Betreff
Einwohneranfrage - Arbeit von Gutachtern
Vorlage
EAF-0021/2020
Art
Einwohneranfrage

II. Fragestellung

 

1.       Handelt es sich um öffentlich bestellte und vereidigte Gutachter nach dem Gesetz/Verordnungsblatt für das Land Thüringen Nr. 8 und Nr. 22?

2.       Welche einschlägige Fachkompetenz besitzt der seit April 2019 tätige Abteilungsleiter Grünflächen, um die Gutachten einschätzen und für die weitere Vorgehensweise anwenden zu können?


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

zu 1.

Die Stadt Eisenach beauftragt verschiedene Baumgutachter, welche spezifische Ausbildungen besitzen (z. B. Diplom Biologen). Die Auswahl erfolgt anhand der entsprechenden Referenzen der einzelnen Gutachter je nach benötigter Fachrichtung. Nach DIN EN ISO/IEC 17024  entwickelt sich neben der Öffentlichen Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen zunehmend die Personenzertifizierung als gefragtes Qualitätssiegel. Sie bescheinigt die aktuelle und besondere Sachkunde in einem bestimmten Fachgebiet sowie die hohe persönliche Integrität des zertifizierten Sachverständigen. Während der gesamten Laufzeit ihrer Zertifizierungsurkunde unterliegen die Sachverständigen einer geregelten Überwachung und sind verpflichtet, ihre erfolgreiche Berufsausübung und den Erhalt der Sachkunde regelmäßig nachzuweisen. Diese Vorgehensweise wird häufig von entsprechenden Gerichten im Schadensfall angewandt. Nach DIN EN ISO/IEC 17024 können die Gerichte zertifizierte Sachverständige beauftragen. Die Liste der öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen im Bereich der Land- und Forstwirtschaft einschließlich des Gartenbaus ist im Thüringer Staatsanzeiger veröffentlicht. Eine entsprechende Verpflichtung zur Beauftragung dieser Sachverständigen, im Rahmen der regelmäßigen Baumkontrolle durch die Verwaltung, kann daraus jedoch nicht hergeleitet werden.

zu 2.

Die Frage 2 gehört nicht zu den Angelegenheiten des Stadtrates, sondern zur Organisations- und Personalhoheit der Oberbürgermeisterin, weshalb diese nicht beantwortet wird.