Betreff
Einwohneranfrage - Umsetzung von Maßnahmen aus dem Treffen mit den Sportvereinen
Vorlage
EAF-0025/2020
Art
Einwohneranfrage

II. Fragestellung

 

1.       Wurden alle diese von der Oberbürgermeisterin zugesagten und angemeldeten Mittel für diese Maßnahmen auch in den Haushalt 2020 aufgenommen?

2.       Falls nicht alle diese für den Haushalt 2020 angemeldeten Mittel in den Haushalt aufgenommen wurden:

Welche Maßnahmen wurden gestrichen für 2020?

3.       Bis zum Ende des 3. Quartals wird es keine Sitzung des Stadtrates mehr geben:

Wann wird der Stadtrat des Grundsatzbeschluss zum Anbau einer Einfelderhalle an die Goetheschule“ fassen?

4.       Wurden die Fördermittelanträge für die Maßnahme „Jahnhalle" fristgerecht eingereicht, um im 3. Quartal mit dem Bau beginnen zu können?

5.       Welche „kommenden Jahre" sind mit der Komplettsanierung für die Aßmannhalle gemeint?


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

zu 1 Nein, es konnten nicht alle Maßnahmen in den Haushaltsentwurf 2020 aufgenommen werden.

 

zu 2. Folgende Maßnahmen konnten nicht in den Haushaltsentwurf 2020 aufgenommen werden:

-          Werner-Seelenbinder-Sporthalle, Parkettboden / Sanierung Umkleidebereich

-          Machbarkeitsstudie zur Erweiterung oder Neubau der Sporthalle an der Wartburgschule

-          Bau einer Crossfitstrecke

-          Modernisierung eines Hartplatzes zu einem Allwetterplatz

 

zu 3. Um den Grundsatzbeschluss zum Anbau einer Einfelderhalle an die Goethesporthalle zur Beschlussvorlage dem Stadtrat vorlegen zu können, ist im Vorfeld noch die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung zu erarbeiten. Diesbezüglich wurde ein entsprechender  Auftrag ausgelöst.

 

zu 4 .Der Fördermittelantrag für die Maßnahme „Jahnhalle“ wurde fristgerecht eingereicht. Ein Baubeginn ist abhängig, ob der Fördermittelantrag vom Land Thüringen positiv beschieden wird.

 

zu 5. Die Komplettsanierung der Werner-Aßmann-Halle ist in drei Jahresscheiben, in Höhe von 400.000,- €, 3.5000.000,- € u. 2.500.000,- € geplant. Für 2020 konnte die Maßnahme nicht im Haushaltsentwurf aufgenommen werden.