Betreff
Einwohneranfrage - Bebauungsplan Nr. 6 "Bahnhofsvorstadt"
Vorlage
EAF-0024/2020
Art
Einwohneranfrage

II. Fragestellung

 

1.       Welche möglichen Auswirkungen/Konsequenzen entstehen bei Ablehnung des B-Planes durch den Stadtrat bzw. bei Nichtvorliegen eines rechtskräftigen B-Planes bis zur Eröffnung des FMZ für den Investor bzw. die Stadt Eisenach?

2.       Wann wird der 4. Entwurf des B-Planes Nr. 6 „Bahnhofsvorstadt" dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorgelegt?

3.       Welche weiteren Gründe, außer der wirtschaftlichen Optimierung, kann die Oberbürgermeisterin nennen, dass der Bauherr die Genehmigung erhielt, in großen Teilen vom Beschluss des Stadtrates vom 23.09.2014 abzuweichen?

4.       Welche Festsetzungen des 4. Entwurfs garantieren „mehrere kleine bepflanzte und möblierte Plätze, die die Aufenthaltsqualität verbessern und zum Verweilen einladen"?

5.       Welche Zeitschiene mit welcher Finanzierungsmöglichkeit ist für die Neugestaltung geplant?


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

zu 1.

Es entstehen keine erkennbaren Konsequenzen, da auf der Grundlage des Abwägungsbeschlusses des Stadtrates von 2016 eine rechtmäßige Baugenehmigung besteht.

 

 

zu 2.

Der vierte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 6 wurde dem Stadtrat im November 2019 zur Billigung vorgelegt.

 

 

zu 3.

In Folge der Planerwerkstatt von 2014 hatte der Stadtrat im Januar 2016 einen Bebauungsplanentwurf gebilligt, worauf sich ein öffentliches Beteiligungsverfahren anschloss. Die Genehmigung des Bauherren basiert auf dem (letzten) Beschluss des Stadtrates zur Abwägung des Beteiligungsergebnisses zum dritten Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 6 vom April 2016 (vgl. mit Punkt 1).

 

 

zu 4.

Der Bebauungsplanentwurf ermöglicht im Rahmen der bodenschutzrechtlichen Auflagen (Versiegelungsgrad mindestens 95%, einzelne Entsiegelungsflächen von max. 50 m² Größe) die Begrünung und Möblierung des Gehweges längs der Bahnhofstraße, des Baukorridores zwischen Fachmarktzentrum und Stadthalle, der Durchwegung östlich des Hotels, des Umgriffes der zukünftigen Parkhauszufahrt sowie des östlichen Teils des Nikolaiplatzes, hier ohne bodenschutzfachliche Einschränkungen. Alle Straßenbaumpflanzungen sind „garantiert“, weil im Planfeststellungsverfahren verbindlich festgesetzt. Alle anderen Maßnahmen sind vorläufig mangels rechtskräftigen Bebauungsplanes nicht verbindlich regelbar, soweit sie nicht bereits Bestandteil der erteilten Baugenehmigung sind.

 

 

zu 5.

Die Umsetzung der privaten Begrünungsmaßnahmen erfolgt baubegleitend. Die Baumpflanzungen entlang der Bahnhofstraße befinden sich in der sukzessiven Umsetzung. (Bewässerte Baumscheiben sind bereits ausgeführt.) Der Nikolaiplatz befindet sich in der Vorentwurfsphase, so dass bis zur Umsetzung noch einige Jahre vergehen werden.