II. Fragestellung
1. Welche Gründe für die Absagen der insgesamt fünf Büros liegen vor?
2. Soll auf Grund der Teilnahme nur eines Gestaltungsbüros der Wettbewerb nochmals ausgeschrieben werden?
3. Wer entscheidet über den einen eingereichten Wettbewerbsbeitrag?
4. Wurde der Auftrag an das eine am Wettbewerb teilnehmende Büro bereits vergeben?
ich beantworte Ihre
Anfrage wie folgt:
zu 1.
Im noch laufenden Verfahren kann diese Frage nicht beantwortet werden.
zu 2.
Das sich am Wettbewerb nur ein Gestaltungsbüro beteiligte, ist kein ausreichender Grund für einen Abbruch das noch laufenden Verfahrens.
zu 3.
Die abschließende Vergabeentscheidung trifft die Verwaltung.
zu 4.
Es ist noch kein Auftrag vergeben.