Betreff
Haushaltssatzung mit den Anlagen für das Haushaltsjahr 2020 und Wirtschaftsplan des optimierten Regiebetriebes für das Wirtschaftsjahr 2020
hier: Einbringung
Vorlage
0248-StR/2020
Aktenzeichen
20 20 01
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 mit ihren Anlagen wird zur Kenntnis genommen und zur Beratung an die Fachausschüsse und abschließenden Beratung an den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen.

 

 


II. Begründung:

 

Gemäß § 55 Abs. 1 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) hat die Stadt für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Diese ist gemäß § 57 Abs. 2 ThürKO spätestens einen Monat vor Beginn des Haushaltsjahres der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen.

 

Diese gesetzliche Vorgabe kann mit der heutigen Vorlage des Haushaltsentwurfes 2020 nicht erfüllt werden.

 

Eingangs ist ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass der vorliegende Haushaltsentwurf mit seinen Anlagen für das Haushaltsjahr 2020 erarbeitet wurde, bevor die nun zu erwartenden Veränderungen aufgrund der Corona-Pandemie absehbar waren. Die derzeitige Entwicklung lässt erkennen, dass im Laufe des Haushaltsjahres im Bereich der Einnahmen aus Steuern und Abgaben erhebliche Einnahmeausfälle erwartet werden müssen.

 

Dies trifft insbesondere zu, auf die Einnahmen aus der Gewerbesteuer, der Anteile an der Einkommens- und Umsatzsteuer, die Einnahmen aus der Spielapparatesteuer, die Einnahmen aus der Tourismusförderabgabe. Weitere Einnahmereduzierungen sind auch in einzelnen Gebührenbereichen (z. B. Parkgebühren, Kinderbetreuung) zu erwarten.

 

Weiterhin werden durch die im Rahmen der Krisenbewältigung entstehenden Mehrkosten voraussichtlich Mehrausgaben entstehen. Inwieweit diese durch Wegfall bisher geplanter Ausgaben ausgeglichen werden können, wird sich im Laufe des Haushaltsjahres zeigen.

 

Die zu erwartenden Veränderungen bei den Einnahmen und Ausgaben können aus derzeitiger Sicht nicht beziffert werden. Daher wird der Entwurf mit seinen Anlagen mit dem Planungsstand vor Eintritt der Pandemie vorgelegt. Im Rahmen der Haushaltsberatungen erkennbar werdende Veränderungen sollten mit aufgenommen und bei der endgültigen Beschlussfassung des Haushaltes für das Jahr 2020 berücksichtigt werden.

 

Bisher nicht enthalten sind in dem vorliegenden Entwurf die vom Thüringer Landtag am 05.03.2020 beschlossenen Auswirkungen des zweiten Gesetzes zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Sicherung kommunaler Haushalte. Danach erhält die Stadt Eisenach für das Jahr 2020 eine investive Zuweisung in Höhe von insgesamt rd. 3,3 Mio. Euro, die zur Finanzierung von Investitionsmaßnahmen eingesetzt und nicht auf die Gewährung einer Bedarfszuweisung angerechnet werden dürfen. Es ist geplant, im Rahmen der Haushaltsberatungen hierzu ein zusätzliches Maßnahmenpaket vorzulegen, damit die damit zu finanzierenden Maßnahmen mit der Beschlussfassung des Haushaltes noch in diesen aufgenommen werden können.

 

Der vorgelegte Haushaltsentwurf ist ausgeglichen. Zur Herbeiführung des Haushaltsausgleiches war jedoch die Einplanung einer Bedarfszuweisung des Landes in Höhe von 12.609.865 € im Verwaltungshaushalt, Haushaltsstelle 90000.051000, erforderlich. Dieses Vorgehen wurde mit der Kommunalaufsicht abgestimmt, woraus allerdings kein Rückschluss auf die tatsächliche Höhe der noch zu bewilligenden Bedarfszuweisung gezogen werden kann. Der Antrag auf Gewährung einer Bedarfszuweisung wird zeitnah gestellt.

 

Von der geplanten Bedarfszuweisung sind zum Ausgleich des Verwaltungshaushaltes 7.043.302 € und zum Ausgleich des Vermögenshaushaltes 5.566.563 € erforderlich.

 

Die Vorlage des gedruckten Entwurfes der Haushaltssatzung 2020 inkl. aller Anlagen erfolgt in der Stadtratssitzung am 24.03.2020

 

Der Entwurf enthält folgende Eckdaten:

 

1.      Haushalt der Stadt Eisenach

1.1   Haushaltsvolumen

 

 

Entwurf 2020

in EUR

Haushalt 2019

in EUR

Verwaltungshaushalt in Einnahme und Ausgabe

124.472.687

118.792.209

Vermögenshaushalt in Einnahme und Ausgabe

28.024.964

32.283.328

Gesamthaushalt in Einnahme und Ausgabe

152.497.651

151.075.537

 

 

1.2 Zuführung vom Verwaltungshaushalt an den Vermögenshaushalt/ Ausgleich des Haushaltes

Die Zuführung vom Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt beträgt insgesamt 7.004.453 €. Davon entfallen 1.437.890 auf die Pflichtzuführung gemäß § 22 ThürGemHV in Höhe der ordentlichen Tilgung. Der darüber hinausgehende Betrag in Höhe von 5.566.563 € war für nicht gedeckte Aufwendungen für Investitionen im Vermögenshaushalt zu veranschlagen.

