Betreff
Vergabe der Infrastrukturpauschale für Kindertageseinrichtungen 2020
Vorlage
0272-JHA/2020
Art
Beschlussvorlage Jugendhilfeausschuss

I. Beschlussvorschlag

 

Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Eisenach beschließt:

Die Vergabe der Mittel aus der Infrastrukturpauschale 2020 des Freistaates Thüringen gem. § 31 Thüringer Kindertagesbetreuungsgesetz (ThürKitaG) in Höhe von insgesamt 385.000,00 € auf der Grundlage der beigefügten Prioritätenliste der Verwaltung.

 

 


II. Begründung

 

Gemäß § 31 Abs. 1 Thüringer Kindertagesbetreuungsgesetz (ThürKitaG) gewährt der Freistaat Thüringen den Gemeinden eine Infrastrukturpauschale in Höhe von 1.000,00 € pro Kind für die Anzahl der jährlich neu geborenen Kinder ihres Gemeindegebietes, die in ihrem Zuständigkeitsbereich bevölkerungsstatistisch erfasst sind.

Für die Zuweisung der Infrastrukturpauschale wird die Zahl der Kinder unter 1 Jahr mit Hauptwohnsitz in Eisenach nach der amtlichen Statistik des Thüringer Landesamtes für Statistik zum Stichtag 31.12. des jeweils vorletzten Jahres angesetzt. Laut amtlicher Statistik des Thüringer Landesamtes für Statistik, welche die Grundlage zur Zahlung der Infrastrukturpauschale für das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport bildet, erhält die Stadt Eisenach im Haushaltsjahr 2020  385.000,00€ (385 Kinder  x 1.000,00€).

Aus der in der Anlage beigefügten Prioritätenliste geht hervor, welche Maßnahmen nach Vorschlag der Verwaltung in Absprache mit den jeweiligen Trägern in welcher Höhe gefördert werden sollen.

Grundlage bildet unter anderem der Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 14.12.2017 (0964-JHA/2017) zur Investitionsplanung Kindertageseinrichtungen bis 2020.

Weitere Beschlüsse aus dem Jahr 2018 und 2019 zur Vergabe der Infrastrukturpauschale in Jahresscheiben (1036-JHA/2018 und 1333-JHA/2019) werden mit aufgeführt. Dies betrifft die Kindertagesstätten „Spatzennest“, „Haus der kleinen Freunde“ und „Kinder-Arche“ Philosophenweg.

Für den Anbau an die Kita „Pusteblume“ im Ortsteil Stregda (0109-StR/2019) wurde im vergangenen Jahr eine Förderung von insgesamt 400.000,00€ in vier Jahresscheiben zu je 100.000,00€ beschlossen, beginnend mit dem Jahr 2020 beschlossen. Der Zuschuss reduziert sich um die Förderung aus dem Landesinvestitionsprogramm Kindertageseinrichtungen 2020. Mittlerweile liegt für dieses Projekt ein Bewilligungsbescheid des Freistaates Thüringen über 96.577,00€ vor, so dass sich die Förderung aus der Infrastrukturpauschale 2020 auf 3.423,00€ reduziert.

Die dadurch frei gewordenen Mittel sollen laut Beschluss (0187-JHA/2019) für Projekte aufgewendet werden, die bei der Priorisierung der Anträge für das Landesinvestitionsprogramm 2020 keine Berücksichtigung gefunden haben. Dies betrifft die Kindertageseinrichtungen „Hedwig von Eichel“, „Münze“, „Dreiklang“ und „Regenbogenhaus“.

 

Die Mittel sind bisher noch nicht in der korrekten Höhe den angegebenen  Haushaltsstellen zugeordnet. Die Verschiebungen werden nach Beschlussfassung veranlasst

 


Anlagenverzeichnis:

 

Prioritätenliste Infrastrukturpauschale 2020