind und aktuell
nicht unerhebliche kommunale Mittel für die bestehende Schulsozialarbeit
eingesetzt werden, ergab sich die im Beschlussvorschlag aufgezeigte Struktur für die zusätzliche
Schulsozialarbeit.
Bei der Vergabe der
Leistungen am Berufsschulzentrum (Bildungswerk der Thüringer Wirtschaft e.V.),
der Wartburgschule (Diako Thüringen gGmbH) und der Schulsozialarbeit in
Eisenach Nord – Staatliches Förderzentrum und GS Mosewaldschule -
(Caritasverband, Region Südthüringen) wurde auf ein aufwendiges
Interessenbekundungsverfahren verzichtet und auf die jetzigen Träger an den
jeweiligen Schulen zurück gegriffen.
Den
förderrechtlichen Rahmen für die Umsetzung der zusätzlichen Schulsozialarbeit
bilden die aktuelle Landesrichtlinie und das bestehende Rahmenkonzept für die
Schulsozialarbeit in der Stadt Eisenach vom 12.12.2018.
Die Ausgaben für die
zusätzliche Schulsozialarbeit werden ausschließlich aus Landesmitteln
finanziert (Bescheid liegt bereits vor) .Die notwendigen Einnahmen und Ausgaben
sind im UA 45210 (Jugendsozialarbeit) zu planen.
Um die Fördermittel weitestgehend auszuschöpfen, wird die Verwaltung beauftragt, schnellstmöglich alle Maßnahmen einzuleiten, um den Beschluss umzusetzen.
Anlagenverzeichnis:
Angebote der schulbezogenen Jugendsozialarbeit/ Schulsozialarbeit im Zuständigkeitsbereich der Stadt Eisenach als örtlicher, öffentlicher Träger der Kinder- und Jugendhilfe