Sachverhalt:
Gemäß § 80 Abs. 2 ThürKO ist die Jahresrechnung innerhalb von vier Monaten nach Abschluss des Haushaltsjahres aufzustellen und sodann dem Gemeinderat vorzulegen. Die Abschlussbuchungen zur Jahresrechnung 2019 wurden fristgerecht bis zum 30.04.2020 realisiert. Aus aktuellen Gründen wurden jedoch nicht alle für den endgültigen Jahresabschluss erforderlichen Arbeitsschritte fristgerecht vorgenommen, insbesondere steht noch die IT-mäßige Umsetzung des Jahresabschlusses aus.
Mit der heutigen Vorlage soll dennoch zum vorläufigen Stand des Jahresabschlusses 2019 berichtet werden.
Vorläufiges Ergebnis
der Haushaltsrechnung 2019
Das vorläufig festgestellte Ergebnis der Haushaltsrechnung
für das Jahr 2019 stellt sich wie folgt dar:
|
Verwaltungshaushalt |
Vermögenshaushalt |
Gesamthaushalt |
Soll-Einnahmen |
114.161.840,84 |
18.014.548,85 |
132.176.389,69 |
Soll-Ausgaben |
114.161.840,84 |
18.014.548,85 |
132.176.389,69 |
Fehlbetrag |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
Im Folgenden werden verschiedene Eckdaten der Jahresrechnung dargestellt, weitergehende Ausführungen zu diesen Punkten können dem noch vorzulegenden Erläuterungsbericht zur Jahresrechnung entnommen werden.
Eckdaten |
Haushalt 2019 in € |
Jahres-RE 2019 in € |
I. Haushaltsvolumen |
|
|
Gesamthaushalt |
|
|
Einnahmen |
151.075.537 |
132.176.389,69 |
Ausgaben |
151.075.037 |
132.176.389,69 |
einheitlicher Fehlbetrag |
0,00 |
0,00 |
|
|
|
II. Schuldendienst |
|
|
Kreditaufnahme lt. HH-Satzung |
9.000.000 |
0,00 |
ordentliche Tilgung (Pflichtzuführung) |
1.318.590 |
1.318.229,17 |
Verschuldung am 31.12. (Ist) |
30.039.623* |
22.039.983,76 |
Pro-Kopf-Verschuldung 31.12. |
703 |
516,04 |
|
|
|
III. Zuführungen
zwischen den Teilhaushalten |
|
|
Zuführung an den VermögensHH |
4.595.573 |
6.560.785,29 |
davon Pflichtzuführung |
1.318.590 |
1.318.229,17 |
davon weitere Zuführungen/ „freie Spitze“ |
3.276.983 |
5.242.556,12 |
|
|
|
IV. Rücklagen |
|
|
Entnahme aus Rücklage |
0 |
0,00 |
Zuführung an Rücklage |
0 |
1.051.620,15 |
Stand am 31.12. |
0 |
1.051.620,15 |
Vorzuhaltende Mindestrücklage |
2.231.306 |
2.222.215,05 |
|
|
|
* Die in der Haushaltssatzung 2019 geplante Kreditaufnahme in Höhe von 9.000.000 € für
die Umsetzung der Maßnahme „Wettkampf-, Vereins- und Schulsporthalle + Berufsschule“ wurde aus bekannten Gründen nicht realisiert.
In den Einnahmen des Verwaltungshaushaltes ist die für das
Haushaltsjahr 2019 bewilligte Bedarfszuweisung in Höhe von 6.017.335 €
enthalten.
Darüber hinaus enthalten die Soll-Einnahmen und Soll-Ausgaben des Verwaltungs- und Vermögenshaushaltes nachfolgende Positionen, welche sich auf das Jahresergebnis 2019 unmittelbar auswirkten:
|
VerwaltungsHH 2019 |
VermögensHH 2019 |
pauschale
Restebereinigung |
3.567.791,47 |
0,00 € |
|
|
|
neue
Haushaltsausgabereste (HHAR) |
0,00 |
10.937.340,77 |
Abgänge
auf bestehende HHAR |
0,00 |
376.590,31 |
|
|
|
neue
Haushaltseinnahmereste (HHER) |
0,00 |
3.440.020,23 |
Abgänge
auf bestehende HHER |
0,00 |
436.913,16 |
Die Jahresrechnung 2019 schließt damit im 7. Jahr in Folge ausgeglichen ab.
Neben der Pflichtzuführung in Höhe von rd. 1.318.229,17 € konnten im Rahmen der Abschlussbuchungen weitere 5.242.556,12 € dem Vermögenshaushalt zugeführt werden.
Auf Basis der realisierten „weiteren“ Zuführung an den Vermögenshaushalt wurde der Restbetrag der Altfehlbeträge in Höhe von 183.460,39 € getilgt. Somit wurden zum 31.12.2019 alle bisher im Haushalt aufgelaufenen Altfehlbeträge abfinanziert.
Weiterhin erfolgte mit der „weiteren“ Zuführung die Finanzierung zwingend notwendiger, unabweisbarer Investitionen.
Schlussendlich konnte im Rahmen des Jahresabschlusses eine Zuführung an die allgemeine Rücklage in Größenordnung von 1.051.620,15 € realisiert werden. Die nach gesetzlicher Vorgabe vorzuhaltende Mindestrücklage beträgt 2.222.215,05 € und wurde somit nicht erreicht. Es ist jedoch davon auszugehen, dass sich die finanzielle Situation der Stadt Eisenach aufgrund der „Corona-Krise“ verschärfen wird und der nun an die Rücklage abgeführte Betrag im Jahr 2020 wieder in Anspruch genommen werden muss.
Nach Fertigstellung der Unterlagen wird dem Stadtrat eine entsprechende Berichtsvorlage mit den entsprechenden Anlagen vorgelegt.