II.
Fragestellung
1.
Handelt es sich um öffentlich
bestellte und vereidigte Gutachter nach dem Gesetz/Verordnungsblatt für das
Land Thüringen Nr. 8 und Nr. 22?
2. Welche einschlägige Fachkompetenz besitzt der seit April 2019 tätige Abteilungsleiter Grünflächen, um die Gutachten einschätzen und für die weitere Vorgehensweise anwenden zu können?
ich beantworte Ihre
Anfrage wie folgt:
zu 1.
Die Stadt Eisenach beauftragt verschiedene Baumgutachter,
welche spezifische Ausbildungen besitzen (z. B. Diplom Biologen). Die Auswahl
erfolgt anhand der entsprechenden Referenzen der einzelnen Gutachter je nach
benötigter Fachrichtung. Nach DIN EN ISO/IEC 17024 entwickelt sich neben der Öffentlichen
Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen zunehmend die
Personenzertifizierung als gefragtes Qualitätssiegel. Sie bescheinigt die
aktuelle und besondere Sachkunde in einem bestimmten Fachgebiet sowie die hohe
persönliche Integrität des zertifizierten Sachverständigen. Während der
gesamten Laufzeit ihrer Zertifizierungsurkunde unterliegen die Sachverständigen
einer geregelten Überwachung und sind verpflichtet, ihre erfolgreiche
Berufsausübung und den Erhalt der Sachkunde regelmäßig nachzuweisen. Diese
Vorgehensweise wird häufig von entsprechenden Gerichten im Schadensfall
angewandt. Nach DIN EN ISO/IEC 17024 können die Gerichte zertifizierte
Sachverständige beauftragen. Die Liste der öffentlich bestellten und
vereidigten Sachverständigen im Bereich der Land- und Forstwirtschaft
einschließlich des Gartenbaus ist im Thüringer Staatsanzeiger veröffentlicht.
Eine entsprechende Verpflichtung zur Beauftragung dieser Sachverständigen, im
Rahmen der regelmäßigen Baumkontrolle durch die Verwaltung, kann daraus jedoch
nicht hergeleitet werden.
zu 2.
Die Frage 2 gehört nicht zu den Angelegenheiten des Stadtrates, sondern zur Organisations- und Personalhoheit der Oberbürgermeisterin, weshalb diese nicht beantwortet wird.