hier: Berichterstattung gem. § 30 ThürKO über die durch die Oberbürgermeisterin getroffene Eilentscheidung zur Kreditaufnahme im Rahmen des Wirtschaftsplanes 2020 für die Errichtung eines Multifunktionsgebäudes
Sachverhalt:
Im Rahmen einer Eilentscheidung nach § 30 ThürKO hat die Oberbürgermeisterin
am 16.04.2020 folgenden Beschluss gefasst:
„Der Stadtrat der Stadt Eisenach nimmt den Wirtschafts- und Finanzplan
der Sportbad Eisenach GmbH (SEG) für das Geschäftsjahr 2020 zur Kenntnis und
stimmt
1.
der Aufnahme von Krediten
bis zur Höhe von 2,2 Mio. Euro zur Errichtung eines Multifunktionsgebäudes und
2.
gemäß § 26 Abs. 2 Nr. 11 ThürKO i. V. m. § 71 ThürKO
der Erweiterung des Unternehmens
zu.“
Hinsichtlich des Sachverhalts wird auf die Beschlussvorlage 0232-StR/2020
verwiesen, welche den Stadtratsmitgliedern für die Sitzung am 24.03.2020
zugegangen war.
Die Eilbedürftigkeit der Beschlussfassung ergab sich aus dem
Fördermittelantrag, welcher fristgerecht am 28.02.2020 eingereicht wurde. Bei
der Abgabe des Antrages konnte gegenüber der Förderstelle nachgewiesen werden,
dass der Grundstücksnachweis und der Nachweis der Gesamtfinanzierung in der
Stadtratssitzung am 24.03.2020 behandelt werden. Daraufhin
bat die Förderstelle die noch fehlenden Nachweise bis zum 31.03.2020 an das
TMBJS zu übermitteln. Um in dieser für die Bearbeitung des Fördermittelantrages
sehr wichtigen Nachforderung nicht Gefahr zu laufen, dass der Antrag
verfristet, wurde die Eilbedürftigkeit gegenüber der Oberbürgermeisterin
erläutert und demgemäß entschieden.
Die Erweiterung des Unternehmens nach § 72 Abs. 1 ThürKO wurde der Rechtsaufsichtsbehörde am 17.03.2020 angezeigt. Ebenso wurde der Beschluss der Oberbürgermeisterin vom 16.04.2020 mit Schreiben vom 24.04.2020 übersandt.