Betreff
Sportbad Eisenach GmbH (SEG)
hier: Berichterstattung gem. § 30 ThürKO über die durch die Oberbürgermeisterin getroffene Eilentscheidung zur Kreditaufnahme im Rahmen des Wirtschaftsplanes 2020 für die Errichtung eines Multifunktionsgebäudes
Vorlage
0265-BR/2020
Aktenzeichen
20.1 / 8124 15
Art
Berichtsvorlage

Sachverhalt:

 

Im Rahmen einer Eilentscheidung nach § 30 ThürKO hat die Oberbürgermeisterin am 16.04.2020 folgenden Beschluss gefasst:

 

„Der Stadtrat der Stadt Eisenach nimmt den Wirtschafts- und Finanzplan der Sportbad Eisenach GmbH (SEG) für das Geschäftsjahr 2020 zur Kenntnis und stimmt

1.    der Aufnahme von Krediten bis zur Höhe von 2,2 Mio. Euro zur Errichtung eines Multifunktionsgebäudes und

2.    gemäß § 26 Abs. 2 Nr. 11 ThürKO i. V. m. § 71 ThürKO der Erweiterung des Unternehmens

zu.

 

Hinsichtlich des Sachverhalts wird auf die Beschlussvorlage 0232-StR/2020 verwiesen, welche den Stadtratsmitgliedern für die Sitzung am 24.03.2020 zugegangen war. 

 

Die Eilbedürftigkeit der Beschlussfassung ergab sich aus dem Fördermittelantrag, welcher fristgerecht am 28.02.2020 eingereicht wurde. Bei der Abgabe des Antrages konnte gegenüber der Förderstelle nachgewiesen werden, dass der Grundstücksnachweis und der Nachweis der Gesamtfinanzierung in der Stadtratssitzung am 24.03.2020 behandelt werden. Daraufhin bat die Förderstelle die noch fehlenden Nachweise bis zum 31.03.2020 an das TMBJS zu übermitteln. Um in dieser für die Bearbeitung des Fördermittelantrages sehr wichtigen Nachforderung nicht Gefahr zu laufen, dass der Antrag verfristet, wurde die Eilbedürftigkeit gegenüber der Oberbürgermeisterin erläutert und demgemäß entschieden.

 

Die Erweiterung des Unternehmens nach § 72 Abs. 1 ThürKO wurde der Rechtsaufsichtsbehörde am 17.03.2020 angezeigt. Ebenso wurde der Beschluss der Oberbürgermeisterin vom 16.04.2020 mit Schreiben vom 24.04.2020 übersandt.