Betreff
Anfrage der NPD-Stadtratsfraktion - Einnahmen durch ausbleibende Geldwechsel an Parkscheinautomaten
Vorlage
AF-0081/2020
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

1.       Wie hoch sind konkret oder geschätzt die jährlichen Mehreinnahmen durch die Nichtherausgabe von Wechselgeld an städtischen Parkscheinautomaten? Werden die Kosten für die Verwertung des Bargeldes hierdurch gedeckt?

2.       Rechtfertigt der Umstand, dass die Automaten nicht wechseln, nicht das Beibehalten der Bargeldzahlung?


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

zu 1.

Es ist nicht möglich, die jährlichen Mehreinnahmen durch die Nichtherausgabe von Wechselgeld an städtischen Parkscheinautomaten zu beziffern. Somit kann auch keine Aussage darüber getroffen werden, in welchem Umfang die Kosten für die Verwertung des Bargeldes hierdurch gedeckt wären.

 

zu 2.

Auch wenn die Stadt Eisenach zusätzlich zu den Bargeldzahlungen andere Zahlungsmöglichkeiten (Kartenzahlung oder Smartparking) anbietet, sind Bargeldzahlungen immer noch ein gesetzliches Zahlungsmittel und werden bis auf weiteres auch für die meisten Parkvorgänge angeboten. Auch wenn der Automat kein Wechselgeld heraus gibt, wird dieses nicht ohne Gegenleistung einbehalten, denn dafür wird Parkzeit gut geschrieben.