Betreff
Sanierung der Friedrich-Ludwig-Jahnhalle durch Erweiterung des Umkleide- und Sportgerätebereichs
hier: Verwendung von Mitteln des 3,3 Mio. Euro-Paketes für den vollständigen Nachweis der Finanzierung des städtischen Eigenanteiles
Vorlage
0264-StR/2020
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

Die Verwendung von Mitteln in Höhe von 208.100,00 € zur Sanierung der Friedrich-Ludwig-Jahnsporthalle aus dem 3,3 Mio Euro-Paket für den vollständigen Nachweis der Finanzierung des städtischen Eigenanteils.


II. Begründung:

 

Für die Sanierung und Erweiterung von Umkleide- und Sportgerätebereich wurde ein Fördermittelantrag beim TMBJS am 04.02.2020 gestellt. Eine Eingangsbestätigung wurde durch die GFAW am 20.02.2020 erteilt (Aktenzeichen: ISS200015).

Die dem Fördermittelantrag zugrunde liegende Kostenberechnung vom 30.01.2020 des beauftragten Planers schließt mit Brutto 1.547.796,99 €. Nach telefonischer Rücksprache vom 20.04.2020 mit Frau Tietzel-Kronberg von der Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung des Freistaates Thüringen kann die Stadt mit einer Anteilsförderung von 40% (bei 60% Eigenmitteln) rechnen.

Gesamtfinanzierungsbedarf:                    1.547.796,99 € (Brutto) laut Kostenberechnung 01/2020

Eigenmittel Stadt:                                          928.678,20 € (Brutto)    

Fördermittel Land:                                         619.118,79 € (Brutto)

  • Die Maßnahme ist bisher im Haushalt wie folgt veranschlagt:

2019                                     2020

2.56000.940030                720.657                827.200                1.547.857

2.56000.361030                0                             208.100                   208.100

Die für das Jahr 2019 veranschlagten Mittel wurden als Haushaltsausgaberest gebildet und stehen somit weiter zur Finanzierung der Gesamtmaßnahme zur Verfügung. Die im Haushaltsentwurf 2020 veranschlagten restlichen Ausgabemittel in Höhe von 827.200 stehen haushaltsrechtlich erst dann zur Verfügung, wenn der Haushalt 2020 in Kraft getreten sein wird.

Damit für die prioritäre Investitionsmaßnahme ein aktualisierter Antrag auf rechtsaufsichtliche Würdigung bei der Rechtsaufsichtsbehörde eingereicht werden kann, dessen Genehmigung wiederum Voraussetzung für die endgültige Bewilligung der beantragten Fördermittel ist, muss gegenüber der Rechtsaufsichtsbehörde dargestellt werden, dass die Gesamtinvestitionskosten vollständig durchfinanziert sind.

Unter Berücksichtigung der zu erwartenden Fördermittel (619.118,79 Euro) und der gebildeten Haushaltsausgabereste (720.657 Euro) verbleibt ein Betrag in Höhe von 208.100 Euro der als (anteiliger) städt. Eigenanteil bisher nicht als finanziert dargestellt werden kann.

Aufgrund der Priorität der Investitionsmaßnahme und der avisierten Bereitstellung von Fördermitteln ist somit dringend eine Entscheidung über den Nachweis der Finanzierung des dargestellten Eigenanteiles notwendig.

Aufgrund des vom Thüringer Landtag am 05.03.2020 beschlossenen 2. Änderungsgesetzes zum Thüringer Gesetz zur Sicherung der kommunalen Haushalt erhält die Stadt Eisenach gemäß § 6a, Abs. 1 (43,58 Euro / EW) und 2 (34,46 Euro/EW) eine Investitionszuweisung in Höhe von Rd. 3,3 Mio. Euro, die im Haushaltsjahr 2020 zur Finanzierung von Investitionen eingesetzt werden.

Diese Mittel konnten bereits Ende März vereinnahmt werden und stehen somit zur Finanzierung bereits zur Verfügung.

Insoweit wird auch auf die Unterlagen zur Einbringung des Haushaltsentwurfes für das Haushaltsjahr 2020 und die dazu erfolgten Erläuterungen hinsichtlich des 3,3 Mio. Euro-Investitionspaketes verwiesen.

Um für die Maßnahme Jahn-Halle den Antrag auf rechtsaufsichtliche Würdigung bei der Rechtsaufsicht einreichen und möglichst zeitnah auch die Genehmigung erhalten zu können, damit die avisierten Fördermittel bewilligt werden, ist nunmehr ein Beschluss notwendig, dass die noch darzustellende Anteilige Finanzierung des städtischen Eigenanteiles in Höhe 208.100,00 Euro aus den bereits verfügbaren Mitteln der vom Land für das Jahr 2020 bewilligten Investitionszuweisungen finanziert werden soll.

Die Veränderungsliste zum Haushalt 2020 wird entsprechend des aktuellen Finanzierungsplanes angepasst.