Betreff
Anfrage der NPD-Stadtratsfraktion - Entwicklung bei der FER-Brache
Vorlage
AF-0078/2020
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

1.       Gehören die beiden Grundstücke nicht beide demselben Eigentümer und warum gibt es bezüglich des Grundstückes in der Oppenheimstraße keine Aktivitäten?

2.       Woher hat die Stadtverwaltung Kenntnis von obenstehenden Aktivitäten und welche konkreten Kenntnisse hinsichtlich der Zielstellung des beauftragten Maklers (Art der Entwicklung des Grundstückes z.B.) liegen vor?

3.       Wann und mit welchem Ergebnis hatte die Stadtverwaltung letztmalig Kontakt zum Eigentümer?

4.       Wann erfolgte letztmalig eine Begehung bzw. Prüfung zur Beurteilung der Notwendigkeit von Ersatzvornahmen und wann wird das nächste Mal eine solche stattfinden?


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

zu 1.

Der gewerbliche Altstandort Nr. 4 „ehemals FER-Standort Amrastraße 91“ (siehe Übersicht zu den erfassten Altstandorten im Stadtgebiet Eisenach mit Stand von Januar 2020) besteht aus einem Grundstück, wohingegen der gewerbliche Altstandort Nr. 5 „ehemals FER-Standort zwischen Oppenheimstraße und Rennbahn“ mehrere Grundstücke umfasst. Beide gewerbliche Altstandorte sind im Besitz unterschiedlicher Eigentümer/innen.

Eine Auskunft zur Ursache aktuell ausbleibender Aktivitäten seitens eines Eigentümers/einer Eigentümerin ist nicht möglich, da entsprechende Kenntnisse nicht vorliegen.

 

 

zu 2.

Die Stadtplanung wurde 2019 vom Makler hinsichtlich der Zulässigkeit von Nutzungen für besondere Wohnformen in der Oppenheimstraße (Standort Amrastraße 91, siehe Nr. 1) angefragt, diese wurde dem Grunde nach bejaht. Über etwaige Projektstände ist nichts bekannt. Der Makler hat den Auftrag, das Grundstück zu verwerten, über seine inhaltliche Zielstellung ist nichts bekannt. Über die Zielstellung einer privaten Projektentwicklung der Grundstücke an der Rennbahn betreffend wurde 2019 mit dem Interessenten Stillschweigen vereinbart. Dieser hat zwischenzeitlich direkten Kontakt zum Eigentümer.

 

 

zu 3.

Der Kontakt des Eigentümers (Rennbahn) bestand zuletzt zum Makler, zu einem Projektsteuerer und zu privaten Interessenten (siehe Punkt 2). Der Eigentümer hat dem Baudezernat der Stadt im Mai 2016 mitgeteilt an einer Veräußerung des Grundstückes nicht interessiert zu sein. Seitdem bestand offensichtlich nur Kontakt mit den Ordnungsbehörden der Stadt Eisenach in Bezug auf den mangelhaften Grundstückszustand.

 

 

zu 4.

Das letzte ordnungsbehördliche Verfahren wurde im Oktober 2019 durchgeführt. Dies ist eine Tätigkeit der Behörde im übertragenen Wirkungskreis und unterliegt den Bestimmungen des Datenschutzes.