I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

Die 7. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes der Stadt Eisenach für die Jahre 2012 bis 2022. Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt, die im Konzept enthaltenen Maßnahmen umzusetzen und im Einzelfall dem Stadtrat zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.


II. Begründung:

 

Gemäß § 53 ThürKO hat die Stadt Eisenach ihre Haushaltswirtschaft so zu planen und zu führen, dass die stetige Erfüllung ihrer Aufgaben gesichert ist und dass der Haushalt in jedem Haushaltsjahr ausgeglichen ist. Diese Verpflichtungen gelten sowohl für die Haushaltsplanung als auch den Haushaltsvollzug.

 

Kann dies nicht gewährleistet werden, weil die finanzielle Leistungsfähigkeit nicht mehr gegeben ist, ist gemäß den Vorgaben des § 53a ThürKO ein Haushaltssicherungskonzept (HSK) aufzustellen, mit dem die Wiederherstellung der finanziellen Leistungsfähigkeit nachgewiesen wird.

 

Vor diesem Hintergrund hat das HSK eine herausragende Bedeutung, da hiermit erreicht werden soll, die Haushaltswirtschaft der Stadt Eisenach mittel- und langfristig dahin zu führen, den gesetzlichen Vorgaben zur Herstellung des Haushaltsausgleichs (§ 53 Abs. 3 ThürKO) vollumfänglich zu entsprechen.

 

Insofern dient das HSK dem Ziel, Maßnahmen darzustellen, durch die der Haushaltsausgleich und eine geordnete Haushaltswirtschaft auf Dauer sichergestellt werden soll. Es bedarf nach § 53a Abs. 1 ThürKO der Genehmigung des Thüringer Landesverwaltungsamtes (TLVwA) als zuständiger Rechtsaufsichtsbehörde.

 

Die Einbringung der 7. Fortschreibung des HSK erfolgte in der Sitzung des Stadtrates der Stadt Eisenach am 12.05.2020 (Vorlage-Nr. 0244-StR/2020). Es wird auf die Ausführungen der vorgenannten Beschlussvorlage verwiesen.

 


Anlagenverzeichnis:

 

-       7. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2012-2022:

  • Vorbericht inklusive Prüfbericht zu den freiwilligen Aufgaben
  • ·Veränderungsliste
  • Anlagen 1 bis 7
  • Anhang I bis XIX

 

Unterlagen wurden im Rahmen der Einbringung in der Stadtratssitzung am 12.05.2020 ausgereicht.