Betreff
Förderung von zusätzlicher Schulsozialarbeit in der Stadt Eisenach
Vorlage
0224-JHA/2020
Art
Beschlussvorlage Jugendhilfeausschuss

I. Beschlussvorschlag

 

Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Eisenach beschließt:

Die Förderung von zusätzlicher Schulsozialarbeit in Eisenach.

Die vom Land zusätzlich zur Verfügung gestellten Mittel sollen wie folgt eingesetzt werden:

1.       Aufstockung der Stelle fachliche Koordination der Schulsozialarbeit in Trägerschaft der Stadt Eisenach von derzeitig 0,5 VZÄ um 0,25 VZÄ auf insgesamt 0,75 VZÄ. Die derzeitig mit der Schulsozialarbeit an der Grundschule Georgenschule gekoppelte Stelle soll zukünftig nicht mehr kombiniert werden.

2.       Aufstockung der Stelle Sozialarbeit an der Grundschule Georgenschule in Trägerschaft der Stadtverwaltung Eisenach von derzeitig 0,5 VZÄ um 0,25 VZÄ auf insgesamt 0,75 VZÄ. Die derzeitig mit der fachlichen Koordination gekoppelte Stelle soll zukünftig nicht mehr kombiniert werden.

3.       Aufstockung der Stelle Sozialarbeit an der Grundschule Jakobschule in Trägerschaft der Stadtverwaltung Eisenach von derzeitig 0,75 VZÄ um 0,25 VZÄ auf insgesamt 1,00 VZÄ. Die Erweiterung erfolgt mit einem Stellenanteil von 0,25 VZÄ durch eine Schulsozialarbeiterin, die derzeitig Schulsozialarbeit an einer anderen Grundschule macht.

4.       Aufstockung der Schulsozialarbeit in Eisenach Nord (Staatliches Förderzentrum und GS Mosewaldschule) in Trägerschaft des Caritasverbandes-Region Südthüringen- von derzeitig 1,5 VZÄ um 0,50 VZÄ auf insgesamt 2,00 VZÄ, alternativ zwei bzw. 3 Mitarbeiter*innen.

5.       Aufstockung der Schulsozialarbeit an der Regelschule Wartburgschule in Trägerschaft der Diako Thüringen gem. GmbH von derzeitig 0,75 VZÄ um 0,75 VZÄ auf insgesamt 1,50 VZÄ (2 Mitarbeiter*innen).

6.       Aufstockung der Schulsozialarbeit am Staatlichen Berufsschulzentrum „Heinrich Ehrhardt“ in Trägerschaft des Bildungswerkes der Thüringer Wirtschaft e.V. von derzeitig 0,75 VZÄ um 0,75 VZÄ auf insgesamt 1,50 VZÄ (2 Mitarbeiter*innen).

7.       Neueinrichtung einer Stelle von Schulsozialarbeit mit 0,75 VZÄ am Elisabeth- Gymnasium in Trägerschaft der Stadt Eisenach (1 Mitarbeiter*in).

8.       Neueinrichtung einer Stelle von Schulsozialarbeit mit 0,75 VZÄ am Ernst- Abbe- Gymnasium in Trägerschaft der Stadt Eisenach (1 Mitarbeiter*in).

9.       Wegen der Entflechtung der bisherigen Stelle fachliche Koordination/ Schulsozialarbeit an der Georgenschule soll ein eigenes Sachkostenbudget für die Anschaffung von Kommunikationstechnik (Laptop, Beamer und Smartphone) sowie deren Betriebskosten in Höhe von 2.000,00 € eingesetzt werden.

10.   Der im Rahmenkonzept festgelegte Sachkostenrahmen pro Schule in Höhe von 4.000,00 € soll für die Regelschule Wartburgschule, für das Staatliche Berufsschulzentrum „Heinrich Ehrhardt“ und in Eisenach Nord um 2.000,00 € (Staatliches Förderzentrum und GS Mosewaldschule) erhöht und insbesondere für die Anschaffung von Kommunikationstechnik und deren Betriebskosten, Erstausstattung, Arbeitsmaterialien für die neuen Mitarbeiter*innen und die Durchführung von zusätzlichen Veranstaltungen und Projekten eingesetzt werden.

