I.
Beschlussvorschlag
Der
Jugendhilfeausschuss der Stadt Eisenach beschließt:
Die Vergabe der Mittel aus der Infrastrukturpauschale 2020 des
Freistaates Thüringen gem. § 31 Thüringer Kindertagesbetreuungsgesetz
(ThürKitaG) in Höhe von insgesamt 385.000,00 € auf der Grundlage der
beigefügten Prioritätenliste der Verwaltung.
II.
Begründung
Gemäß § 31 Abs. 1
Thüringer Kindertagesbetreuungsgesetz (ThürKitaG) gewährt der Freistaat
Thüringen den Gemeinden eine Infrastrukturpauschale in Höhe von 1.000,00 € pro
Kind für die Anzahl der jährlich neu geborenen Kinder ihres Gemeindegebietes,
die in ihrem Zuständigkeitsbereich bevölkerungsstatistisch erfasst sind.
Für die Zuweisung
der Infrastrukturpauschale wird die Zahl der Kinder unter 1 Jahr mit
Hauptwohnsitz in Eisenach nach der amtlichen Statistik des Thüringer
Landesamtes für Statistik zum Stichtag 31.12. des jeweils vorletzten Jahres
angesetzt. Laut amtlicher Statistik des Thüringer Landesamtes für Statistik,
welche die Grundlage zur Zahlung der Infrastrukturpauschale für das Thüringer
Ministerium für Bildung, Jugend und Sport bildet, erhält die Stadt Eisenach im
Haushaltsjahr 2020 385.000,00€ (385
Kinder x 1.000,00€).
Aus der in der
Anlage beigefügten Prioritätenliste geht hervor, welche Maßnahmen nach
Vorschlag der Verwaltung in Absprache mit den jeweiligen Trägern in welcher
Höhe gefördert werden sollen.
Grundlage bildet
unter anderem der Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 14.12.2017
(0964-JHA/2017) zur Investitionsplanung Kindertageseinrichtungen bis 2020.
Weitere Beschlüsse
aus dem Jahr 2018 und 2019 zur Vergabe der Infrastrukturpauschale in
Jahresscheiben (1036-JHA/2018 und 1333-JHA/2019) werden mit aufgeführt. Dies
betrifft die Kindertagesstätten „Spatzennest“, „Haus der kleinen Freunde“ und
„Kinder-Arche“ Philosophenweg.
Für den Anbau an
die Kita „Pusteblume“ im Ortsteil Stregda (0109-StR/2019) wurde im vergangenen
Jahr eine Förderung von insgesamt 400.000,00€ in vier Jahresscheiben zu je
100.000,00€ beschlossen, beginnend mit dem Jahr 2020 beschlossen. Der Zuschuss
reduziert sich um die Förderung aus dem Landesinvestitionsprogramm
Kindertageseinrichtungen 2020. Mittlerweile liegt für dieses Projekt ein
Bewilligungsbescheid des Freistaates Thüringen über 96.577,00€ vor, so dass
sich die Förderung aus der Infrastrukturpauschale 2020 auf 3.423,00€ reduziert.
Die dadurch frei
gewordenen Mittel sollen laut Beschluss (0187-JHA/2019) für Projekte
aufgewendet werden, die bei der Priorisierung der Anträge für das Landesinvestitionsprogramm
2020 keine Berücksichtigung gefunden haben. Dies betrifft die
Kindertageseinrichtungen „Hedwig von Eichel“, „Münze“, „Dreiklang“ und
„Regenbogenhaus“.
Die Mittel sind bisher noch nicht in der korrekten Höhe den
angegebenen Haushaltsstellen zugeordnet.
Die Verschiebungen werden nach Beschlussfassung veranlasst
Anlagenverzeichnis:
Prioritätenliste
Infrastrukturpauschale 2020