 

1.3   Kreditaufnahme

 

Zur Finanzierung der Investitionsmaßnahme „Wettkampf,- Vereins- und Schulsporthalle“ ist im Jahr 2020 die Aufnahme eines Kredites in Höhe von 9.000.000 € geplant. Der Schuldendienst für diese Kreditaufnahme soll entsprechend eines Zuwendungsbescheides des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft vollständig erstattet werden, sofern die Auflagen und Bedingungen des Bescheides erfüllt werden. Die jährliche Tilgungsrate beträgt 1.000.000 €. Mit der Tilgung soll im Jahr 2021 begonnen werden, so dass der Kredit im Jahr 2029 abfinanziert wäre.

 

Der Schuldenstand beträgt unter Berücksichtigung des Aufwandes für die ordentliche Tilgung und der geplanten Neukreditaufnahme am 31.12.2020 voraussichtlich 29.602.094€.

 

Bei einer zugrunde zu legenden Einwohnerzahl von 42.370 Einwohnern (31.12.2018) entspräche dies einer Pro-Kopf-Verschuldung zum Jahresende von 698,66 €/ Einwohner (Vgl. 2019: 516  €; 2018:  548 €/EW).

 

1.4   Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen

 

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

 

1.5   Kassenkredit

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird gegenüber den Vorjahren nicht erhöht und damit weiter auf 15.000.000 € festgesetzt.

 

1.6   Hebesätze für Grund- und Gewerbesteuer 

 

Die Hebesätze wurden mit Beschluss der Hebesatzsatzung vom 23.05.03 (Beschluss-Nr. 0682/2003) sowie der am 20.03.2013 durch den Stadtrat beschlossenen 5. Änderung der Hebesatzsatzung (Beschluss-Nr. 0692-StR/2013) wie folgt festgesetzt:

 

 

Werte in %

Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliche Betriebe

332

Grundsteuer B für Grundstücke

472

Gewerbesteuer

460

 

Mit dem Haushaltsentwurf für das Haushaltsjahr 2020 wird keine Erhöhung der Realsteuern geplant.

 

1.7   Stand der allgemeinen Rücklage

 

Die Stadt hat im Rahmen der Jahresrechnung 2006 den Bestand der allgemeinen Rücklage vollständig zur Finanzierung unabweisbarer Investitionen eingesetzt. Eine Zuführung war danach aufgrund der Haushaltslage nicht mehr möglich, so dass gegenwärtig kein Bestand vorhanden ist.

 

Die nach der gesetzlichen Vorgabe vorzuhaltende Mindestrücklage von 2 v. H. des Durchschnittes der Ausgaben des Verwaltungshaushaltes der letzten 3 Jahre beläuft sich auf 2.295.961 €.

 

Für das Jahr 2020 ist eine Zuführung in Höhe von 9.000.000 € geplant. Diese resultiert jedoch nicht aus einer Erwirtschaftung aus eigener Kraft, sondern ausschließlich aus der geplanten Kreditaufnahme in Höhe von 9.000.000 € für die Investitionsmaßnahme „Wettkampf-, Vereins- und Schulsporthalle“ im Rahmen des vorliegenden Bescheides des TMIL über die Gewährung einer Schuldendiensthilfe. Die Mittel aus der Kreditaufnahme werden in 2020 vollständig an die allgemeine Rücklage abgeführt und müssen zur Finanzierung der Investitionsmaßnahme in den Haushaltsjahren 2021 bis 2024 sukzessive entnommen werden.

 

Eine darüber hinausgehende Zuführung zur allgemeinen Rücklage kann die Stadt aus eigener Kraft nicht erwirtschaften.

 

Der geplante Bestand der allgemeinen Rücklage zum Ende des Jahres 2020 in Höhe von 9.000.000 € stellt daher eindeutig kein Indiz für eine wiederhergestellte finanzielle Leistungsfähigkeit dar!

 

 

2.      Wirtschaftsplan des optimierten Regiebetriebes

2.1   Gesamtvolumen

 

 

 

 Entwurf 2020

in EUR

Plan 2019

in EUR

Erfolgsplan im Ertrag

21.327.180

19.684.920

Erfolgsplan im Aufwand

21.327.180

19.684.920

Fehlbetrag

0

0

Vermögensplan Einnahme und Ausgabe

651.632

975.632

 

 

2.2   Gesamtbetrag der Kreditaufnahme

 

Eine Kreditaufnahme wurde nicht geplant.

 

2.3   Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen

 

Verpflichtungsermächtigungen wurden nicht festgesetzt.

 

2.4 Höchstbetrag der Kassenkredite

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wurde auf 1.000.000 € festgesetzt.