Betreff
Sportbad Eisenach GmbH (SEG),
hier: Anpassung der Entgelte im aquaplex zum 15.05.2020
Vorlage
0234-StR/2020
Aktenzeichen
20.1 / 8124 04
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

Der Vertreter in der Gesellschafterversammlung der Sportbad Eisenach GmbH (SEG) wird angewiesen, der Anpassung der Entgelte im aquaplex zum 15.05.2020 in der von der Geschäftsführung vorgeschlagenen Form zuzustimmen.


II. Begründung:

 

Das derzeitige Preisniveau des aquaplex wurde zuletzt im Jahr 2015 angepasst und ist seitdem unverändert (Anpassung erfolgte nur im Saunabereich aus Umsatzsteuergründen). Die letzte umfassende Anpassung der Preisstruktur erfolgte 2013.

 

In den letzten fünf Jahren ergaben sich unabhängig von einer erfreulich stabilen Besucherzahl eine Vielzahl kostentreibender Faktoren, die von der Geschäftsführung oder dem Betreiber, der Gesellschaft für Entwicklung und Management von Freizeitsystemen mbH & Co. KG (GMF), nicht beeinflussbar sind.

 

So bewirken z.B. die gesetzlichen Regelungen zum Mindestlohn, der Engpass an Fachkräften oder die gestiegenen Aufwendungen für die Beschaffung von Betriebs- und Einsatzstoffen einen permanenten Kostendruck, der zu einer Verschlechterung des Deckungsgrades in den einzelnen Sparten geführt hat.

 

Aber auch die leicht rückläufigen Erlöse aus dem zwischen der SEG und der Eisenacher Versorgungs-Betriebe GmbH (evb) bestehenden Ergebnisabführungsvertrag wirken entsprechend, so dass nach nunmehr fünfjähriger Entgeltstabilität eine Anhebung der Entgelte zum teilweisen Ausgleich der erhöhten Kosten vorgesehen ist.

 

Die Geschäftsführung der SEG hat daher den Betriebsführer gebeten, einen Vorschlag für eine moderate Entgelterhöhung zu erarbeiten. Seitens der GMF wurde die in der Anlage beigefügte Empfehlung zur Anpassung der Entgelte ausgearbeitet.

 

Im Zuge der vorgeschlagenen Preisanpassungen bietet sich auch eine Reduzierung der Anzahl der bisher bestehenden Tarife an. Durch die Umstellung der Familienkarte und einer Standardisierung von Zeitkarten in Sauna, Hallen- und Freibad soll den Gästen mehr Übersichtlichkeit im neuen Tarifsystem geboten werden.

 

Die Anpassung des Tarifsystems sowie der Öffnungszeiten soll mit dem Start der Sommersaison zum 15. Mai 2020 umgesetzt werden.

 

Die Zustimmung des Stadtrates ist gem. § 26 Abs. 2 Nr. 10 ThürKO erforderlich.

 

Der Aufsichtsrat und die Gesellschafterversammlung der SEG haben die Anpassung der Entgeltstruktur des aquaplex in ihrer Sitzung am 05.02.2020 beraten und beschlossen. Der Beschluss in der Gesellschafterversammlung steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Stadtrates.

 

 

 


Anlagenverzeichnis:

 

Anlage 1 – Empfehlung zur Anpassung der Entgelte im aquaplex