11.   Die Verwaltung wird optional ermächtigt, nicht ausgeschöpfte Landesmittel im Rahmen des bestehenden Leistungsvertrages mit dem Bildungswerk der Thüringer Wirtschaft e.V. zur befristeten Aufstockung der bestehenden Stellen (je 0,75 VZÄ) an der Regelschule „Goetheschule“ und „Geschwister-Scholl-Schule“ oder in der TGS „Oststadtschule“ (städtisch) einzusetzen.

Das beschlossene Rahmenkonzept für die Schulsozialarbeit in Eisenach vom 12.12.2018 wird mit dieser Beschlusslage entsprechend ergänzt. Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung, alle notwendigen Maßnahmen zu treffen, um den Beschluss weitestgehend und schnellstmöglich umzusetzen. 


II. Begründung

 

Die Entscheidung zur Leistungserbringung für die Schulsozialarbeit trifft entsprechend der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen an örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe für Vorhaben der Schulsozialarbeit“, Punkt 3.1 und in Verbindung mit § 74 SGB VIII (Förderung der freien Jugendhilfe) der örtliche Jugendhilfeausschuss im Rahmen der Jugendhilfeplanung.

 

Die Sozialarbeit an Schulen gehört insbesondere nach § 13 Absatz 1 SGB VIII (Jugendsozialarbeit) in Verbindung mit § 79 SGB VIII (Gesamtverantwortung, Grundausstattung) zu den Pflichtaufgaben der Stadt Eisenach als örtlicher, öffentlicher Träger der Kinder- und Jugendhilfe. Sie ist unzweifelhaft von hohen Bedarfslagen geprägt und deshalb eine zentrale Säule der Prävention an Schulen und im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe.

 

Das Land Thüringen reagierte auf diese Sachverhalte und legte auf der Grundlage des § 13 Abs. 2 SGB VIII in Verbindung mit § 82 SGB VIII (Aufgaben der Länder zur Unterstützung und Förderung der Jugendämter) eine „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen an örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe für Vorhaben der Schulsozialarbeit“ auf. Zur Finanzierung sind dafür im § 19a Thüringer Kinder- und Jugendhilfe Ausführungsgesetz (ThürKJHAG)/ Landeshaushalt jährlich 11,3 Mio. € verankert. 

 

Die Stadtverwaltung partizipiert seit 2013 von diesen Landesmitteln und setzt mit einer kommunalen Ko Finanzierung der Landesmittel aktuell Schulsozialarbeit an 10 Eisenacher Schulen um. Das 2013 beschlossene Rahmenkonzept wurde 2018 evaluiert und am 12.12.2018 in überarbeiteter Form mit der Beschluss- Nr. JHA/49/2018 einstimmig durch den Jugendhilfeausschuss beschlossen.

 

Mit Schreiben vom 06.11.2019 erhielt die Stadt für den Förderzeitraum 01.01.2020 - 31.12.2020 eine Zuwendung für die bestehende Schulsozialarbeit in Höhe von 310.881,21 € in Aussicht gestellt, von denen für das erste Halbjahr 2020 bereits 177.861,46 € bewilligt sind.

 

Mit dem Förderbescheid vom 09.12.2019 wurden der Stadt Eisenach zusätzlich zu diesen Mitteln weitere 268.240,00 € für den Förderzeitraum 01.01. – 31.12.2020 bewilligt.

 

In diesem Zusammenhang muss darauf hingewiesen werden, dass das Land noch nicht zusichern konnte, dass die zusätzliche Förderung auch über das Jahr 2020 hinaus Bestand hat. Lediglich im aktuellen Koalitionsvertrag zwischen den Landesverbänden der Parteien DIE LINKE, SPD und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN ist folgendes festgeschrieben: „Die Zahl der Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter werden wir um weitere gesetzlich verankerte und vom Land geförderte Stellen erhöhen, um durch das Landesprogramm Schulsozialarbeit ein flächendeckendes Angebot zu ermöglichen.“.

