I.
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat der
Stadt Eisenach beschließt:
Die Oberbürgermeisterin wird
beauftragt,
1.
Speziell
in Thüringen hat sich die derzeitige Landesregierung auf die politische Fahne
geschrieben, an der Energiewende zu partizipieren. Das große Ziel ist, bis
zum Jahr 2040 sämtlichen Energieverbrauch im Freistaat bilanziell zu 100 % aus
Erneuerbaren zu decken.
Bei
den zu erwartenden zukünftigen Änderungen für die bestehende Planung von
Windvorranggebieten der Regionalen Planungsgemeinschaft Südwestthüringen und
der dazu abzugebenden Stellungnahme der Stadt Eisenach entsprechend des
Stadtratsbeschlusses vom 21.05.2019 (Stellungnahme der Stadt Eisenach zum
Entwurf des Regionalplanes Südwestthüringen/Gliederungspunkt 3.2.2
Vorranggebiete Windenergie) zu verfahren und dem Stadtrat zum Beschluss
vorzulegen.
2.
Die
Stellungnahme der Stadt Eisenach auf der Grundlage des Aufstellungsbeschlusses
zum B-Plan Nr. 50 „Sondergebiet
Windenergie am Reitenberg" mit Veränderungssperre zu fertigen.
3. Der Vertreter der Stadt Eisenach im Planungsausschuss und die Vertreter der Stadt Eisenach in der Planungsversammlung werden angewiesen, zukünftig gegen eine Ausweisung neuer und gegen die Erweiterung bestehender Windvorranggebiete in der von der Regionalen Planungsgemeinschaft Südwestthüringen fortzuschreibenden bzw. neu zu erlassenden Regionalplanung (Regionaler Raumordnungsplan bzw. Sachlicher Teilregionalplan „Windenergie") zu stimmen und die Beschlüsse des Stadtrates vom 21.05.2019 zu vertreten.