Betreff
Anfrage der FDP-Stadtratsfraktion - VUW II
Vorlage
AF-0073/2020
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

1.       Wer übernahm die Kosten dieser „Freifahrten“ bzw. wie wurden diese durch die VUW verrechnet?

2.       Wie waren die Fahrgäste versichert?

3.       Wie kann eine solche Änderung des NVP ohne Beschluss vorgenommen werden bzw. wie werden diese Änderungen im Haushalt 2020 dargestellt?

4.       Warum wurden diese Fördermittel nicht entsprechend der Richtlinie weitergereicht bzw. wurden diese Fördermittel nunmehr an die Anspruchsberechtigten ausgereicht?

5.       Unter welcher Haushaltsstelle des Haushaltes 2020 wird die Ausreichung dieser in 2019 eingegangenen aber nicht weitergereichten Fördermittel dargestellt?


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

zu 1.

Aufgrund einer fast gleichlautenden Anfrage einer Bürgerin aus dem Wartburgkreis beim TLVWA wurde der Vorgang bereits durch die Genehmigungsbehörde ohne Beanstandung geprüft. Der Vorgang bezieht sich auf einen Fahrgast an einem Tag. Der Einnahmeausfall iHv € 3,20 wurde im Rahmen der gültigen Regelungen des Vertrages zwischen VUW und beauftragtem Beförderungsunternehmen verrechnet.

 

 

zu 2.

Fahrgäste sind im Linienverkehr im Rahmen der Betriebshaftpflichtversicherungen des Beförderungsunternehmens versichert insofern die Beförderungsbedingungen keine Einschränkungen vorsehen (zB Haftung für Sachschäden).

 

 

zu 3.

Der Nahverkehrsplan enthält in der Anlage 8, Seite 3 gerade keine konkreten Vorgaben zu den Stadtlinien in Bad Salzungen. Die Linien sind als „in Planung“ ausgewiesen. Insofern oblag die konkrete Ausgestaltung noch dem Betreiber des Linienbündels 1. Sämtliche Verkehre sind im Verwaltungsrat vorgestellt worden. Aufwendungen für den Betrieb der Linien werden auf den entsprechenden Konten dargestellt. Zu Mehraufwendungen ist es aufgrund des dargestellten Planungsstandes nicht gekommen.

 

 

zu 4.

Die Fördermittel für das Azubi-Ticket sind – nachdem ein Aufteilungsschlüssel vereinbart werden konnte – im Dezember 2019 ausgezahlt worden. Die Mittel für die Landesbedeutsamen Linien werden seit Vertragsbeginn 1.6.2019 mit den monatlichen Regelzahlungsterminen ratenweise ausgezahlt. Die Restzahlungen für 2019 sind im Februar 2020 bescheidet worden. Die Jahresspitzabrechnung ist erst für den April eines jeden Jahres vertraglich vereinbart.

 

 

zu 5.

Die den ÖDA’s zustehenden Mittel sind nicht Bestandteil der GuV des Verkehrsunternehmens sondern werden auf einem gesonderten Verbindlichkeiten-Konto gebucht um eine Trennung zwischen Verkehrsunternehmen und Aufgabenträgerfunktion sicher zu stellen.