Betreff
Anfrage der FDP-Stadtratsfraktion - VUW I
Vorlage
AF-0072/2020
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

1.       Welches der beiden Unternehmen übernimmt die Mindereinnahmen in Höhe von 8,40 € bzw. wie werden diese Mindereinnahmen aufgeteilt?

(Wer ist „Nutznießer“ dieses Tickets – die VUW oder die KTU bzw. wer zahlt die Mindereinnahmen?)

2.       Gab es zu diesem „Kombiticket“ einen Informationsaustausch zwischen den Mitgliedern des Verwaltungsrates der VUW der Stadt Eisenach und den Mitgliedern des Aufsichtsrates des Aquaplex GmbH?

3.       Lag dem Verwaltungsrat eine Kalkulation zu diesem Ticket vor und wenn ja, wie beurteilte der Verwaltungsrat die Einführung dieses Kombitickets bzw. gab es dazu einen Beschluss?

4.       Wurde die Genehmigung des LvWA eingeholt?

(Wenn ja, wie lautet diese? Wenn nein, warum nicht?)

5.       Besteht die Möglichkeit, dass es sich bei der Einführung des Kombitickets um einen Interessenkonflikt handelt und zugunsten der KTU entschieden wurde?


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

zu 1.

Die bereits erzielten und künftigen Mehreinnahmen werden nach einem vertraglich vereinbarten Schlüssel zwischen den Kooperationspartnern aufgeteilt und laufend abgerechnet. Bisher wurden ohne zusätzlichen Aufwand mehr Fahrgäste auf der betreffenden Relation befördert als vor Einführung des Angebots.

 

 

zu 2.

Die Sportbad Eisenach GmbH („Aquaplex“) hat im Rahmen des Kombitickets keinerlei Parteistellung. Insofern erschließt sich der Hintergrund der Frage nicht. Der Geschäftsführung der Sportbad Eisenach GmbH wurde vom Vorstand der VUW allerdings mittlerweile ebenfalls die Einführung eines Kombitickets angeboten.

 

 

zu3.

Gemäß Satzung der Verkehrsunternehmen Wartburgmobil (VUW) gkAöR iVm. der genehmigten Geschäftsordnung für den Vorstand der VUW sind Tarifangebote iSv. Sondertickets nicht Beratungsgegenstand des Verwaltungsrates.

 

 

zu 4.

Ja, die Genehmigung wurde nach Nachweis der Wirtschaftlichkeit des Kombitickets erteilt.

 

 

zu 5.

Nein. Siehe dazu auch die Ausführungen zu Punkt 3.