hier: Verwendung von Mitteln des 3,3 Mio. Euro-Paketes für den vollständigen Nachweis der Finanzierung des städtischen Eigenanteiles
I.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:
Die Verwendung von Mitteln in Höhe von 208.100,00 € zur Sanierung der Friedrich-Ludwig-Jahnsporthalle aus dem 3,3 Mio Euro-Paket für den vollständigen Nachweis der Finanzierung des städtischen Eigenanteils.
II.
Begründung:
Für die Sanierung und Erweiterung von Umkleide- und Sportgerätebereich
wurde ein Fördermittelantrag beim TMBJS am 04.02.2020 gestellt. Eine
Eingangsbestätigung wurde durch die GFAW am 20.02.2020 erteilt (Aktenzeichen:
ISS200015).
Die dem Fördermittelantrag zugrunde liegende Kostenberechnung vom
30.01.2020 des beauftragten Planers schließt mit Brutto 1.547.796,99 €. Nach
telefonischer Rücksprache vom 20.04.2020 mit Frau Tietzel-Kronberg von der
Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung des Freistaates Thüringen
kann die Stadt mit einer Anteilsförderung von 40% (bei 60% Eigenmitteln)
rechnen.
Gesamtfinanzierungsbedarf: 1.547.796,99 € (Brutto) laut
Kostenberechnung 01/2020
Eigenmittel Stadt: 928.678,20 € (Brutto)
Fördermittel Land: 619.118,79 € (Brutto)
- Die Maßnahme ist bisher im Haushalt wie
folgt veranschlagt:
2019 2020
2.56000.940030 720.657 827.200 1.547.857
2.56000.361030 0 208.100 208.100
Die für das Jahr 2019 veranschlagten Mittel wurden als
Haushaltsausgaberest gebildet und stehen somit weiter zur Finanzierung der
Gesamtmaßnahme zur Verfügung. Die im Haushaltsentwurf 2020 veranschlagten
restlichen Ausgabemittel in Höhe von 827.200 stehen haushaltsrechtlich erst
dann zur Verfügung, wenn der Haushalt 2020 in Kraft getreten sein wird.
Damit für die prioritäre Investitionsmaßnahme ein aktualisierter Antrag
auf rechtsaufsichtliche Würdigung bei der Rechtsaufsichtsbehörde eingereicht
werden kann, dessen Genehmigung wiederum Voraussetzung für die endgültige
Bewilligung der beantragten Fördermittel ist, muss gegenüber der
Rechtsaufsichtsbehörde dargestellt werden, dass die Gesamtinvestitionskosten
vollständig durchfinanziert sind.
Unter Berücksichtigung der zu erwartenden Fördermittel (619.118,79 Euro)
und der gebildeten Haushaltsausgabereste (720.657 Euro) verbleibt ein Betrag in
Höhe von 208.100 Euro der als (anteiliger) städt. Eigenanteil bisher nicht als
finanziert dargestellt werden kann.
Aufgrund der Priorität der Investitionsmaßnahme und der avisierten
Bereitstellung von Fördermitteln ist somit dringend eine Entscheidung über den
Nachweis der Finanzierung des dargestellten Eigenanteiles notwendig.
Aufgrund des vom Thüringer Landtag am 05.03.2020
beschlossenen 2. Änderungsgesetzes zum Thüringer Gesetz zur Sicherung der
kommunalen Haushalt erhält die Stadt Eisenach gemäß § 6a, Abs. 1 (43,58 Euro /
EW) und 2 (34,46 Euro/EW) eine Investitionszuweisung in Höhe von Rd. 3,3 Mio.
Euro, die im Haushaltsjahr 2020 zur Finanzierung von Investitionen eingesetzt
werden.
Diese Mittel konnten bereits Ende März vereinnahmt
werden und stehen somit zur Finanzierung bereits zur Verfügung.
Insoweit
wird auch auf die Unterlagen zur Einbringung des Haushaltsentwurfes für das
Haushaltsjahr 2020 und die dazu erfolgten Erläuterungen hinsichtlich des 3,3
Mio. Euro-Investitionspaketes verwiesen.
Um für
die Maßnahme Jahn-Halle den Antrag auf rechtsaufsichtliche Würdigung bei der
Rechtsaufsicht einreichen und möglichst zeitnah auch die Genehmigung erhalten
zu können, damit die avisierten Fördermittel bewilligt werden, ist nunmehr ein
Beschluss notwendig, dass die noch darzustellende Anteilige Finanzierung des
städtischen Eigenanteiles in Höhe 208.100,00 Euro aus den bereits verfügbaren
Mitteln der vom Land für das Jahr 2020 bewilligten Investitionszuweisungen
finanziert werden soll.
Die Veränderungsliste zum
Haushalt 2020 wird entsprechend des aktuellen Finanzierungsplanes angepasst. |