Das heißt, die zusätzliche Förderung sollte zunächst befristet erfolgen. Die aktuelle Fachkräftesituation im sozialen Bereich erschwert die Situation zusätzlich, Fachkräfte zu gewinnen. Dazu kommt, dass die Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe ab dem 01.01.2022 von der Stadt Eisenach auf den Wartburgkreis übergehen und schon jetzt eine Abstimmung mit dem Wartburgkreis erfolgen muss.

 

In Anlehnung an § 80 Abs. 3 SGB VIII und § 12 Abs.1 ThürKJHAG (Beteiligung anerkannter Träger der Jugendhilfe oder deren Zusammenschlüsse) wurden im November/ Dezember 2019 zur Vorbereitung der Beschlussvorlage und der Bedarfsermittlung für diese zusätzliche Schulsozialarbeit die Liga der Wohlfahrtsverbände des Wartburgkreises und der Stadt Eisenach sowie die Träger der Schulsozialarbeit am Berufsschulzentrum (Bildungswerk der Thüringer Wirtschaft e.V.), der Wartburgschule (Diako Thüringen gGmbH) und der Schulsozialarbeit in Eisenach Nord (Caritasverband, Region Südthüringen) befragt. Zusätzlich wurden die noch nicht mit Schulsozialarbeit ausgestatteten Schulleitungen der drei Gymnasien (Abbe-, Elisabeth- und Matin-Luther- Gymnasium), das Staatliche Berufsschulzentrum, die Regelschule Wartburgschule, das Staatliche Schulamt Westthüringen um Stellungnahme zu den Bedarfen gebeten. Darüber hinaus sind in die Bedarfsermittlungen die Erkenntnisse und Erfahrungen des Allgemeinen Sozialdienstes des Jugendamtes der Stadt Eisenach und der bestehenden Projekte der Schulsozialarbeit eingeflossen. Der Wartburgkreis wurde über den Beschlussvorschlag (Entwurf) informiert.  

 

Aus diesen Rückläufen, auf der Basis der Größe und Sozialindikatoren der Schulen sowie unter Beachtung der Tatsache, dass die Fördermittel befristet sind und aktuell nicht unerhebliche kommunale Mittel für die bestehende Schulsozialarbeit eingesetzt werden, ergab sich die im Beschlussvorschlag  aufgezeigte Struktur für die zusätzliche Schulsozialarbeit. 

 

Bei der Vergabe der Leistungen am Berufsschulzentrum (Bildungswerk der Thüringer Wirtschaft e.V.), der Wartburgschule (Diako Thüringen gGmbH) und der Schulsozialarbeit in Eisenach Nord – Staatliches Förderzentrum und GS Mosewaldschule - (Caritasverband, Region Südthüringen) wurde auf ein aufwendiges Interessenbekundungsverfahren verzichtet und auf die jetzigen Träger an den jeweiligen Schulen zurück gegriffen.

 

Den förderrechtlichen Rahmen für die Umsetzung der zusätzlichen Schulsozialarbeit bilden die aktuelle Landesrichtlinie und das bestehende Rahmenkonzept für die Schulsozialarbeit in der Stadt Eisenach vom 12.12.2018. 

 

Die Ausgaben für die zusätzliche Schulsozialarbeit werden ausschließlich aus Landesmitteln finanziert (Bescheid liegt bereits vor) .Die notwendigen Einnahmen und Ausgaben sind im UA 45210 (Jugendsozialarbeit) zu planen.

 

Um die Fördermittel weitestgehend auszuschöpfen, wird die Verwaltung beauftragt, schnellstmöglich alle Maßnahmen einzuleiten, um den Beschluss umzusetzen.


Anlagenverzeichnis:

 

Angebote der schulbezogenen Jugendsozialarbeit/ Schulsozialarbeit im Zuständigkeitsbereich der Stadt Eisenach als örtlicher, öffentlicher Träger der Kinder- und Jugendhilfe