hier: Einbringung
I.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:
Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 mit ihren Anlagen wird zur Kenntnis genommen und zur Beratung an die Fachausschüsse und abschließenden Beratung an den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen.
II.
Begründung:
Gemäß § 55 Abs. 1 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) hat die Stadt für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Diese ist gemäß § 57 Abs. 2 ThürKO spätestens einen Monat vor Beginn des Haushaltsjahres der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen.
Diese gesetzliche Vorgabe kann mit der heutigen Vorlage des Haushaltsentwurfes 2020 nicht erfüllt werden.
Eingangs ist
ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass der vorliegende Haushaltsentwurf mit
seinen Anlagen für das Haushaltsjahr 2020 erarbeitet wurde, bevor die nun zu
erwartenden Veränderungen aufgrund der Corona-Pandemie absehbar waren. Die
derzeitige Entwicklung lässt erkennen, dass im Laufe des Haushaltsjahres im
Bereich der Einnahmen aus Steuern und Abgaben erhebliche Einnahmeausfälle
erwartet werden müssen.
Dies trifft
insbesondere zu, auf die Einnahmen aus der Gewerbesteuer, der Anteile an der
Einkommens- und Umsatzsteuer, die Einnahmen aus der Spielapparatesteuer, die
Einnahmen aus der Tourismusförderabgabe. Weitere Einnahmereduzierungen sind
auch in einzelnen Gebührenbereichen (z. B. Parkgebühren, Kinderbetreuung) zu
erwarten.
Weiterhin werden durch
die im Rahmen der Krisenbewältigung entstehenden Mehrkosten voraussichtlich
Mehrausgaben entstehen. Inwieweit diese durch Wegfall bisher geplanter Ausgaben
ausgeglichen werden können, wird sich im Laufe des Haushaltsjahres zeigen.
Die zu erwartenden
Veränderungen bei den Einnahmen und Ausgaben können aus derzeitiger Sicht nicht
beziffert werden. Daher wird der Entwurf mit seinen Anlagen mit dem
Planungsstand vor Eintritt der Pandemie vorgelegt. Im Rahmen der Haushaltsberatungen
erkennbar werdende Veränderungen sollten mit aufgenommen und bei der
endgültigen Beschlussfassung des Haushaltes für das Jahr 2020 berücksichtigt
werden.
Bisher nicht enthalten
sind in dem vorliegenden Entwurf die vom Thüringer Landtag am 05.03.2020
beschlossenen Auswirkungen des zweiten Gesetzes zur Änderung des Thüringer
Gesetzes zur Sicherung kommunaler Haushalte. Danach erhält die Stadt Eisenach
für das Jahr 2020 eine investive Zuweisung in Höhe von insgesamt rd. 3,3 Mio.
Euro, die zur Finanzierung von Investitionsmaßnahmen eingesetzt und nicht auf
die Gewährung einer Bedarfszuweisung angerechnet werden dürfen. Es ist geplant,
im Rahmen der Haushaltsberatungen hierzu ein zusätzliches Maßnahmenpaket
vorzulegen, damit die damit zu finanzierenden Maßnahmen mit der
Beschlussfassung des Haushaltes noch in diesen aufgenommen werden können.
Der vorgelegte Haushaltsentwurf ist ausgeglichen. Zur Herbeiführung des Haushaltsausgleiches war jedoch die Einplanung einer Bedarfszuweisung des Landes in Höhe von 12.609.865 € im Verwaltungshaushalt, Haushaltsstelle 90000.051000, erforderlich. Dieses Vorgehen wurde mit der Kommunalaufsicht abgestimmt, woraus allerdings kein Rückschluss auf die tatsächliche Höhe der noch zu bewilligenden Bedarfszuweisung gezogen werden kann. Der Antrag auf Gewährung einer Bedarfszuweisung wird zeitnah gestellt.
Von der geplanten Bedarfszuweisung sind zum Ausgleich des Verwaltungshaushaltes 7.043.302 € und zum Ausgleich des Vermögenshaushaltes 5.566.563 € erforderlich.
Die Vorlage des gedruckten Entwurfes der Haushaltssatzung 2020 inkl. aller Anlagen erfolgt in der Stadtratssitzung am 24.03.2020
Der Entwurf enthält folgende Eckdaten:
1. Haushalt der Stadt Eisenach
1.1 Haushaltsvolumen
|
Entwurf 2020 in EUR |
Haushalt 2019 in EUR |
Verwaltungshaushalt in Einnahme und Ausgabe |
124.472.687 |
118.792.209 |
Vermögenshaushalt in Einnahme und Ausgabe |
28.024.964 |
32.283.328 |
Gesamthaushalt in
Einnahme und Ausgabe |
152.497.651 |
151.075.537 |
1.2 Zuführung vom Verwaltungshaushalt an den Vermögenshaushalt/
Ausgleich des Haushaltes
Die Zuführung vom Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt beträgt insgesamt 7.004.453 €. Davon entfallen 1.437.890 € auf die Pflichtzuführung gemäß § 22 ThürGemHV in Höhe der ordentlichen Tilgung. Der darüber hinausgehende Betrag in Höhe von 5.566.563 € war für nicht gedeckte Aufwendungen für Investitionen im Vermögenshaushalt zu veranschlagen.
1.3 Kreditaufnahme
Zur Finanzierung der
Investitionsmaßnahme „Wettkampf,- Vereins- und Schulsporthalle“ ist im Jahr
2020 die Aufnahme eines Kredites in Höhe von 9.000.000 € geplant. Der
Schuldendienst für diese Kreditaufnahme soll entsprechend eines
Zuwendungsbescheides des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und
Landwirtschaft vollständig erstattet werden, sofern die Auflagen und
Bedingungen des Bescheides erfüllt werden. Die jährliche Tilgungsrate beträgt
1.000.000 €. Mit der Tilgung soll im Jahr 2021 begonnen werden, so dass der
Kredit im Jahr 2029 abfinanziert wäre.
Der Schuldenstand beträgt unter Berücksichtigung des Aufwandes für die ordentliche Tilgung und der geplanten Neukreditaufnahme am 31.12.2020 voraussichtlich 29.602.094€.
Bei einer zugrunde zu legenden Einwohnerzahl von 42.370 Einwohnern (31.12.2018) entspräche dies einer Pro-Kopf-Verschuldung zum Jahresende von 698,66 €/ Einwohner (Vgl. 2019: 516 €; 2018: 548 €/EW).
1.4 Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
1.5 Kassenkredit
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird gegenüber den Vorjahren nicht erhöht und damit weiter auf 15.000.000 € festgesetzt.
1.6 Hebesätze für Grund- und Gewerbesteuer
Die Hebesätze wurden mit Beschluss der Hebesatzsatzung vom 23.05.03 (Beschluss-Nr. 0682/2003) sowie der am 20.03.2013 durch den Stadtrat beschlossenen 5. Änderung der Hebesatzsatzung (Beschluss-Nr. 0692-StR/2013) wie folgt festgesetzt:
|
Werte in % |
Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliche Betriebe |
332 |
Grundsteuer B für Grundstücke |
472 |
Gewerbesteuer |
460 |
Mit dem Haushaltsentwurf für das Haushaltsjahr 2020 wird keine Erhöhung der Realsteuern geplant.
1.7 Stand der allgemeinen Rücklage
Die Stadt hat im Rahmen der Jahresrechnung 2006 den Bestand der allgemeinen Rücklage vollständig zur Finanzierung unabweisbarer Investitionen eingesetzt. Eine Zuführung war danach aufgrund der Haushaltslage nicht mehr möglich, so dass gegenwärtig kein Bestand vorhanden ist.
Die nach der gesetzlichen Vorgabe vorzuhaltende Mindestrücklage von 2 v. H. des Durchschnittes der Ausgaben des Verwaltungshaushaltes der letzten 3 Jahre beläuft sich auf 2.295.961 €.
Für das Jahr 2020 ist eine Zuführung in Höhe von 9.000.000 € geplant. Diese resultiert jedoch nicht aus einer Erwirtschaftung aus eigener Kraft, sondern ausschließlich aus der geplanten Kreditaufnahme in Höhe von 9.000.000 € für die Investitionsmaßnahme „Wettkampf-, Vereins- und Schulsporthalle“ im Rahmen des vorliegenden Bescheides des TMIL über die Gewährung einer Schuldendiensthilfe. Die Mittel aus der Kreditaufnahme werden in 2020 vollständig an die allgemeine Rücklage abgeführt und müssen zur Finanzierung der Investitionsmaßnahme in den Haushaltsjahren 2021 bis 2024 sukzessive entnommen werden.
Eine darüber hinausgehende Zuführung zur allgemeinen Rücklage kann die Stadt aus eigener Kraft nicht erwirtschaften.
Der geplante Bestand
der allgemeinen Rücklage zum Ende des Jahres 2020 in Höhe von 9.000.000 €
stellt daher eindeutig kein Indiz für eine wiederhergestellte finanzielle
Leistungsfähigkeit dar!
2. Wirtschaftsplan des optimierten Regiebetriebes
2.1 Gesamtvolumen
|
Entwurf 2020 in EUR |
Plan 2019 in EUR |
Erfolgsplan im Ertrag |
21.327.180 |
19.684.920 |
Erfolgsplan im Aufwand |
21.327.180 |
19.684.920 |
Fehlbetrag |
0 |
0 |
Vermögensplan Einnahme und
Ausgabe |
651.632 |
975.632 |
2.2 Gesamtbetrag der Kreditaufnahme
Eine Kreditaufnahme wurde nicht geplant.
2.3 Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen
Verpflichtungsermächtigungen wurden nicht festgesetzt.
2.4 Höchstbetrag der Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wurde auf 1.000.000 € festgesetzt.